- Speed Flying
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Speed Flying, Speed Riding oder Speedriding ist eine Form des Gleitschirmfliegens, welche überwiegend im Winter betrieben wird. Verwendet werden dazu Gleitschirme mit sehr kleiner Fläche und entsprechend größerer Geschwindigkeit. Die Schirme haben eine Fläche zwischen 8 und 14 Quadratmeter und erreichen 60 bis 120 km/h.
Einsatzgebiet
Geflogen wird dabei je nach Vorliebe des Piloten in kleinen Hüpfern bis zum nächsten flacheren Geländeabschnitt oder in steilem Gelände mit entsprechend geringem Bodenabstand. Für die erstere Variante ist ein entsprechendes "Fahrwerk" für die schnelle Bewegung am Boden unverzichtbar. Optimal dafür sind Skis, weshalb diese Variante vor allem im Winter ausgeübt wird. Bei entsprechend stärkerem Wind (ca. ab 60 km/h) kann damit auch Soaring betrieben werden.
Aufgrund der eingesetzten Schirmtypen, deren Flugleistungen und der Berg- bzw. Hangnähe kann man das Speed Flying auch als Wiederaufleben des Bergfliegens der 1980er Jahre in moderner Form verstehen.
Mittlerweile werden die Schirme auch für den Fußstart verwendet. Dieser ist allerdings aufgrund der hohen Startgeschwindigkeit gefährlich, er ist deswegen den Profis vorbehalten. Unterdessen hat sich der Markt auf die veränderte Situation eingestellt, so produzieren einige Hersteller auch spezielle Schirme, die nur für den Fußstart gedacht sind.
Ausbildung
Obwohl es sich beim Speed Flying auf den ersten Blick nicht um eine Luftsportart handelt, ist die Beherrschung des Speedschirms notwendig. Die rechtliche Situation ist in Deutschland noch völlig ungeregelt, womit diese Sportart faktisch verboten ist. In Österreich ist zur legalen Ausübung eine Gleitschirmlizenz notwendig. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2008 das Gleitschirm-Brevet plus eine Speedflying-Erweiterung zur legalen Ausübung notwendig. Für die Speedflying-Erweiterung muss eine zusätzliche Ausbildung und eine Prüfung bei einem Speedflying-Instruktor absolviert werden. Seit dem März 2009 stuft die Suva das Speed Flying als absolutes Wagnis ein, das heißt, dass die Geldleistungen bei einem Unfall um 50 % gekürzt werden.
Weblinks
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