- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
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Suva - Schweizerische Unfallversicherung Rechtsform Öffentlichrechtliche Anstalt Gründung 1912
Betriebsaufnahme 1918Sitz Luzern, Schweiz Leitung Ulrich Fricker
(Vorsitzender der Geschäftsleitung)
Franz Steinegger
(Verwaltungsratspräsident)Mitarbeiter 3’071 (31. Dezember 2010) Umsatz 4,313 Mrd. CHF (Prämieneinnahmen 2010) Branche Versicherungen Produkte Unfallversicherungen Website www.suva.ch Die Schweizerische Unfallversicherung Suva ist der grösste Unfallversicherer der Schweiz. Die selbständige Unternehmung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Luzern versichert rund 2 Millionen Berufstätige gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Freizeitunfälle.
Die drei Kerngeschäfte der Suva sind Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Für die Rehabilitation besitzt die Suva eigene Kliniken in Bellikon und Sion. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt.Sie ist selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die ausgewogene Zusammensetzung des Verwaltungsrats aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. In Artikel 66 UVG (Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung) ist definiert, welche Betriebe und Verwaltungen obligatorisch versichert sind.
Für Ihr Angebot tritt die Suva unter vier Marken auf:
- SuvaPro (Arbeitssicherheit)
- SuvaLiv (Freizeitsicherheit)
- SuvaRisk (Prämien und Kapitalanlagen)
- SuvaCare (Schadenmanagement und Rehabilitation)
Die operative Führung der Suva obliegt der vierköpfigen Geschäftsleitung. Ein 40-köpfiger, sozialpartnerschaftlich zusammengesetzter Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Arbeitnehmer (16 Sitze), der Arbeitgeber (16 Sitze) und des Bundes (8 Vertreter) zusammensetzt, garantiert für den solidarischen Charakter der Gesellschaft. Derzeitiger Verwaltungsratspräsident ist Franz Steinegger.
Die Suva verfügt über ein Netz von 18 regionalen Geschäftsstellen (Agenturen).Seit 1996 führt die Suva im Auftrag des Bundes die Unfallversicherung für Arbeitslose (UVAL), seit 2005 auch die Militärversicherung (MV), wobei diese eine eigenständige Sozialversicherung bleibt.
Unternehmensgeschichte
Im ausgehenden 19. Jahrhundert verändern sich durch die Industrialisierung die Bedingungen und Unfallrisiken am Arbeitsplatz. Viele Familien geraten durch Arbeitsunfälle in gesundheitliche und finanzielle Not. 1890 erhält der Bund darum den Verfassungsauftrag, ein Kranken- und Unfallversicherungsgesetz zu schaffen. 1912 genehmigt das Volk das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG). Dieses sieht die Subventionierung sowie die Einführung der obligatorischen Unfallversicherung für einen wesentlichen Teil der Arbeitnehmenden vor. Der Bund beauftragt die Suva mit der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung und mit der Aufsicht über die Arbeitssicherheit in den Betrieben. Während fast 80 Jahren kennt man das Unternehmen als Schweizerische Unfallversicherungsanstalt; seit 1996 tritt die Firma in allen Landesteilen einheitlich mit dem Namen und Schriftzug Suva auf. 1918 nimmt die Suva ihren Betrieb auf. Die Folgen des Ersten Weltkriegs und die Grippewelle, die in Europa grassiert, gestalten den Start nicht einfach. Bereits im ersten Jahr werden der Suva 105 864 Unfälle gemeldet und für das Jahr 1918 werden 849 Invalidenrenten gesprochen. 1928 übernimmt die Suva die Bäderheilstätte «Zum Schiff» in Baden und legt damit den Grundstein für ihre drei Kerngeschäfte Schadenmanagement, Prävention und Rehabilitation. Den dritten Bereich verstärkt die Suva 1974 mit der Eröffnung der Rehabilitationsklinik Bellikon. 1999 wird zudem die Rehabilitationsklinik Sion eröffnet, ein Jahr später die Bäderklinik «Zum Schiff» geschlossen.
Im Laufe der Jahre wächst die Suva stetig. 1953 übersteigen die Aktiven erstmals die Milliardengrenze. Die Kapitalanlagen dienen der langfristigen Rentensicherung. Durch das veränderte Freizeitverhalten werden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch immer mehr Freizeitunfälle verzeichnet. Im Jahr 1985 übersteigt die Zahl der Freizeitunfälle (260 697) erstmals diejenige der Berufsunfälle (254 565). 1984 wird das KVUG vom neuen Unfallversicherungsgesetz (UVG) abgelöst und die obligatorische Unfallversicherung auf sämtliche Arbeitnehmende ausgedehnt. Für die Durchführung werden neben der Suva neu auch andere Versicherungen zugelassen. Dieses Gesetz wird nun einer Revision unterzogen. Im Jahr 2006 eröffnet der Bundesrat dafür die Vernehmlassung, die im März 2010 sistiert wird. Um Verunfallte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen führt die Suva 2003 die Fallführungsmethode «New Case Management» ein. Diese Methode zielt insbesondere auf Verunfallte, die in eine schwierige berufliche, familiäre oder finanzielle Lage kommen und deren Wiedereingliederung ins Berufsleben deswegen erschwert ist.
Weblinks
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