- Sperrengeschoss
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Ein Mezzanin ist ein Halb- oder Zwischengeschoss eines mehrstöckigen Gebäudes.
Das Mezzanin hat eine geringere Höhe und gegebenenfalls auch eine geringere Fläche als die Vollgeschosse des Gebäudes. Meistens befindet es sich entweder als letztes Geschoss ohne Dachschräge unter dem Dach, z. B. als Dienstbotenwohnung, oder als Zwischengeschoss zwischen Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss. Im letzteren Falle nimmt es oft nicht die volle Grundfläche ein, wenn eine dahinter liegende hohe Eingangshalle, Arkaden oder eine Durchfahrt den Raum bis zum ersten Obergeschoss einnehmen.
Um steuerrechtliche Bestimmungen wie die der Stockwerksteuer[1] zu umgehen, wurde das Mezzanin beispielsweise in Wien um 1900 verwendet, um die Stockwerkszahl auf dem Papier gering zu halten. Durch Einfügen von nominalen Zwischengeschossen wie dem Halbstock, Tief-, Halb- und Hochparterre und einem Mezzanin wurde die Anzahl der Geschosse erhöht, ohne die Auflagen einhalten zu müssen, die mit zusätzlichen Vollgeschossen verbunden gewesen wären. Diese Art des Bauens findet man unter anderem auch im Wiener Rathaus.
Einzelnachweise
- ↑ Dokumentation zur Steuerreform Seite 18 abgerufen am 18. Dezember 2008
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