- Sperrfrist (Presse)
-
Eine Sperrfrist (vor allem im angelsächsischen bzw. frankophonen Bereich sowie in der Deutschschweiz auch Embargo) ist eine zeitliche Veröffentlichungssperre für Nachrichten und Informationen. Sperrfristen werden eingesetzt, wenn den Medien Informationen vorab zur Verfügung gestellt werden sollen oder müssen, um eine fundierte Berichterstattung zu ermöglichen, gleichzeitig eine vorzeitige Veröffentlichung verhindert werden soll. So werden auch Neuerscheinungen von Büchern schon vor dem Erscheinungstermin an die Rezensenten gegeben. Die mit dem Sperren verbundene Geheimniskrämerei sorgt für Gerüchte und erhöht den Marktwert der Nachricht.
Nachrichten bzw. Informationen, die mit einer Sperrfrist gekennzeichnet sind, sollen von Medien nicht vor dieser Frist veröffentlicht werden. Die Medien müssen sich jedoch daran nicht halten. Sperrfristen unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien und damit dem Vertrauensverhältnis zwischen diesen. Ein Bruch der Sperrfrist ist daher ein Vertrauensbruch, der jedoch rechtlich ohne Belang ist.
In Deutschland sahen die Richtlinien des Deutschen Presserats bis 2006 vor, Sperrfristen einzuhalten, wenn dies sachlich gerechtfertigt war, zum Beispiel beim Text einer noch nicht gehaltenen Rede oder bei Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis. Bei der Novellierung der Richtlinien am 21. November 2006 fiel die entsprechende Richtlinie weg. Der Presserat stellt es damit in die Verantwortung der Redaktionen, Sperrfristen zu beachten oder nicht.
Siehe auch
Weblinks
- Wahlrecht.de: Pressekodex des Deutschen Presserats novelliert
- Polemik zur Geschichte der Sperrfrist für Filmkritiken von Stefan Höltgen in F.LM - Texte zum Film
Wikimedia Foundation.