Spielabbruch (Handball)

Spielabbruch (Handball)

Ein Spielabbruch im Handball ist die Entscheidung des Schiedsrichters, ein Spiel abzubrechen und dieses nicht innerhalb der regulären Spielzeit zu Ende zu führen.

Inhaltsverzeichnis

Regelung

Die Entscheidung über einen Spielabbruch fällen die Schiedsrichter oder im Fall von nur einem Unparteiischen, der Schiedsrichter. In den Handballregeln wird dies durch Regel 17:12 wie folgt geregelt:[1]

„Die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen. Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden.“

Handballregel 17:12, vom 1. Juli 2010

Wann ein Handballspiel abzubrechen ist, liegt weitgehend im Ermessensspielraum der Schiedsrichter. Die Gründe hierfür können sehr vielfältiger Natur sein. Die Handballregeln geben als möglichen Abbruchgrund nur bezüglich der Anzahl der Spieler in Regel 4:1 einen Hinweis, der aber ebenso im Ermessensspielraum der Schiedsrichter liegt:[2]

„Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche unter 5, kann weitergespielt werden. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, ob und wann ein Spiel abzubrechen ist (17:12)“

Handballregel 4:1, vom 1. Juli 2010

Einige Handballverbände geben in ihrer Schiedsrichterordnung Richtlinien für Spielabbrüche. Der Landesverband Rheinhessen gibt beispielsweise Folgendes vor:[3]

„Ein Spiel kann vom Schiedsrichter abgebrochen werden,
a) wenn plötzlich eintretende Witterungseinflüsse oder sonstige Umstände ein regelgerechtes Spiel nicht mehr zulassen,
b) wenn Ausschreitungen von Spielern oder Zuschauern die Weiterführung unmöglich machen,
c) bei Widersetzlichkeiten, schwerer Bedrohung oder Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter,
d) wenn eine Mannschaft den Abbruch berechtigt verlangt,
e) wenn er den Abbruch aus zwingenden sportlichen Gründen für notwendig hält.
Eine Mannschaft kann den Spielabbruch verlangen, wenn ihre Spielerzahl unter die nach den Regeln erforderliche Mindestzahl gesunken ist.
Zum Abbruch eines Spiels ist der Schiedsrichter erst dann berechtigt, wenn alle Möglichkeiten zur Weiterführung erschöpft sind. Er soll insbesondere in den Fällen zu b) - d) den Mannschaften eine Bedenkzeit von 3 Minuten einräumen uns sich erst nach deren erfolglosem Ablauf zum endgültigen Spielabbruch entschließen.“

Schiedsrichterordnung des Handball-Verbandes Rheinhessen e.V. ( Fassung vom 12. Mai 2007)

Beispiele für Spielabbrüche

Beispiele für die Ursachen von Spielabbrüchen sind:

  • Durch Zeitstrafen bedingt zu wenige Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche[4]
  • Zu wenige Spieler einer Mannschaft wegen Disqualifikationen[5]
  • Durch Verletzungen zu wenige spielfähige Spieler einer Mannschaft[6]
  • Akute schwerwiegende Erkrankung eines Spielers während des Spiels[7]
  • Schwere akute Verletzung eines Spielers während des Spiels[8]
  • Angst eines Trainers um die Gesundheit seiner Spieler[9]
  • Bedrohung des Schiedsrichters durch Betreuer[10]
  • Ausfall der Beleuchtungsanlage[11][12]
  • Undichtes Hallendach[13]
  • Schwerwiegende gesundheitliche Probleme beim Trainer[14]
  • Prügelei zwischen Spielern[15]
  • Der Gastgeber macht von seinem Hausrecht Gebrauch und untersagt die Fortführung des Spiels[16]
  • Der Trainer nimmt aus Protest seine Mannschaft vom Spielfeld

Konsequenzen eines Spielabbruchs

Die Rechtsordnung des DHB gibt den Rahmen für die Konsequenzen eines Spielabbruches vor. Nach § 19 verliert die Mannschaft, die den Spielabbruch verschuldet hat. Die Kosten für einen Spielabbruch durch einen Verein oder eine Mannschaft regelt § 25.[17]

Im Fall, dass Unsportlichkeiten der Grund des Spielabbruches waren, greift § 16:[17]

„Bricht ein Schiedsrichter wegen Unsportlichkeiten ein Spiel ab, sind die Schuldigen ohne Rücksicht auf die sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebende Spielwertung zu bestrafen. Die Spielleitende Stelle beantragt eine Entscheidung bei der zuständigen Rechtsinstanz und unterrichtet davon die Beteiligten.“

DHB Rechtsordnung vom 1. Juli 2007

In manchen Fällen können auch beide Mannschaften mit Punktabzug bestraft werden.[15]

Einzelnachweise

  1. handballregeln.de, Regel 17: Die Schiedsrichter
  2. handballregeln.de, Regel 4: Mannschaft, Auswechselung, Ausrüstung
  3. Landesverband Rheinhessen, Schiedsrichterordnung, vom 12. Mai 2007
  4. Union Handball St. Pölten,
  5. Nikoleit J, 2. + 7. Herren - Ein total verrückter Sonntagabend, vom 23. September 2007
  6. Neustadt bringt mit seiner Verletztenmisere beim HSV Rhein Nette nur noch 52 Minuten, 2005, abgerufen am 4. Januar 2007
  7. vfb-driedorf.de vom 18. Dezember 2007, Gelungene Revanche
  8. hsv-hockenheim.de, Teufel HG, Spielabbruch überschattet VSC - HSV Ib, abgerufen am 4. Januar 2007
  9. RP-Online.de vom 21. November 2006, Handball brutal: Spielabbruch beim TVK
  10. tsv-pfungstadt-handball.de, Spielabbruch bei der weiblichen C2 Jugend, abgerufen am 4. Januar 2007
  11. www.handball-pfullendorf.de, TVP gehen in St. Georgen die Lichter aus, abgerufen am 4. Januar 2007
  12. tsvwolfratshausen.de, Spielabbruch wegen komplettem Stromausfall in der Beleuchtungsanlage., abgerufen am 4. Januar 2007
  13. vfb-driedorf.de vom 29. September 2007, Spielabbruch durch undichtes Hallendach
  14. PSV Recklinghausen, Spielabbruch nach Herzproblemen, abgerufen am 4. Januar 2007
  15. a b main-rheiner.de vom 10. März 2007, Harte Strafen für Handballer
  16. handball-gauting.de, Spielabbruch gegen Murnau II wegen Harzbenutzung, vom 8. Februar 2004
  17. a b dhb.de, Rechtsordnung vom 1. Juli 2007

Siehe auch


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