Spolienklage

Spolienklage

Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes.

Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators (des besitzentziehenden) so lange von sich abwenden, bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrücke nicht.


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  • Spolĭenklage — (lat. Remedium spolii), durch das kanonische Recht ins gemeine Recht übergegangene Klage auf Rückgabe des widerrechtlich entzogenen Besitzes. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist dieser Ausdruck unbekannt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Spolienklage — Spo|li|en|kla|ge, die (kath. Kirchenrecht): Klage wegen des Entzugs des Besitzes an Rechten od. Sachen …   Universal-Lexikon

  • Spolienklage — Spo|li|en|kla|ge die; , n: Klage auf Rückgabe widerrechtlich entzogenen Besitzes (im kanonischen u. gemeinen Recht; Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Spolium — Die Bezeichnung Spolium (lat., eigentlich abgezogenes Fell), Plural Spolien wird im Deutschen vielfältig verwendet. Ursprünglich bedeutet spolia opima „fette Beute“: es handelt sich um die Rüstung, die ein römischer Feldherr dem von ihm erlegten… …   Deutsch Wikipedia

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  • Remedĭum — (lat.), 1) Gegen , Arznei , Heilmittel; 2) jedes Mittel, um sich gegen etwas zu verwahren; daher R. juris, Rechtsmittel; R. appellationis, R. supplicationis, das Rechtsmittel der Appellation, Supplication; R. ex lege 2 C. de rescindenda… …   Pierer's Universal-Lexikon

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