Sprecherausschussgesetz

Sprecherausschussgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
Kurztitel: Sprecherausschussgesetz
Abkürzung: SprAuG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht, Mitbestimmungsrecht
Fundstellennachweis: 801-11
Datum des Gesetzes: 20. Dezember 1988
(BGBl. I S. 2312, 2316)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1989
Letzte Änderung durch: Art. 222 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2434)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. November 2006
(Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) der leitenden Angestellten (Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung) regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben.

Das Gesetz ist gegliedert in:

  • Erster Teil Allgemeine Vorschriften
  • Zweiter Teil Sprecherausschuß, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, *Unternehmens- und Konzernsprecherausschuß
  • Dritter Teil Mitwirkung der leitenden Angestellten
  • Vierter Teil Besondere Vorschriften
  • Fünfter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften +Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1023) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

Literatur

  • Stefan Kramer, Rechtsfragen des Sprecherausschussgesetzes, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1993, ISBN 3-631-45856-8

Weblinks

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