Staatlich geprüfter Techniker

Staatlich geprüfter Techniker

Als Techniker bezeichnet man allgemein eine Person, die in einem technischen Beruf tätig ist. Oft werden pauschal auch "Diplomingenieure" oder beispielsweise "Betriebstechniker" und "Servicetechniker" oder Berufe wie z. B. "Zahntechniker" oder "Radio- und Fernsehtechniker" als Techniker bezeichnet. Im eigentlichen Sinne sind Techniker jedoch Personen, welche eine staatliche Prüfung an einer (höheren) Fachschule für Technik abgelegt haben und dadurch die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ führen dürfen. Im deutschsprachigen Raum lauten die Bezeichnungen Staatlich geprüfter Techniker oder Diplom-Techniker (FS/HF/TS).

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung in Deutschland

Um die geschützte Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" führen zu dürfen, muss man einen entsprechenden Weiterbildungsstudiengang an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende, staatliche Examen bestanden haben. Die meisten Technikerschulen sind staatliche Fachschulen, jedoch gibt es auch private Organisationen welche diesen Weiterbildungsstudiengang anbieten.

Zugangsvoraussetzungen

Erforderlich zum Besuch einer Fachschule für Technik ist in Deutschland:

  • mind. Hauptschulabschluss
  • eine abgeschlossene Ausbildung in der gewählten Techniker-Fachrichtung
  • Berufsschulabschluss
  • mind. 1-jährige Berufspraxis (2 Jahre in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz)
  • alternativ zur abgeschlossenen Ausbildung kann der Nachweis einer 7-jährigen qualifizierten Tätigkeit in einem der Fachrichtung entsprechenden Beruf als Zugangsberechtigung genügen (außerdem mind. Mittlere Reife)

Beispiel: Regelung in Niedersachsen

Die niedersächsische BbS-VO sieht folgende Zulassungsvorraussetzung für die staatliche Technikerprüfung vor:

  • Sekundarabschluss 1 / Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss, der Berufsschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufstätigkeit von einem Jahr.

oder

  • Sekundarabschluss 1 / Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss, der Berufsschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren

Dauer, Kosten und Förderung

Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und kann sowohl in Vollzeit (4 Semester), in Teilzeit (7-8 Semester) als auch in Form eines Fernlehrgang mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden.

An staatlichen Schulen ist dies unter Umständen kostenfrei, wobei auch an diesen Fachschulen für Technik teilweise Semester- und Prüfungsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen können.

Gerade in der Vollzeitform fallen Lebenshaltungskosten an, welche aufgrund des Vollzeitstudiums nicht mehr durch die zuvor üblicherweise ausgeübte berufliche Tätigkeit gedeckt werden können. Es besteht darum die Möglichkeit der Förderung, welche umgangssprachlich als Meister-BAföG bezeichnet wird. Tatsächlich geschieht diese nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, also dem AFBG, in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht in Form des Schüler-BAföG.

Ausbildungsinhalte

Neben den fachbezogenen Ausbildungsinhalten der jeweiligen Fachrichtung werden auch viele fachübergreifende Unterrichtsinhalte vermittelt, die für den beruflichen Alltag wichtig sind.

Zum Fachübergreifenden Bereich gehören:

  • Englisch
  • Kommunikation
  • Soziologie/Politik
  • Mathematik
  • Mitarbeiterführung
  • Physik

Projektarbeit

Im Rahmen des Studiums muss eine Technikerarbeit erstellt werden. Dies kann entweder eine wissenschaftliche Arbeit, oder aber die Lösung eines gestellten praktischen Problems sein, zu der sämtliche notwendige Berechnungen und Entscheidungen ersichtlich in einer umfangreichen Facharbeit dokumentiert werden müssen. Im Anschluss daran muss eine Verteidigung des bearbeiteten Projektes vor einem Ausschuss und zum Teil auch öffentlichen Publikum absolviert werden. Die Bewertung der Projektarbeit wird auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.

Staatliche Prüfung

Der Weiterbildungsstudiengang endet mit einem staatlichen Examen, welches sich aus vier Prüfungen zusammensetzt, die verschiedene Schwerpunkte aus der Fachausbildung abdecken müssen. Hierbei können mehrere Fachbereiche in einer Examensarbeit kombiniert werden. Zum Bestehen der Prüfung muss der Gesamtnotenschnitt aus allen vier Staatsprüfungen 4,0 oder besser sein, wobei nur eine Leistung mit "mangelhaft" bewertet sein darf. Die Vornoten aus den vorhergegangenen Semestern werden nicht in das Prüfungsergebnis eingerechnet bzw. einbezogen. Sie sind nur ausschlaggebend für die Prüfungszulassung.

Zusatzprüfung Hochschulreife

Nach Abschluss des vierten bzw. achten Semesters (Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium) besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit, durch eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erhalten, welche zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. In einigen Bundesländern wird die Fachhochschulreife automatisch mit erfolgreichem Abschluss erworben. Die Absolventen der zweijährigen Fachschule Technik in Niedersachsen erhalten zusätzlich zur Fachhochschulreife die Hochschulzugangsberechtigung für das Land Niedersachsen.

Staatlich anerkannter Techniker

In Deutschland gibt es derzeit zwei Abschlüsse zum "staatlich anerkannten Techniker" zu erlangen. Den "staatlich anerkannten Ledertechniker" und den "staatlich anerkannten Techniker für Betriebswissenschaft". Es handelt sich bei diesen Abschlüssen um Fachschulabschlüsse die an privaten, staatlich anerkannten Fachschulen (die Ergänzungsschulen sind) zu erwerben sind. Diese Abschlüsse stehen den Abschlüssen an staatlichen und privaten Fachschulen (die Ersatzschulen sind) gleich. Zu differenzieren ist hier, dass bei den Abschlüssen zum "staatlich geprüften Techniker" nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgebildet und geprüft wird, während hingegen bei den "staatlich anerkannten Technikern" die Schule selbst die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erstellt, welche von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Oberschulamt) genehmigt werden müssen. Die Abschlussprüfungen selbst werden unter Vorsitz des Oberschulamtes abgenommen. Die Zugangs- und Ausbildungsvoraussetzungen entsprechen hierbei den Anforderungen des Beschlusses der KMK - Zugang: mindestens Hauptschulabschluss, abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung; Dauer der Weiterbildung: mindestens 2400 Std. bei zwei Jahren Vollzeitunterricht.

Berufsleben

Der Abschluss als "Staatlich geprüfter Techniker" erlaubt in allen Handwerken gleicher oder gleich gestellter Fachrichtung die Eintragung in die Handwerksrolle, die bei der Handwerkskammer geführt wird.

Die Industrie wertet die Qualifikation eines "Staatlich geprüften Technikers" zwischen Meister und Dipl.-Ing., wobei der Techniker durch seine meist vorausgegangene praktische Berufsausbildung sofort ohne lange Einarbeitung in der Wirtschaft eingesetzt werden kann. Auch sein praktisches Denken ist in vielen Bereichen von Vorteil.

Er wird in der Industrie oft in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen eingesetzt. Des Weiteren umfasst sein Einsatzgebiet die Arbeitsvorbereitung in der Produktion sowie die Abteilungs-, Produktions- und Betriebsleitung. Außerdem besitzt er Kenntnisse und Fähigkeiten, welche in der betrieblichen Qualitätssicherung benötigt werden.

Fachrichtungen und Spezialisierungen

Einige Zweige (mit den im Laufe der Ausbildung zu wählenden Schwerpunkten) sind:

Techniker in der Schweiz (Dipl. Techniker TS/HF)

In der Schweiz ist der Titel "Diplomierter Techniker TS/HF" ein geschützter Name. Diesen Titel bekommt man erst nach dem erfolgreichen Abschluss einer eidgenössischen, anerkannten Diplomarbeit zum Techniker TS/HF (6 Semester/Teilzeit an einer Höheren Fachschule HF).

Ausbildung in der Schweiz

Die Ausbildung umfasst eine Gesamtstundenzahl von mindestens 2.000 Stunden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufslehre in der gewählten Techniker-Fachrichtung.

Fachrichtungen und Spezialisierungen

Es gibt in der Schweiz verschiedene Fachrichtungen des Technikers, z.B.:

  • Betriebstechniker HF /Techniker Unternehmensprozesse HF. Der Betriebstechniker steht in den modernen Unternehmen im Zentrum der Geschäftsprozesse. Er gestaltet diese nach kundenorientierten, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Kriterien.
  • Techniker HF in Informatik. Zu den Aufgaben eines Informatikers HF gehört die systematische Entwicklung von Programmen in mehreren höheren Programmiersprachen und auch die Projektierung und Realisierung von vernetzten Kommunikationssystemen. Die Grundkenntnisse reichen von der Elektronik bis zur Informatik, die Einsatzgebiete sind Software- Entwicklungsplätze wie auch in Informatik- Zentren.
  • IT Service Engineer HF. In dieser Fachrichtung steht die systemtechnische Seite der Informatik im Vordergrund. Dies bedeutet Konzeption, Installation und Betrieb komplexer IT-Infrastrukturen nach anerkannten Regeln des IT Service Managements. Organisatorische und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sorgen für den erfolgreichen Einsatz der Informatikmittel. Das Einsatzgebiet liegt in der Regel im Betrieb der Informatik.
  • Informationstechniker HF. Der Informationstechniker ist ein Elektronikfachmann, er kennt sich bestens mit Hardware und mit der Software aus. Der Entwurf und das Messen von elektronischen Schaltungen, die systematische Entwicklung von Programmen sind nur ein Teil seinen Fachkenntnissen. Sein Einsatzgebiet liegt hauptsächlich in der Entwicklung und Produktion.
  • Techniker HF in Maschinenbau. Ein Konstruktionstechniker HF hat eine Schlüsselstellung innerhalb der Projektierung, Entwicklung und Konstruktion von Produkten und Maschinen. Er ist ein Generalist und Unternehmer.
  • Techniker HF in Elektrotechnik. Der Elektrotechniker HF entwickelt elektrische und elektronische Schaltungen (Hardware) und Programme (Software) für Anlagen und Geräte zur Regelung und Steuerung von Abläufen, Prozessen und Informationen oder ist für die Übertragung von Informationen zuständig (Kommunikationstechniken). Je nach Einsatzgebiet oder Projektgröße wird er für die Entwicklung oder Betreuung von Teilsystemen oder ganzen Projekten eingesetzt. Der Elektrotechniker HF ist beispielsweise als Assistent des Ingenieurs FH, als Gruppen- oder Projektleiter tätig. Im weiteren Verlauf des Studiums wählt der Elektrotechniker eine der beiden Fachrichtungen Energietechnik oder Mikroprozessortechnik.

Nach Abschluss der Technikerschule können unter gewissen Voraussetzungen die geschützten Titel "Professional Bachelor ODEC" und/oder "Ing. EurEta" beantragt werden.

Techniker in der Sowjetunion (Dipl.-Techniker)

In der Sowjetunion bekam man den Titel Dipl.-Techniker erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines knappen 4-jährigen (es sind z.B. 3 Jahre 10 Monate Studiengänge bekannt) bis 5-jährigen Studiums an einer staatlichen Hochschule (Technikum), das mit der Verteidigung einer Diplomarbeit abzuschliessen war. Die Untertitel waren ganz unterschiedlich: Hydrotechniker, Elektrotechniker etc.

Siehe auch


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