Staatsausgabe

Staatsausgabe

Die Staatsausgaben bzw. der Staatsverbrauch, in der Wirtschaftswissenschaft regelmäßig mit G abgekürzt, sind die Ausgaben der Gebietskörperschaften des Staates für Waren und Dienstleistungen. Alternativ für die Bundesrepublik Deutschland werden die Staatsausgaben als monetäre Ausgaben auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen in einem Haushaltsjahr definiert.

Inhaltsverzeichnis

Einordnung

Entwicklung der Staatsausgaben[1]

Staatsausgaben umfassen im weiteren Sinn alle Ausgaben, die von der öffentlichen Hand getätigt werden. Dazu gehören besonders auch die Ausgaben der Sozialversicherung. Unter öffentlichen Nettoausgaben wird die Aufrechnung gegenseitig aufgenommener finanzieller Verbindlichkeiten der einzelnen Gebietskörperschaften verstanden.

Den Staatsausgaben stehen die Staatseinnahmen oder öffentliche Einnahmen gegenüber. Ihr größter Anteil wird durch Steuern eingenommen, unter anderem gehören hierzu aber auch Abgaben wie Gebühren, Beitrag oder Zuweisungen anderer Gebietskörperschaften oder die Aufnahme von Krediten. Die Einnahmen sind in der staatlichen Aktivität nicht zweckgebunden, sondern dienen ohne Einschränkung der Deckung der staatlichen Ausgaben. Der Saldo der Einnahmen über die Ausgaben des Staates ist die Ersparnisbildung des Staates. Diese ist typischerweise negativ, das heißt der Staat verschuldet sich. So lag der Saldo der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006 zum Beispiel bei 24 Mrd Euro, welcher zwangsläufig eine Nettokreditaufnahme in gleicher Höhe zur Folge hatte.

Gliederung der Staatsausgaben

Staatsausgaben lassen sich nach verschiedenen Merkmalen gliedern, traditionell wird die Einteilung nach dem Ministerialprinzip und dem Funktionalprinzip vorgenommen.

Das Ministerialprinzip gliedert die Ausgaben nach den Verwaltungsbereichen, in denen Staatsausgaben getätigt werden. Ergänzend dazu werden die Ausgaben nach zusammengehörenden Sachgebieten betrachtet und unter dem Begriff des Funktionalprinzips zusammengefasst.

Es gibt eine Vielzahl von Einzelaufgaben, die von verschiedenen Verwaltungsbereichen erfüllt und für die Ausgaben getätigt werden müssen. Diese sind nach dem Funktionalprinzip in zusammengehörenden Sachgebieten zusammengefasst. Eine umfassende Auflistung der staatlichen Einzelaufgaben ist im Statistischen Bundesamt zu finden.

Beispiele für zusammenfassende Sachgebiete sind:

  • politische Führung und zentrale Verwaltungsausgaben
  • auswärtige Angelegenheiten
  • Verteidigung
  • öffentliche und soziale Sicherheit und Ordnung
  • Rechtsschutz
  • Bildung
  • Wissenschaft und Forschung außerhalb der Hochschulen
  • kulturelle Angelegenheiten
  • Gesundheit, Sport und Erholung
  • Wohnungswesen und Städtebau
  • Wirtschaftsförderung
  • Verkehr und Nachrichtenwesen
  • kommunale Gemeinschaftsdienste

Sachgebieteübergreifende Ausgaben bilden hier beispielsweise das allgemeine Grund- und Kapitalvermögen sowie Finanzzuweisungen, Zinsen oder Beihilfen. Eine genau aufgeschlüsselte Übersicht der Staatsausgaben Deutschlands kann im Finanzbericht des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden.[2]

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird eine andere Aufteilung der Staatsausgaben vorgenommen. Sie werden unterteilt in folgende vier Kategorien:

  • Staatsverbrauch

Als Beispiel sind hier Personalausgaben zu betrachten, sie umfassen Dienstbezüge für aktive Beschäftigte und Versorgungsbezüge für ehemalige Beschäftigte und deren Angehörige sowie Beihilfen und Unterstützungen.

Unter Bruttoinvestitionen versteht man die Unterhaltung von unbeweglichem Vermögen, die Bewirtschaftung von Grundstücken sowie Mieten, Pachten und sonstige sächliche Verwaltungsausgaben (militärische Beschaffungen oder Geschäftsbedarf). Investitionsausgaben werden außerdem getätigt für Baumaßnahmen (zum Beispiel dem Bau von Schulen) und den Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachvermögen oder von Beteiligungen.

  • Übertragungen

Übertragungen sind Transferzahlungen an private Haushalte in Form von sozialen Leistungen wie Wohngeld, Studienbeihilfe und Sozialhilfe und Transferzahlungen an Unternehmen in Form von Subventionen.

Zinsen sind Ausgaben, die für laufende Kredite der Gebietskörperschaften gezahlt werden müssen.

Eine weitere Aufteilung erfolgt in ordentliche und außerordentliche Ausgaben. Ordentliche Ausgaben sollen durch Steuereinnahmen finanziert werden, während sich der Staat für außerordentliche Ausgaben verschulden muss.

Staatsausgaben in der Wirtschaft

Staatsausgaben stellen im Bereich der Finanzpolitik ein wichtiges Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft dar. Zum Beispiel die Zahlung von Subventionen an Unternehmen. Mit Hilfe der Subventionen vom Staat haben Unternehmen die Möglichkeit beispielsweise in neue Produktionseinheiten oder Forschung und Entwicklung zu investieren. Dadurch können die Unternehmen mehr Produkte, möglicherweise auch zu günstigeren Preisen, anbieten, wodurch der Konsum der Nachfrager wächst. Somit erzielen Unternehmen mehr Umsatz und die Gewinne steigen. Durch höhere Gewinne müssen Unternehmen mehr Steuern zahlen und davon profitiert letztlich der Staat in Form von steigenden Staatseinnahmen. Das Problem sind allerdings in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu geringe Staatseinnahmen (mit rund 977,5 Mrd. Euro sind sie die dritt höchsten weltweit), sondern zu hohe Staatsausgaben (ca. 1089,2 Mrd. Euro), wodurch die „Schieflage der öffentlichen Haushalte“ zu erklären ist.[3] Der Staat muss hier anfangen die Ausgaben zu minimieren und Finanzierungslücken nicht durch eine Staatsverschuldung aufzufüllen.

Möglichkeiten zur Begrenzung der Staatsausgaben

Die im folgenden genannten Punkte sind nur einige allgemeine Möglichkeiten zur Senkung der Staatsausgaben. Die angebrachten Beispiele sind allerdings spezifisch für Deutschland.

  • Senkung durch Einsparung von Personalausgaben

Die Personalausgaben der Gebietskörperschaften beliefen sich 1997 auf rund 0,5 Mrd. Euro täglich und machten damit fast ein Drittel der Gesamtausgaben aus. Einsparungen sind sowohl bei der Anzahl der Beschäftigten als auch bei der Besoldung dieser möglich. In vielen Fällen müsste geprüft werden, ob Aufgaben, die öffentliche Einrichtungen erfüllen, noch benötigt werden oder ob durch Privatisierung eine effizientere Verwaltung dieser Aufgaben möglich ist.

  • Senkung durch den Abbau von Subventionen

In vielen Bereichen werden Subventionen gezahlt, obwohl das damit angestrebte Ziel bereits erreicht wurde oder durch geänderte Rahmenbedingungen nicht mehr erstrebenswert ist. Beispielsweise sollten Subventionen im Wohnungswesen zu einer Verbesserung der Wohnraumversorgung beitragen. Die Wohnraumversorgung in Deutschland kann aber als sehr gut angesehen werden, wodurch ein zwingender Bedarf an Subventionen im Wohnungswesen überprüft werden sollte. Ebenso muss geprüft werden, ob die Anzahl der Empfänger der Subventionen durch Veränderungen der Vergaberegeln gesenkt werden kann.

Verwendung der Staatsausgaben bei Berechnungen

Die Staatsausgaben dienen ihrer Höhe und Struktur nach als Indikator für den Umfang der Staatstätigkeit.[4] So wird beispielsweise die Staatsquote durch die anteiligen Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt berechnet.

G = C + I + Z + S
Staatsquote= {G \over BIP}

wobei: BIP – Bruttoinlandsprodukt, C – Konsum des Staates, I – Investitionen des Staates, S – Ausgaben für Sozialtransfers und Subventionen, Z – Zinsausgaben, G – Staatsausgaben

Im Themengebiet des Gütermarktes werden Staatsausgaben bei den Berechnungen ebenfalls mit berücksichtigt, so zum Beispiel bei der Güternachfrage:

N = C + I + G + XIM

wobei: N – Güternachfrage, C – Konsum des Staates, I – Investitionen des Staates, G – Staatsausgaben, X – Exporte, IM – Importe

Siehe auch

Literatur

  • Volker Stern, Georg Werner: Durch Einsparungen die Lasten mindern – Notwendigkeit und Möglichkeiten zur Begrenzung der Staatsausgaben, Heft 89, Karl- Bräuer- Institut des Bundes der Steuerzahler e.V., Wiesbaden 1998
  • Oliver Blanchard, Gerhard Illing: Makroökonomie, 4.Auflage, Pearson, München 2006, ISBN 3-8273-7209-7, S.81ff

Weblinks

Belege

  1. http://www.statistik-bw.de/Arbeitskreis VGR/tbls/tab05.asp, abgerufen am 20. Dezember 2008
  2. http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2008/html/vsp30.html, abgerufen am 12. Dezember 2008
  3. http://www.mittelstandsportal.de/steuer/Runter%20mit%20den%20Staatsausgaben.html, abgerufen am 15. Dezember 2008
  4. http://lexikon.meyers.de/wissen/öffentliche+Ausgaben+(Sachartikel), abgerufen am 12. Dezember 2008

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