- Staatsaufsicht
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Unter Staatsaufsicht stehen alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (mittelbare Staatsverwaltung).
So ist beispielsweise die Aufsicht der Landratsämter über kreisangehörige Gemeinden eine Staatsaufsicht, da das Landratsamt Staatsbehörde und die Gemeinde als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Das Landratsamt übt über kreisangehörigen Gemeinden die Staatsaufsicht z. B. im Rahmen der Rechtsaufsicht aus.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)
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