- Stadtbad
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Der mittlerweile eher antiquierte Begriff Stadtbad oder Städtische Badeanstalt bezeichnet ein Schwimmbad, das sich fast immer im Besitz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt befindet und weder einem Schwimmverein angehört noch von Bürgern als Bürgerbad betrieben wird.
Es unterscheidet sich in der Regel von den immer weiter verbreiteten Spaßbädern durch eine eher zweckmäßige Ausstattung ohne die so genannten Erlebnisbereiche.
Bei einem Stadtbad kann es sich sowohl um ein Hallenbad wie auch um ein Freibad handeln.
Aufgrund der Sparzwänge zahlreicher Kommunen sind Stadtbäder teilweise in die Trägerschaft von Unterstützungsvereinen übergegangen.
Geschichte
Im ausgehenden 19. Jahrhundert bzw. zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichteten zahlreiche Orte ein Stadtbad, das sowohl der öffentlichen Hygiene (durch Wannen- und Brausebäder) und der körperlichen Ertüchtigung dienen sollte.
- siehe Hauptartikel Volksbad
Ein weiterer Aspekt für den Bau von Stadtbädern war natürlich auch das Ansehen der Gemeinde in der Öffentlichkeit zu steigern, da es sich damals um ein Statussymbol für den Wohlstand des Ortes gehandelt hat.
Siehe auch
Kategorien:- Badeanlage
- Schwimmsport
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