Staffelgeschoss

Staffelgeschoss

Ein Geschoss (in Österreich, Süddeutschland Geschoß, langer Vokal) ist die Gesamtheit aller Räume in einem Gebäude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume. Der Begriff wird heute unabhängig von der Art der Gebäudekonstruktion verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Geschoss (Ständerbauweise) und Stockwerk (Rähmbauweise) in der ursprünglichen Wortbedeutung

Ursprünglich leiten sich die Bezeichnungen Geschoss und Stockwerk von unterschiedlichen Arten der Holzbauweise ab. Bei Gebäuden mit einem über die gesamte Höhe des Gebäudes durchgehenden Ständerwerk (Ständerbauweise) wurden Geschosse dadurch gebildet, dass in das Ständerwerk Quer- oder Deckenbalken eingeschossen (also eingezogen) wurden. Darin unterscheidet es sich auch ursprünglich von einem Stockwerk oder Stock, das jeweils in sich abgezimmert (ausgesteift) ist und eine eigene Konstruktionseinheit bildet (Rähmbauweise). Es gibt somit keine durchgehenden Ständer, wodurch die oberen Stockwerke über die unteren auskragen können. Der Name stammt aus dem Fachwerkbau und setzt sich aus den Worten „Stock“ für Wurzelstock, Stab, Pfahl und „Werk“ für verarbeiten zusammen – Stockwerk also etwa im Sinne von Balkenwerk.[1] In diesem konstruktiven Sinne wird der Begriff in der Baugeschichtsforschung weiterhin verwendet.

Im Bauwesen hingegen wird heute nur noch von Geschossen gesprochen. Die Verwendung des Wortes Stockwerk entspricht hier nicht den Fachtermini. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer geringer gewordene Anteil von Gebäuden in traditioneller Fachwerkbauweise. Bei reinen Fachwerkhäusern ist die Anzahl der Stockwerke gleich derer der Geschosse (im heutigen Sinne). Bei Gebäuden mit einem steinernen Erdgeschoss und aufgesetzten (hölzernen) Stockwerken gibt es dahingehend Unterschiede. Benutzt man den Begriff Stockwerk – wie es umgangssprachlich sehr verbreitet ist – generell für alle Gebäude, so kann dies zu einer missverständlichen Aussage führen.

Die umgangssprachliche Verwendung des Wortes Etage (von französisch: étage = Rang, Stand, aus mittellateinischen: stagium = Standort von: stare = stehen) als Synonym für Geschoss kann zu ähnlichen Schwierigkeiten führen. Im französischen Sprachraum ist mit der ersten Etage (premier étage) das erste Obergeschoss gemeint.

Geschossigkeit

Man spricht von eingeschossigen Gebäuden, wenn alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss liegen. Ein Beispiel dafür sind Bungalowhäuser. Eingeschossige Häuser können ein Dachgeschoss haben, wenn es kein Vollgeschoss ist. Mehrgeschossige Gebäude haben eine beliebige Anzahl von Geschossen, die übereinander geschichtet sind. Sie werden entsprechend der Anzahl ihrer Vollgeschosse benannt, zum Beispiel dreigeschossiges Gebäude. Die einzelnen Geschosse sind über vertikale Erschließungswege wie Treppen und Aufzüge zugänglich.

Geschossbezeichnungen

Geschossbezeichnungen: Dachgeschoss (D), Obergeschoss oder 1. Stock (S), Erdgeschoss oder Parterre (P), Untergeschoss oder Keller (K)

Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, der Name richtet sich zumeist nach der Position des Geschosses im Gebäude. Im folgenden werden die verschiedenen Bezeichnungen erläutert.

Erdgeschoss (EG)

Das Erdgeschoss (auch Parterre) ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise wird ein Gebäude über das Erdgeschoss erschlossen, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss.

Bei mehrgeschossigen Gebäuden unterscheidet sich das Erdgeschoss in Nutzung, Grundriss, Geschosshöhe und Fassadengestaltung oft grundlegend von den Obergeschossen. Die Architektur der Fassade stellt diesen Unterschied meist deutlich heraus. In der zeitgenössischen Architektur sind es vor allem Gebäude mit einer vertikalen Nutzungsmischung (Geschäfte im EG, Wohnen in den OG), die diesen Kontrast aufweisen.

Kellergeschoss (KG)

Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse, Tiefgeschosse und neudeutsch Basement genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der Geländeoberfläche liegt und über natürliche Belichtung verfügt, nennt man auch Souterrain.

Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau findet der Begriff Untergeschoss Anwendung. Der Begriff Tiefgeschoss wird vor allem bei Tiefgaragen verwendet. Bei mehreren Untergeschossen zählt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.

Obergeschoss (OG)

Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region. Es gibt zwei Arten der Zählung:

  1. Die Stockwerke werden gezählt, d. h. die Geschosse ab dem ersten über dem Erdgeschoss liegenden Geschoss nummeriert, also Erdgeschoss - 1. Stock/1. Obergeschoss - 2. Stock/2. Obergeschoss usw.[2] Dies ist weitgehend üblich in Europa, Afrika, Südamerika und Australien.
  2. Die Geschosse werden inklusive dem Erdgeschoss nummeriert, also Erdgeschoss (= 1. Geschoss) - 2. Geschoss - 3. usw. Diese Form ist üblich in den USA, in der ehemaligen Sowjetunion, in Japan und in China. Auch in Deutschland findet sie gelegentlich Anwendung, z. B. im badischen Teil Baden-Württembergs. Auch in der DDR war diese Art der Nummerierung sehr geläufig. Sie ist bei der Nummerierung von Räumen nach den Etagen vorteilhaft: Im Untergeschoss beginnen die Nummern mit 0, im Erdgeschoss mit 1 etc. Bei der ersten Variante ist die Zählung der Untergeschossräume schwierig (manchmal mit 00...).

Das erste Obergeschoss war im historischen Wohnhausbau meist das mit der größten Raumhöhe und der prächtigsten Ausstattung, daher die Bezeichnungen Piano nobile (italien., v. a. 17. Jh.) oder Beletage (franz., v. a. 18./19. Jh.).

Dachgeschoss (DG)

Haus mit mehreren Dachgeschossen (Eckental, Mittelfranken)

Als Dachgeschoss bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse. Durch den Einbau von Dachgauben kann der nutzbare Innenraum wieder vergrößert werden. Davon abhängig können Dachgeschosse baurechtlich eventuell als Vollgeschosse eingeordnet werden. Auch für Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung, wenn mehrere übereinander liegen. Umgangssprachliche Bezeichnungen für Dachgeschosse sind Spitzboden oder Dachboden, in Abhängigkeit von der Dachkonstruktion sind auch Mansardengeschoss oder Kehlbalkengeschoss anwendbar.

Normalgeschoss / Vollgeschoss

Als Normalgeschoss bezeichnet man alle Geschosse, deren Grundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht. Die Geschosszahl, die in Bebauungsplänen vorgegeben sein kann, berücksichtigt nur die so genannten Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse).

Deutsche Bauordnungen

Mit Vollgeschoss bezeichnet man in den Bauordnungen der Länder diejenigen Geschosse, die im Mittel mindestens ca. 1,20 m - 1,60 m über die Geländeoberfläche herausragen und in der Regel über mindestens 3/4 ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) oder 2/3 ihrer Grundfläche bei Staffelgeschossen eine Höhe von 2,30 m haben (Beispiel NRW). Die Höhe wird gemessen von Oberkante Rohfußboden bis zur Schnittkante mit der Dach(außen)haut. Die Definition der einzelnen Landesbauordnungen weichen jedoch geringfügig voneinander ab.

  • Beispiel 1: Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 2 (5): Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
  • Beispiel 2: Hamburgische Bauordnung (HBauO), §2 (6):
    1. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.
    2. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
    3. Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

In Gebieten, in denen ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, gilt möglicherweise die Fassung der Landesbauordnung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans. In Baden-Württemberg und im Saarland haben die Verwaltungsgerichte entsprechend geurteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen die Berechnungsgrundlage für "Vollgeschosse" teilweise nach historischen Berechnungsvorschriften erfolgt.

  • Beispiel 3: "Landesbauordnung NRW (BauO NW, §2, 5 in der Fassung vom 27. Januar 1970":
    1. Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche die für Aufenthaltsräume erforderliche Höhe haben." (=2,50m bzw. 2,30m in Dachgeschossen)

Sonderformen

Sockelgeschoss

Galerie der Gegenwart (Hamburger Kunsthalle) mit geböschtem Sockelgeschoss
Palazzo arcivescovile in Florenz mit Mezzanin über dem Erdgeschoss und unter dem Dach
Dreifaches Staffelgeschoss, Montanhof in Hamburg

Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines Gebäudes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine ästhetische Funktion, sie bilden für den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massive Bauweise betont wird. Wenn das Sockelgeschoss eine breitere Grundfläche einnimmt als der Hauptteil des Gebäudes, entsteht eine umlaufende Terrasse. Ein Beispiel für diese Bauweise findet sich beim barocken Schloss Solitude in Stuttgart (1763–1769) oder bei der Galerie der Gegenwart in Hamburg (1995). Das Sockelgeschoss kann jedoch auch die gleiche Grundfläche wie die übrigen Geschosse einnehmen und ist dann durch eine massiv wirkende Bauweise charakterisiert, die beispielsweise durch wenige kleine Fenster oder rustiziertes Mauerwerk realisiert wird. Ein Beispiel hierfür findet sich beim Berliner Schauspielhaus (1818-1821).

Zwischengeschoss

Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen. Auch die Begriffe Mezzanin und Halbstock bezeichnen ein Zwischengeschoss, wobei hier die geringere Höhe im Vergleich zu den Normalgeschossen ausschlaggebend für die Zuordnung ist.

Staffelgeschoss

Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Es wird aus statischen Gründen verwendet oder um eine optische Aufweitung der Straßenraums nach oben zu erreichen. Teilweise werden mehrfach gestaffelte Rücksprünge benutzt, um den Effekt zu verstärken. Gebäude mit Staffelgeschossen haben meist Flachdächer, der Rücksprung kann als Terrasse genutzt werden. Bei großen Terrassen werden die als Wohnung genutzten Staffelgeschosse mit umlaufender Terrasse als Penthouse bezeichnet.

Postanschrift

In Deutschland ist gemäß DIN 5008:2005 das Stockwerk bei der Postanschrift nach zwei Leerstellen und zwei Schrägstrichen hinter der Hausnummer anzugeben, Beispiel: Musterstr. 592 // 3 (3. Stockwerk)[3] In der entsprechenden ÖNORM A 1080 ist keine spezielle Schreibweise des Stockwerkes enthalten.[4]

Siehe auch

Einzelnachweis

  1. Heinz Ellenberg: Bauernhaus und Landschaft - in ökologischer und historischer Sicht. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1990, ISBN 3-8001-3087-4, S. 42 u. 573.
  2. Bildwörterbuch der Architektur. Hrsg. v. Hans Koepf u. Günther Binding. Stuttgart 2005, S. 209.
  3. www.intersast.de
  4. Richtlinien der österreichischen Texterstellung nach ÖNORM A1080

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