Staffelführer

Staffelführer

Die verschiedenen taktischen Einheiten der Feuerwehr werden nach Größe geordnet.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Angabe der Personalstärke

Die Mannschaftsstärke wird angegeben mit Einheitsführer/Unterführer/Mannschaft/Gesamtstärke. Einheitsführer müssen Gruppenführer Ausbildung besitzen um einen Einsatzbefehl zu geben. Staffelführer, Führungsgehilfen und Truppführer von selbstständigen Trupps sind Unterführer.

Die Angabe der Gesamtstärke wird häufig weggelassen. Die Angabe der Einheitsführer wird ebenfalls oft weggelassen, wenn kein Zugtrupp zum Einsatz kommt. Über Funk wird z.B. die Stärke eines Zuges (1/3/18/22) wie folgt gesprochen: Eins - Drei - Achtzehn - Gesamt Zweiundzwanzig. Regionale Unterschiede sind möglich.

Gruppe

Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit der Freiwilligen Feuerwehr, sie besteht aus neun Personen (0/1/8/9), einem Gruppenführer, dem Maschinisten und einem Melder, sowie den drei Trupps Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp. Die Gruppe ist also die Erweiterung der Staffel um Schlauchtrupp und Melder und kann aus der Besatzung eines Staffel- und eines Truppfahrzeuges gebildet werden. Dabei stellt die Truppbesatzung den Schlauchtrupp und den Melder. Beim Löschgruppenfahrzeug beträgt die Mannschaftsstärke bereits 1/8.

Staffel

Die Staffel ist in der Praxis die taktische Grundeinheit der Berufsfeuerwehr, sie besteht aus sechs Personen (0/1/5/6), einem Staffelführer (Qualifikation Gruppenführer), einem Maschinisten, sowie Angriffstrupp und Wassertrupp.

Trupp

Der Trupp ist die kleinste Einheit und besteht aus zwei Feuerwehrangehörigen, einem Truppführer und einem Truppmann, auch als (0/0/2/2) geschrieben. Diese Art von Einheit ist Bestandteil der Staffel (1/5) oder der Gruppe (1/8) und somit keine selbständige operierende Einheit.

Selbstständiger Trupp

Dagegen ist der selbständige Trupp von (0/1/2/3) eine Einheit, die zum Beispiel mit dem SW 2000 Tr als selbständige taktische Einheit eingesetzt werden kann. Er besteht aus einem Truppmann und einem Maschinisten und wird von einem Truppführer (Qualifikation Gruppenführer) geführt.

Zug

Der Zug (1/3/18/22) ist die größte reguläre taktische Einheit und besteht aus zwei Gruppen (0/1/8/9) und dem Zugtrupp (1/1/2/4). Der Zugtrupp setzt sich aus Zugführer, Führungsassistent (Stellv. Zugführer, früher auch als Gruppenführer zbV bezeichnet), Kraftfahrer und Melder zusammen. Je nach Situation können verschiedene Züge der Feuerwehr zum Einsatz kommen. Die bekanntesten sind Löschzug, Rüstzug, Gefahrstoffzug und Wasserrettungszug).

Besonders bei den Berufsfeuerwehren hat ein Zug heutzutage selten die Stärke von 22 Kräften. Heutzutage rückt ein Löschzug meist mit 10 bis 16 Feuerwehrangehörigen aus. Bei den Berufsfeuerwehren ist dies aus Einsparungsgründen der Fall. Bei Freiwilligen Feuerwehren kommt eine solche Reduktion vor allem durch Personalknappheit zustande, die besonders tagsüber auftritt. Andererseits kann Personal durch moderne Geräte zumindest teilweise kompensiert werden.

Der Löschzug kann auch ohne den oben beschriebenen Zugtrupp zum Einsatz kommen: 1/2/16/19. Auch eine Verringerung des Zugtrupps ist häufig, zum Beispiel 1/1/0/2 der Löschzug wäre dann also mit 1/3/16/20 unterwegs.

Bei kleineren Schadensereignissen, z.B. Ölspuren können auch kleinere Fahrzeugkombinationen mit weniger Personal ausrücken. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Zug im Sinne der FwDV 3 (ehemals FwDV 5).

Verband

Die Zusammensetzung des Verbandes ist nicht einheitlich definiert. Als Verbände werden Züge, die um mehr als einen Trupp verstärkt wurden bezeichnet, aber auch das Zusammenwirken von mehr als zwei Zügen (Stärke 1/3/9/54 bei drei Zügen). Oft wird der Verbandsführer von einer Führungsstaffel oder einer Führungsgruppe beim Leiten des Einsatzes unterstützt.

Meistens besteht die Kreisfeuerwehrbereitschaft (bestehen nicht in allen Bundesländern) aus mindestens einem Verband.

Die Größe und Zusammensetzung eines Verbands ist sehr verschieden. Gerade bei Großeinsätzen können auch Verbände gebildet werden, die aus mehreren Fachdiensten bestehen. Teilweise wird der Begriff Verband auch nur als Oberbegriff für taktische Einheiten oberhalb des Zuges benutzt. Analog zu militärischen Strukturen wird hier oft weiter unterteilt, wobei es auch hier wieder regionale Unterschiede gibt.

  • Verband I = Bereitschaft (bis 2 Züge)
  • Verband II = Abteilung (mehr als 2 Bereitschaften)
  • Verband III = Großverband (mehr als 2 Abteilungen)

Im erweiterten Katastrophenschutz sprach man beim Zusammenwirken zweier Züge von einer Brandschutzbereitschaft.

2-5-Regel

Die genaue Stärke einer taktischen Einheit, insbesondere oberhalb der Zugebene, ist nicht exakt festgelegt. Als Faustregel kann die 2-5-Regel herangezogen werden. Kernaussage dieser Regel ist, dass ein Einheitsführer zwischen zwei und fünf taktische Einheiten der niederen Führungsebene führen kann. Bei mehr als zwei taktischen Einheiten der niederen Führungsebene kann aber auch eine Aufteilung auf zwei taktische Einheiten höherer Führungsebene erfolgen mit einer Führung der nächsthöheren Ebene.

Beispiel: Einsatz von 4 Gruppen

1. Variante Einsatz aller Gruppen unter der Führung eines Zugführers
2. Variante Bildung von zwei Zügen aus je zwei Gruppen unter einer Verbandsführung

Alternative Bezeichnungen an der Einsatzstelle

Neben der Gliederung in Züge und Verbände wird an Einsatzstellen auch die Gliederung in Einsatzabschnitte (nach taktischen oder räumlichen Erfordernissen) vorgenommen. Hierbei entsprechen die in einem Abschnitt eingesetzten Einheiten meist einem Zug. Der Abschnittsleiter entspricht dem Zugführer. An Stelle des Begriffes Verbandsführer (Verbandsführung) wird hier dann Begriff Einsatzleiter (Einsatzleitung) verwendet.

Österreich

In Österreich sind die Feuerwehreinheiten mit einigen Ausnahmen ähnlich organisiert. Während es die Staffel nicht gibt, wird die Gruppe in eine Löschgruppe mit einer Mannschaftsstärke 1:8 (der Mannschaft eines Löschfahrzeuges) oder eine Tanklöschgruppe mit 1:6 unterschieden. Eine Gruppe befehligt jeweils ein Gruppenkommandant, einen Zug ein Zugskommandant.

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Die Staffel (6 Personen) wird künftig auch in Österreich ihren festen Platz in der Einsatztaktik der Feuerwehren einnehmen. Gründe hierfür sind vor allem bauliche und gesetzmäßige Beschränkungen der Feuerwehrfahrzeuge:

  • 3,5 Tonnen-Beschränkung für Fahrzeuge, die mit Führerscheinklasse B gelenkt werden dürfen,
  • mehr und modernere Ausrüstung in den Fahrzeugen,
  • die Ausrüstung kann von immer weniger Einsatzkräften bedient werden,
  • oft sind ohnehin nicht genügend Feuerwehrleute zur Stelle, um ein Gruppenfahrzeug zu besetzen.

Siehe auch: Feuerwehr (Österreich)

Siehe auch


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