- Stammzellgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen Kurztitel: Stammzellgesetz Abkürzung: StZG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 2121-61 Datum des Gesetzes: 28. Juni 2002
(BGBl. I S. 2277)Inkrafttreten am: 1. Juli 2002 Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 14. August 2008
(BGBl. I S. 1708)Inkrafttreten der
letzten Änderung:21. August 2008
(Art. 2 G vom 14. August 2008)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Stammzellgesetz (StZG) ist ein deutsches Gesetz zur Regelung von Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen. Die im internationalen Vergleich restriktive Vorschrift und die Stichtagsregelung über die Einfuhr ausländischer Stammzellen sorgten seit Erlassung des Gesetzes für Kontroversen.
Inhaltsverzeichnis
Regelungsinhalt
Das Gesetz verbietet grundsätzlich die Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen (§ 1 StZG und § 4 Abs 1 StZG), es sei denn es liegt eine behördliche Genehmigung vor. Diese Genehmigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig:
- Die Stammzellen müssen vor 1. Mai 2007 (Gesetzesstand vor dem 21. August 2008: vor dem 1. Januar 2002) zur Bewirkung einer Schwangerschaft erzeugt worden sein und müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§ 4 Abs. 2 StZG). Im Mai 2008 billigte der Bundesrat eine Gesetzesnovelle über die Verschiebung des vormaligen Stichtags auf den 1. Mai 2007.
- Die Stammzellen müssen hochrangigen wissenschaftlichen Zwecken dienen, für welche tierische Stammzellen nicht als Forschungsobjekte ausreichen (§ 5 StZG). Diese Zwecke werden von der zentralen Ethik-Kommission überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist von der Genehmigungsbehörde zu beachten, eine Abweichung davon ist zu begründen (§ 6 Abs. 3 StZG).
Kontroverse
Die von Anfang an umstrittene Stichtagsregelung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass der deutsche Bedarf an Stammzellen durch ausländische Lieferanten gedeckt wird und damit die Wirkung des Verbots umgeht. Mit der Verschiebung des Stichtags im Frühjahr 2008 entflammte die Debatte um das deutsche Stammzellgesetz erneut.
Literatur
- Dederer, Hans-Georg: Verfassungskonkretisierung im Verfassungsneuland: Das Stammzellgesetz, JZ 2003, Heft 20, S. 986–994.
- Gehrlein, Markus: Das Stamzellgesetz im Überblick, NJW 2002, Heft 10, S. 3680–3682.
- Minwegen, Romano: Mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Stammzellgesetz und dem Embryonenschutzgesetz. In: Rechtstheorie. Zeitschrift für Logik und Juristische Methodenlehre, Rechtsinformatik, Kommunikationsforschung, Normen- und Handlungstheorie, Soziologie und Philosophie des Rechts. 37. Bd., 2006, ISSN 0034-1398, S. 513–531.
- Schwarz, Kyrill-A.: Strafrechtliche Grenzen der Stammzellenforschung?, Medizinrecht (MedR) 2003, Heft 3, ISSN 0723-8886, S. 158–163.
- Röger, Ralf: Hochrangigkeit, Alternativlosigkeit und ethische Vertretbarkeit der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen aus verfassungsrechtlicher Sicht, Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 2003, ISSN 1430-9017, S. 313–333.
- Taupitz, Jochen: Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz, JZ, 54. Jg., Bd. 2, 2007, S. 113–122.
Weblinks
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