- Stangenrecht
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Stangenrecht ist ein Rechtsbegriff aus dem Mittelalter.
Er bezeichnet das ursprünglich dem König vorbehaltene Recht, mittels einer langen Stange die Freihaltung wichtiger Fernstraßen („Hoher Straßen“) prüfen zu lassen. Hindernisse wie Gebäude oder Gebäudeteile, welche die Stange berührten und somit die Straße verengten, waren abzureißen.
Bedeutung erlangte das Stangenrecht vor allem im Mittelalter. Hier war es als feuerpolizeiliche Brandverhütungsverordnung Bestandteil des Kommunalrechtes.
In regelmäßigen Zeitabständen wurde die Breite aller Gassen und Straßen einer Stadt oder eines Marktes durch die Obrigkeit vermessen und überprüft.
Stieß das Mass - eine quer gehaltene, in der Länge definierte Stange - an zwei gegenüber liegende Hauswände gleichzeitig an, war der Brandschutzabstand dieser zu gering. Es bestand dann die Gefahr, dass ein ausgebrochenes Feuer auf andere Gebäude überspringt und sich zu einer Feuersbrunst entwickelt.
Das beanstandete Gebäude musste deshalb umgehend auf Kosten des Erbauers abgerissen werden.
Literatur
- Strafjustiz in alter Zeit. Band III der Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber. Rothenburg, Mittelalterliches Kriminalmuseum, 1980. Mit zahlr. Illustr., 320 S., 23,5 cm, kart. Ohne ISBN
Kategorie:- Recht (Mittelalter)
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