Statistik Austria

Statistik Austria
OsterreichÖsterreich  Bundesanstalt Statistik Österreich (STAT)
Österreichische Behörde
Statistik Austria
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesanstalt öffentlichen Rechts
Gründung 1829 als Statistisches Bureau
Hauptsitz Wien 1110, Guglgasse 13
Behördenleitung Konrad Pesendorfer
Gabriela Petrovic
Website www.statistik.at

Statistik Austria ist die Bezeichnung, unter der die Bundesanstalt Statistik Österreich (STAT), das statistische Amt der Republik Österreich, in der Öffentlichkeit auftritt. Statistik Austria ging durch das österreichische Bundesstatistikgesetz 2000[1] aus dem Österreichischen Statistischen Zentralamt hervor und wurde am 1. Januar 2000 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Organisation

Statistik Austria ist eine selbständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts. Sie besorgt die Aufgaben der amtlichen Statistik auf Bundesebene: die Erhebung, Sammlung, Analyse und Veröffentlichung amtlicher Statistiken für Österreich. Statistik Austria leistet auch den Beitrag Österreichs an den gemeinschaftlichen Statistiken im statistischen System der Europäischen Union sowie die Vertretung Österreichs in den statistischen Gremien der Vereinten Nationen und ihrer Teilorganisationen (zum Beispiel WHO, UNESCO, FAO) sowie der OECD, des Europarates und internationaler wissenschaftlicher Gesellschaften.

Statistik Austria (über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) gliedert sich in die Generaldirektion mit zwei Generaldirektoren:

  • Fachstatistischer Generaldirektor: Konrad Pesendorfer
  • Kaufmännische Generaldirektorin: Gabriela Petrovic

dazu vier Direktionen (Bevölkerung, Unternehmen, Raumwirtschaft, Volkswirtschaft), zwei selbständige Abteilungen (Register, Klassifikationen und Methodik; EDV), sowie drei Stabsstellen (Qualitätsmanagement, Internationale Beziehungen, Medien- und Informationspolitik).

Wirtschaftsrat (2009: 12 Mitglieder) und Statistikrat (2009: 15 Mitglieder) unterstützen die Generaldirektion bei der wirtschaftlichen und fachlichen Leitung der Bundesanstalt. Sie bestehen aus Vertretern der Bundesverwaltung, der gesetzlichen Interessenvertretungen, der Landes- und Kommunalstatistik und aus Experten für wirtschaftliche und fachliche Fragen.

Für die fachliche Zusammenarbeit besteht daneben eine Reihe von Fachbeiräten, zusammengefasst in einer Statistischen Zentralkommission.

Rechtsgrundlagen

Jede Bundesstatistik bedarf einer Rechtsgrundlage. Generelle Rechtsgrundlage der österreichischen Bundesstatistik ist das Bundesstatistikgesetz 2000, spezielle Rechtsgrundlagen sind verschiedene andere Bundesgesetze, Verordnungen und Erlässe. Mit der fortschreitenden Integration des statistischen Systems der Europäischen Union gelten in den Mitgliedstaaten zunehmend statistische Rechtsnormen der EU, für deren Vorbereitung und Durchsetzung das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in Luxemburg zuständig ist.

Geschichte

Die österreichische Statistik wurzelt in der Zeit der Verwaltungsreformen Maria Theresias und Josephs II. (zum Beispiel erste Volkszählung 1754). 1829 wurde eine erste staatliche Dienststelle, das Statistische Bureau, zum Sammeln statistischer Informationen eingerichtet, die nach Erweiterungen 1863 in eine Kollegialbehörde für die österreichische Reichshälfte der Monarchie (k.k. Statistische Zentralkommission) übergeführt wurde. Die Jahrzehnte bis zum Ersten Weltkrieg waren eine Phase intensiver fachlicher und technischer Entwicklungen , erweiterter Erhebungs- und Publikationstätigkeit, vertiefter Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachwissenschaften und beginnender internationaler Zusammenarbeit.

Nachfolgeinstitution in der Ersten Republik war das Bundesamt für Statistik (1921–1938), in der Zweiten Republik das Österreichische Statistische Zentralamt (1945–1999), das den Wiederaufbau der Bundesstatistik, die Verdichtung der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen und der OECD und schließlich die Einbindung Österreichs in das statistische System der europäischen Gemeinschaften (EU-Beitritt 1995) zu leisten hatte.

Verfügbarkeit statistischer Informationen

Aufgabe der Statistik Austria ist die Bereitstellung objektiver, in unabhängiger Stellung nach wissenschaftlichen Methoden gewonnener statistischer Informationen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Medien und für alle Bürger. Daten der Statistik Austria stehen daher allen Interessenten zur Verfügung – größtenteils kostenfrei (Datenblätter, Fachbibliothek, Auskunftsdienst, Pressemitteilungen), teilweise gegen Entgelt (Druckpublikationen, Sonderauswertungen, Benützung der Online-Datenbank ISIS). Für die Einzelangaben aus statistischen Erhebungen gilt strikter Datenschutz.

Zu den bekanntesten statistischen Ergebnissen zählen zum Beispiel jene der Großzählungen (Volkszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Arbeitsstättenzählung – zuletzt 2001), die laufenden Informationen der Wirtschaftsstatistik, vor allem der monatliche Verbraucherpreisindex, und die international standardisierten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (zum Beispiel Bruttoinlandsprodukt, Wirtschaftswachstum). Die fachlichen Aufgaben reichen von der Erfassung des Bevölkerungsstandes, der Geburten, Sterbefälle und Wanderungen, der Gesundheit und der sozialen Bedingungen bis zur Erarbeitung wirtschaftlicher Grundsystematiken zur Sicherung internationaler Vergleichbarkeit.

Publikationen

(Auswahl)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Österreichisches Bundesgesetzblatt: BGBl. I Nr. 163/1999, jeweils geltende Fassung siehe Rechtsinformationssystem RIS.

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