- Steuerfachgehilfe
-
Ein Steuerfachangestellter (frühere Bezeichnung „Steuerfachgehilfe“ bzw. „Fachgehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen“) ist der qualifizierte Mitarbeiter der Steuerberater.
Er unterstützt den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Aufgaben
Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:
- Erstellen der Finanzbuchführungen
- Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellen von Jahresabschlüssen
- Bearbeiten von Steuererklärungen
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Auskunft erteilen an Mandanten
Ausbildung
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, deren Höhe sich an den Empfehlungen der Steuerberaterkammer orientiert.
In einigen Bundesländern kann außerdem in einem vierjährigen dualen Ausbildungsgang der Beruf des Steuerfachangestellten erlernt sowie die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:
- Steuerwesen
-
- Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- Rechnungswesen
-
- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsrecht
Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellter kann die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erfolgen.
Steuerfachangestellte können nach zehnjähriger Berufstätigkeit außerdem die Steuerberaterprüfung ablegen. Steuerfachwirte können diese Prüfung bereits nach sieben Jahren absolvieren.
Weblinks
Wikimedia Foundation.