- Steuerfachangestellter
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Ein Steuerfachangestellter (frühere Bezeichnung „Steuerfachgehilfe“ bzw. „Fachgehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen“) ist der qualifizierte Mitarbeiter der Steuerberater.
Er unterstützt den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 6.179 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 25. [1]
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:
- Erstellen der Finanzbuchführungen
- Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellen von Jahresabschlüssen
- Bearbeiten von Steuererklärungen
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Ermitteln von Kosten und Erarbeiten von Einsparungsvorschlägen für Mandanten
- An- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern sowie die Verwaltung der entsprechenden Nachweise (Lohnsteuerkarten usw.)
Steuerfachangestellte arbeiten keinesfalls isoliert mit Akten und Taschenrechner: Der ständige Kontakt zu Mandanten, Finanzämtern und anderen Institutionen ist wichtig. In diesem Zusammenhang sind viele Einzelfragen, manchmal erst nach gründlicher Prüfung des Einzelfalls, exakt zu beantworten.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, deren Höhe sich an den Empfehlungen der Steuerberaterkammer orientiert.
In einigen Bundesländern, wie z.B. in Berlin, kann außerdem in einem vierjährigen dualen Ausbildungsgang der Beruf des Steuerfachangestellten erlernt sowie die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:
- Steuerwesen
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- Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- Rechnungswesen
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- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsrecht
Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellter kann die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erfolgen.
Steuerfachangestellte können nach zehnjähriger Berufstätigkeit außerdem die Steuerberaterprüfung ablegen. Steuerfachwirte können diese Prüfung bereits nach sieben Jahren absolvieren.
Einzelnachweise
- ↑ Rangliste der Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Weblinks
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