Steuerstaatsprinzip

Steuerstaatsprinzip

Das Steuerstaatsprinzip ist ein Begriff aus der staatsrechtlichen Diskussion in Deutschland, der die besondere Bedeutung der Steuern für die staatliche Einnahmeerzielung verdeutlichen soll.

Die Begriffe Steuerstaat oder Steuerstaatsprinzip werden vom Grundgesetz selbst nicht verwendet. Als Rechtsgrundlage des Steuerstaats werden hauptsächlich die finanzverfassungsrechtlichen Kompetenzvorschriften der Artikel 105 ff. GG herangezogen. Aus diesen Artikeln wird gefolgert, dass Steuern vom Grundgesetz als der Regeltypus der Geldlast angesehen werden.

Insbesondere das Bundesverfassungsgericht beruft sich in ständiger Rechtsprechung auf diesen Grundsatz. So heißt es in einer Entscheidung aus dem Jahre 1995[1]:

„Der Finanzverfassung liegt die Vorstellung zugrunde, daß die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden in erster Linie aus dem Ertrag der in Artikel 105 ff. GG[2] geregelten Einnahmequellen erfolgt.[3] Nicht-steuerliche Abgaben verschiedener Art sind allerdings nicht ausgeschlossen; die Finanzverfassung des Grundgesetzes enthält keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabetypen...“

In der finanzverfassungsrechtlichen Diskussion ist umstritten, welche Rückschlüsse aus dem Steuerstaatsprinzip auf die Zulässigkeit nicht-steuerlicher Abgaben gezogen werden können. Zumindest auf Bundes- und Länderebene wird der größte Teil der staatlichen Einnahmen durch Steuern erzielt.

Der Begriff „Steuerstaat“ wurde nicht in der staatsrechtlichen Diskussion entwickelt, sondern bereits von Joseph Schumpeter in die finanzwissenschaftliche Diskussion eingebracht.

Literatur

  • Josef Isensee: Steuerstaat als Staatsform. In: Rolf Stödter (Hrsg.): Hamburg, Deutschland, Europa – Beiträge zum deutschen und europäischen Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht; Festschrift für Hans Peter Ipsen zum siebzigsten Geburtstag. Tübingen 1977, S. 409 ff.
  • Werner Heun: Die Entwicklung des Steuerstaatskonzepts in theoretischer und tatsächlicher Hinsicht. In: Ute Sacksofsky, Joachim Wieland (Hrsg.): Vom Steuerstaat zum Gebührenstaat. Baden-Baden 2000, S. 10 ff.
  • Ute Sacksofsky: Umweltschutz durch nicht-steuerliche Abgaben. Tübingen 2000, zugl. Habil. Bielefeld 1998/1999. (sehr kritisch dem Steuerstaatsprinzip gegenüber)
  • Mike Wienbracke: Bemessungsgrenzen der Verwaltungsgebühr. Zugleich ein Beitrag zum Steuerstaatsprinzip und zum Kostendeckungsprinzip, unter Berücksichtigung des Europarechts. Berlin 2004, zugl. Diss. Bochum.

Einzelnachweise

  1. BVerfGE 93, 319, S. 342 - Wasserpfennig.
  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 105
  3. Prinzip des Steuerstaates; vgl. u. a. BVerfGE 78, 249 (266 f.); 82, 159 (178)
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