- Steuerverteilung
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Es ist zu unterscheiden zwischen primärer und sekundärer Steuerverteilung:
Die primäre Steuerverteilung beschreibt die direkte Steuerverteilung vom Bürger auf die ertragsberechtigte Gebietskörperschaft, also die Zahlung der sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergebenden Steuerlasten. Im Gegensatz hierzu beschäftigt sich die sekundäre Steuerverteilung mit der Verteilung der Steuereinnahmen innerhalb des Staatsgefüges, also zwischen den Gebietskörperschaften.
Die sekundäre Steuerverteilung beschreibt die staatsinterne Verteilung der über die primäre Steuerverteilung eingenommenen Steuern. Zur sekundären Steuerverteilung gehören unter anderem der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich.
Inhaltsverzeichnis
Zweck der sekundären Steuerverteilung
Um die unterschiedliche Steuerkraft zwischen den Kommunen und zwischen den Ländern (horizontaler Ausgleich) oder zwischen Bund, Ländern und Kommunen (vertikaler Ausgleich) untereinander auszugleichen, müssen die Steuereinnahmen im Zuge einer sekundären Steuerverteilung nach angemessenen Kriterien zwischen den Gebietskörperschaften verschoben werden. Nur so wird es allen Gebietskörperschaften grundsätzlich ermöglicht, einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorzulegen.
Beispiel
Die Gemeinden erheben über die primäre Steuerverteilung die Gewerbesteuer. Im Zuge der sekundären Steuerverteilung wird jedoch ein Teil dieser Steuereinnahmen mit Hilfe der Gewerbesteuerumlage auf Bund und Land verteilt.
Kritik
Kritiker, zu denen insbesondere die Geberkommunen und -länder (also die Nettozahler) gehören, sehen in der sekundären Steuerverteilung den fehlenden oder schwindenden Anreiz, gut zu wirtschaften und insbesondere gute Infrastrukturen zu schaffen. Denn wem es schlecht geht, dem wird geholfen und wem es gut geht, der hat zu helfen.
Siehe auch
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