Steuerverwaltung

Steuerverwaltung

Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze ganz wesentlich bei den Ländern.

In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist.

Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Steuern zuständig - bis auf Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Das bei der Steuerverwaltung anzuwendende Verfahren ist für die Finanzämter aller Länder bundeseinheitlich in der Abgabenordnung geregelt.

Der Aufbau der Finanzverwaltung ergibt sich aus dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG).


Behörden aus dem Bereich Finanzverwaltung sind:

Bundesfinanzbehörden sind (§ 1 FVG):

Landesfinanzbehörden sind (§ 2 FVG)

  • Landesfinanzministerium, Senator für Finanzen
  • Oberfinanzdirektionen (z.B. Besitz- und Verkehrsteuerabteilung)
  • Finanzämter
  • Finanzämter für Großbetriebsprüfung

Gemeinden

Auf der Ebene der Gemeinden sind die Gemeinde-, Kreis-, oder Stadtsteuerämter und die Gemeinde-, Kreis-, oder Stadtkassen für die Realisierung der Gemeindesteuern zuständig.


Siehe auch

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