- Stiftspropst
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Propst (lat.: praepositus bzw. mittellateinisch propostus „Vorgesetzter“; oft, teilweise auch offiziell - nach der Wortherkunft unrichtig - auch Probst geschrieben) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen.
Inhaltsverzeichnis
Römisch-katholische Kirche
Der Propst ist der Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Stiftspropst, Dompropst).
- Stiftspropst ist der Vorsteher einer Gemeinschaft von Kanonikern eines Kollegiatstifts. Im Mittelalter war es nicht notwendig, dass der Propst selbst Geistlicher war; häufig wurde dieses Amt von Adligen übernommen, da es mit großen Pfründen verbunden war. Ein weiterer Vorteil war, dass der Propst in der Regel von der Residenzpflicht befreit war. Wurde der Propst noch bis ins 11. Jahrhundert vom Erzbischof eingesetzt, so emanzipierte sich das Kapitel zunehmend und wählte später seinen Leiter selbst durch freie Wahl. Dies führte jedoch mehr und mehr zu Spannungen, da auch die Kurie versuchte, starken Einfluss zu nehmen und durch den direkten Eingriff der Päpste wurden die Posten häufig durch Kuriale, vielfach Kardinäle, besetzt. Der Kampf um den Einfluss verschiedener Interessengruppen führte zu schnellem Wechsel der Propststellen oder sogar zu Doppelbesetzungen.
Eine der wichtigsten Propsteien bildete z.B. das St.-Cassius-Stift an der Bonner Münsterkirche. Dessen Propst war der mächtigste Mann nach dem Erzbischof und seine Einkünfte überstiegen die des Kölner Dompropstes um das Doppelte und die seines Mainzer Kollegen um das Vierfache. Nicht zuletzt deshalb gab es unter den Stiften einen fortdauernden Kampf um die Vorherrschaft. - Dompropst heißt der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet.
- Im klösterlichen Bereich bezeichnet der Titel Propst bei einigen Orden den Vorsteher eines Klosters. Der Propst hat in diesem Fall den Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters erhält nach seiner Wahl durch das Stiftskapitel die Benediktion als Abt von einem anderen Abt oder einem Bischof. Siehe: Augustiner-Chorherren
In der Benediktsregel ist der Propst der Stellvertreter des Abtes; ab dem 10. Jh. wird dafür allerdings die Bezeichnung Prior verwendet. - Praepositus (also mit der lateinischen Form des Begriffes) wird der "Höhere Obere" einer Kongregation des Oratoriums des Hl. Philipp Neri genannt. Die Kongregation wählt ihren Präpositus jeweils für drei Jahre.
- Propst ist die Bezeichnung für den Pfarrer einer zentralen katholischen Gemeinde, die (meist erst im 20. Jahrhundert) mit dem Titel einer Propstei hervorgehoben wurde. Die Propsteikirche (ecclesia praeposita) ist in diesen Fällen die Hauptkirche einer Stadt und Region. Propsteigemeinden finden sich z. B. in Arnsberg, Beckum, Billerbeck, Bochum, Borken, Braunschweig, Bremen, Brilon, Chemnitz, Cottbus (St. Maria Friedenskönigin), Dessau, Dortmund, Oberhausen-Sterkrade, Duderstadt, Essen-Werden, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Halle/Saale, Hannover, Heilbad Heiligenstadt, Heinsberg, Innsbruck, Jülich, Kempen, Kiel, Kleve, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Marsberg, Meppen, Potsdam, Recklinghausen, Schwelm, Schwerin, Soest, Telgte, Vechta, Verden (Aller), Wassenberg, Wattenscheid, Werl, Wiener Neustadt, Worms und Xanten.
Evangelische Kirchen
- In den evangelischen Kirchen bezeichnet der Titel Propst
- den/die Stellvertreter/in des Bischofs in der Kirchenleitung
- eine/n Regionalbischöfin/-bischof für eine bestimmte Region (oft Sprengel genannt)
- in einigen Landeskirchen auch das Oberhaupt einer Propstei, eines Kirchenbezirks oder Dekanats (Siehe auch Superintendent).
- Der Pfarrer der Evangelischen Gemeinde deutscher Sprache in Jerusalem führt als Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Titel Propst.
- Der Bezirk eines Propstes in der Evangelischen Kirche ist der Kirchenkreis oder das Dekanat oder eine Region/Propstei (EKHN).
- In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bilden die sechs Pröpstinnen/Pröpste mit dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin das Leitende Geistliche Amt als kollegiales Bischofsamt.
- In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist die Aufgabe des Propstes/der Pröpstin die theologische Leitung des Konsistoriums.
- In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Propst Mitglied der Kirchenleitung und Verantwortlicher seines Sprengels. In der SELK gibt es vier Sprengel mit je einem Propst als leitenden Geistlichen.
- In den skandinavischen lutherischen Kirchen steht der Dompropst dem Domkapitel vor.
Damenstifte
Bei den freiweltlichen Damenstiften war die Pröpstin die Vertreterin der Äbtissin. Sie leitete die Güterverwaltung des Stifts und vertrat es auch bei einer Sedisvakanz. Ein berühmtes Beispiel war Aurora von Königsmarck als Pröpstin von Stift Quedlinburg. Wie bei männlichen Ordensgemeinschaften gab es auch Damenstifte und Frauengemeinschaften, die statt von einer Äbtissin ständig von einer Pröpstin geleitet wurden, so etwa das Magdalenenstift in Altenburg und die Frauenklöster der Augustinerchorfrauen, z.B. in Riedern am Wald.
Auch der männliche Rechtsvertreter eines Damenstifts, der meist aus der Ritterschaft stammte und kein Geistlicher war, trug mitunter den Titel Propst, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz.
Andere Verwendungen
- In Schottland heißen die Bürgermeister Propst ((Lord) Provost).
- Der Domdekan einer Anglikanischen Kathedrale heißt Propst (Provost), wenn diese gleichzeitig als Pfarrkirche dient.
Siehe auch
- Probst, Propstei
- Feldpropst, Fürstpropst, Fürstpropstei
- Reichsprälat
- Liste der Pröpste des St. Cassiusstifts am Bonner Münster
- Propsteier Wald
- Probstei, Landschaft in Holstein
Weblinks
- Propst in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Band 13, Spalte 2169-2170.
- Stiftspropst ist der Vorsteher einer Gemeinschaft von Kanonikern eines Kollegiatstifts. Im Mittelalter war es nicht notwendig, dass der Propst selbst Geistlicher war; häufig wurde dieses Amt von Adligen übernommen, da es mit großen Pfründen verbunden war. Ein weiterer Vorteil war, dass der Propst in der Regel von der Residenzpflicht befreit war. Wurde der Propst noch bis ins 11. Jahrhundert vom Erzbischof eingesetzt, so emanzipierte sich das Kapitel zunehmend und wählte später seinen Leiter selbst durch freie Wahl. Dies führte jedoch mehr und mehr zu Spannungen, da auch die Kurie versuchte, starken Einfluss zu nehmen und durch den direkten Eingriff der Päpste wurden die Posten häufig durch Kuriale, vielfach Kardinäle, besetzt. Der Kampf um den Einfluss verschiedener Interessengruppen führte zu schnellem Wechsel der Propststellen oder sogar zu Doppelbesetzungen.
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