- Stolgebühren
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Als Stolgebühren, auch Taxa Stola, Pfarrgebühr, Accidenzien, bezeichnet man Gebühren bzw. Vergütungen für die kirchlichen Handlungen u. a. Taufe, Trauung, Begräbnis sowie urkundliche Handlungen an die Geistlichen und deren Helfer. Ausgenommen hiervon sind die heilige Eucharistie, die Beichte (Bußsakrament) und die Krankensalbung (Letzte Ölung).
Der jeweilige Betrag war in jedem Ort anders und besaß in früherer Zeit eine höhere Bedeutung als in den späteren Jahrhunderten.
Im Jahre 1875 wurden diese Gebühren in der evangelischen Kirche für den Pfarrer und den Kirchschullehrer durch ein Fixum im Gehalt abgelöst.
Überwiegend in der römisch-katholischen Kirche wird hierfür das Entgelt für den religiösen Beistand mit einem Bestatter verrechnet. Der zuständige Bischof legt die Höhe der Stolgebühren fest. Auch heute gibt es zumindest in römisch-katholischen Diözesen die Stolgebühren. So wird zum Beispiel in der Diözese Augsburg für eine Hl. Messe eine Stolgebühr von fünf Euro berechnet. Für andere gottesdienstliche Feiern können andere Gebühren anfallen.
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