- Krankensalbung
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Die Krankensalbung ist ein Sakrament der römisch-katholischen, der altkatholischen und der orthodoxen Kirche. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden praktizieren die Krankensalbung als „Ältestendienst nach Jakobus 5“. Auch die lutherische Kirche sieht für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor, die jedoch nicht als Sakrament verstanden wird (siehe Kasualie).
Inhaltsverzeichnis
Krankensalbung in der römisch-katholischen Kirche
Volkstümlich wurde die Krankensalbung auch Letzte Ölung genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Die zutreffendere Bezeichnung, die auch die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie der Kirche „Sacrosanctum Concilium“ verwendet, ist jedoch Krankensalbung. Die Krankensalbung ist (wie alle sakramentalen Salbungen) ein Mittel der Stärkung und Ermutigung. Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang der Heiligen Kommunion möglich. Die Salbung gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi (vgl. (Jak 5,14-15 EU). In diesem Sinn hat das Zweite Vatikanische Konzil mit der Konstitution über die heilige Liturgie beschlossen, den Ritus und die Deutung dieses Sakraments zu erneuern. Mit der Apostolischen Konstitution „Sacram Unctionem Infirmorum“ erteilte Papst Paul VI. die Approbation zur erneuerten Form der Krankensalbung.
Sakramentale Handlung und Form
Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“
Nach dem tridentinischen Usus ist die Salbung der Sinne vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder – falls dies nicht möglich ist – die Stirn. Der Priester spricht die Worte „Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken und Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen“; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert „… was immer du gesündigt hast“.
Materie der Krankensalbung
Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern Krankenöl (geweihtes Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl) verwendet. Dieses Krankenöl (lat.: oleum infirmorum) wird jedes Jahr in der Chrisammesse am Morgen des Gründonnerstags oder an einem früheren osternahen Tag vom Bischof in Konzelebration mit seinem Presbyterium geweiht und danach in die Pfarreien der Diözese verteilt. Dort soll es, zusammen mit den anderen Heiligen Ölen zu Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt feierlich in die Kirche hineingetragen und seine Bedeutung der Gemeinde jährlich aufs Neue erklärt werden. Sowohl die Chrisammesse als auch die heiligen Öle selbst sind Sakramentalien.
Der Bischof kann das Krankenöl in jeder von ihm geleiteten Feier der Krankensalbung weihen. In Notsituation darf jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, innerhalb dieser Feier das Krankenöl weihen.
Spender der Krankensalbung
Das Sakrament wird durch den zuständigen Pfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Im Codex Iuris Canonici heißt es dazu: „Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er.“ [1]. Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist die entsprechende Absicht („Intention“) des Spenders, das Sakrament spenden zu wollen.
Versehgang
Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Kommunion (nach der Krankensalbung) versehen (daher der Name „Versehgang“). Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen. Man spricht in diesen Fällen auch von den „Sterbesakramenten“.
In früheren Jahren ging in ländlichen Gebieten bei einem solchen Versehgang der Priester in Begleitung eines Ministranten in Chorkleidung zum Haus des Kranken, der Ministrant trug ein Windlicht und eine kleine Schelle.
Krankensalbung in der Praxis evangelisch-freikirchlicher Gemeinden
In der Verkündigung und Unterweisung wird die Krankensalbung als zeichenhafte Handlung für das heilende Handeln Jesu Christi der glaubenden Gemeinde angeboten. Wichtig für die Durchführung der Krankensalbung ist, dass der Kranke nach biblischer Anweisung danach verlangt und die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lässt: „Ist einer unter euch krank, so soll er die Ältesten der Gemeinde rufen, damit sie für ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben.“ (Jakobusbrief 5,14). Eine Ausnahme von dieser Regel wird gemacht, wenn Eltern die Gemeindeältesten zu ihrem erkrankten Kind rufen. Eine Salbung bereits Verstorbener findet jedoch nicht statt.
Spender der Krankensalbung sind in evangelisch-freikirchlichen Gemeinden die Ältesten der Gemeinde. Der Gemeindepastor ist als Mitältester in der Regel bei einer Krankensalbung anwesend, sein Mitwirken ist aber nicht unbedingt erforderlich. Da die neutestamentlichen Stellen, die vom Ältestendienst handeln, immer von einem Ältestenkollegium ausgehen, sollen auch bei der Krankensalbung nach Möglichkeit wenigstens zwei Gemeindeälteste präsent sein.
Materie der Krankensalbung
Bei einer freikirchlichen Krankensalbung wird schlichtes Pflanzenöl verwendet, mit dem das Haupt des Kranken (Psalm 23,5), manchmal auch der erkrankte Bereich des Körpers gesalbt wird. Das verwendete Öl bedarf keiner besonderen vorherigen Weihe. Es kann aber wohlriechendes Salböl sein.
Die Krankensalbung als Handlung
Eine vorgeschriebene Liturgie gibt es hier nicht. In der Regel hat die Krankensalbung jedoch folgenden Verlauf: Sie wird mit einem Gebet und Schriftlesung (Jakobusbrief 5,14-16) eröffnet. Danach berichtet der Kranke auf Nachfragen der Ältesten von seiner Krankheit und deren Verlauf. Die Ältesten und der Kranke bekennen voreinander ihre Schuld (Jakobusbrief 5,16) und sprechen sich gegenseitig im Namen Jesu Vergebung zu. Anschließend wird der Kranke im Namen Jesu mit Öl gesalbt. Die Ältesten legen ihm danach die Hände auf und beten für seine Genesung. Der Psalm 23 und/oder das Vater Unser sowie ein Segenswort beschließen die Krankensalbung.
Krankensalbung in der Orthodoxie
In der orthodoxen Gemeinschaft dürfen seit 2004 auch ordinierte Diakoninnen die Krankensalbung vornehmen.[2][3]
siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ (c.1003 § 1 CIC)
- ↑ Radion Vatikan:Griechenland-Wiederbelebung des Frauendiakonats
- ↑ Orthodoxes Forum:Frauendiakonat
Literatur
- Hans Mallau: Wenn du glauben könntest - Krankenheilung durch Gebet. Kassel 1975, ISBN 3-7893-0483-2.
- Marc Retterath: Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient. Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0732-9.
- Benedikt Kranemann: Krankenöl. In: Reallexikon für Antike und Christentum. 21. Auflage. Stuttgart 2006, S. 915-965.
- Paul Meyendorff: The Anointing of the Sick. Orthodox Liturgy Series Nr. 1, St Vladimir’s Seminary Press, Crestwood 2009, ISBN 978-0-88141-187-4.
Weblinks
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