- Strafaufgabe
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Als Strafarbeit gilt eine im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme erteilte schriftliche Aufgabe, die eine erzieherische Konsequenz darstellen soll.
Inhaltsverzeichnis
Beschaffenheit
Sie wird von Lehrern in Schulen häufig als „Zusatzaufgabe“ bezeichnet, da sie Schülern, die nach Ansicht des Lehrers im Unterricht die nötige Aufmerksamkeit vermissen ließen, ermöglichen soll, den verpassten Lernstoff nachzuholen. [1] Doch auch das mehrmalige Abschreiben von Sätzen oder Wörtern gehört noch immer zum Repertoire dieser Strafe. [2] Jedoch ist in allen Schulgesetzen in Deutschland diese Ordnungsmaßnahme nach §61 (in Hessen §82) verboten. Der Focus schreibt dazu:
- 50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls entwürdigend. Auch seitenweises Abschreiben von Texten oder vielfaches Schreiben desselben Wortes, auch wenn dies als Übungsarbeit deklariert ist, darf somit den Schülern nicht zugemutet werden. [3]
Als eine der bekanntesten Strafarbeiten gilt die des Schülers und späteren Mathematikers Gauß, der die Zahlen von 1 bis 100 addieren sollte und nach sehr kurzer Zeit fertig war. Darauf hin erkannte man seine Begabung. [4]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Strafarbeit ersetzt den Rohrstock, Berliner Morgenpost, 5. Juli 2004
- ↑ http://www.focus.de/schule/schule/schulstart_kolumne/strafarbeiten-nachsitzen-fernsehverbot_aid_229961.html
- ↑ http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/tid-7944/disziplin-in-der-schule_aid_138718.html
- ↑ http://matheplanet.com/matheplanet/nuke/html/article.php?sid=22
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