- Strafvollzugsgesetz
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Das Strafvollzugsgesetz ist ein Gesetz, das in dem Land, in welchem es verabschiedet wird, den Vollzug der von ordentlichen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen ("Strafvollzug") regelt.
Ein solches Gesetz existiert in:
- Deutschland: Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz, StVollzG); durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Vollzugsgesetzgebung jedoch auf die Bundesländer übergegangen, sodass es bald kein deutsches Strafvollzugsgesetz mehr geben wird, dafür aber 16 Landesstrafvollzugsgesetze.
- Österreich: Bundesgesetz vom 26. März 1969 über den Vollzug der Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Strafvollzugsgesetz, StVG)
- Liechtenstein: [1]
- der Türkei: Gesetz über den Vollzug von Strafen und Sicherheitsmaßregeln
In der Schweiz gibt es kein Strafvollzugsgesetz auf Bundesebene, wohl aber auf Kantonsebene, in deren Kompetenzbereich dieser nach Art. 3 und Art. 123 Abs. 2 Bundesverfassung fällt. Siehe Strafvollzug (Schweiz)[2]
Einzelnachweise
- ↑ Strafvollzugsgesetz Lichtensteins (pdf)
- ↑ Der Strafvollzug in der Schweiz. Überblick über die Organisation und die Struktur des Straf- und Massnahmenvollzugs, Sanktionskategorien und Anstalten. Bundesamt für Justiz, Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, Januar 2006, abgerufen am 8. August 2008 (pdf, deutsch).
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