- Streikbrecher
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Streikbrecher werden Arbeitnehmer genannt, die entgegen gewerkschaftlichem Beschluss nicht an einem Streik teilnehmen. Es kommt vor, dass Unternehmer speziell Streikbrecher engagieren, um einen Streik ins Leere laufen zu lassen. Des Weiteren werden gelegentlich vom Arbeitgeber so genannte Streikbrecherprämien gezahlt. Es kommt vor, dass Unternehmer die Aufträge an ein anderes Unternehmen verkaufen.
Es darf jedoch kein Arbeitnehmer gezwungen werden, ein Streikbrecher im eigentlichen Sinne zu sein, d. h. er darf nicht dazu gezwungen werden, die Arbeit der anderen zu machen. Auszubildende dürfen keine Streikbrecher sein. Auch Beamte dürfen laut Gesetz nicht als Streikbrecher eingesetzt werden, allenfalls dürfen sie sog. Notdienste verrichten.
Leiharbeiter dürfen gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht zum Streikbrechen verpflichtet werden. Sie haben deswegen das Recht, die Arbeit in einem bestreikten Betrieb zu verweigern. Ihr Arbeitgeber muss sie dann an einen anderen - nicht bestreikten - Betrieb verleihen.
Eine literarische und sehr deutliche Definition des Streikbrechers stammt von dem Schriftsteller Jack London.
siehe auch: Mohawk-Valley-Formel
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