- Strompolizei
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Als Strompolizei (teilweise: Flusspolizei) wurden bzw. werden die Behörden der Wasserbauverwaltungen bezeichnet. Ihnen oblag u. a. nach dem preußischen oder sächsischen Recht die Hoheitsverwaltung, insbesondere aber (wegerechtlich) die Instandhaltung der Schifffahrtswege. Der Begriff „Strompolizei“ kann schon 1852 in einer Schrift von Hugo von Bose nachgewiesen werden.[1]
Die Reichs- bzw. Bundeswasserstraßen stehen im privatrechtlichen Eigentum des Bundes (vgl. Art. 89 Grundgesetz). Der privatrechtliche Eigentumsbegriff war nach der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 97, 98-101 und 171 WRV) noch mit der Verwaltungsaufgabe verknüpft. Heute kann die Verwaltung vom Bund auf ein Bundesland (Artikel 85 GG) übertragen werden. In moderner Hinsicht trifft die Strompolizei in Gestalt der Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Bereich der Bundeswasserstraßen, um die Verkehrsfähigkeit der Wasserstraße zu erhalten.
Die Strompolizei gehört nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) zu dem Aufgabenbereich der bundeseigenen Verwaltung, soweit es sich um Bundeswasserstraßen handelt. Danach versteht sich Strompolizei gemäß § 24 WaStrG in Abgrenzung zur Hafenpolizei so:
- Die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben die Aufgabe, zur Gefahrenabwehr Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um die Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand zu erhalten (Strompolizei).
- Zur strompolizeilichen Überwachung der Bundeswasserstraßen dürfen Beauftragte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen sowie Wasserfahrzeuge betreten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
- Die Hafenaufsicht (Hafenpolizei) bleibt unberührt.
Auf der Ebene der Länder wird die Strompolizei in der Regel als Gewässeraufsicht durch die Landeswasserbehörden wahrgenommen.
Literatur
- Albrecht Friesecke, Kommentar zum Bundeswasserstraßengesetz, 6., neubearbeitete Auflage, 2009
- Hugo von Bose: Allgemeine geographische und hydrotechnische Beschreibung der Elbe mit ihren Zuflüssen: nebst Mittheilung der schiffahrts- und strompolizeilichen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, ferner einer Statistik des Hamburger Handels, der Schiffahrts-Verhältnisse auf der Elbe, und einer Beschreibung der neuen Elbbrücke bei Dresden; Nebst einer Karte der Elbe mit ihren Zuflüssen und einer Karte der Elbe bei Hamburg, Annaberg 1852
- Wilhelm Schulz: Schiffahrts- und Strompolizei auf der Elbe: Schiffahrts- u. strompolizeiliche Vorschriften, Magdeburg 1926
- Johann Georg Spier: Geschichte der bremischen Strom-, Schiffahrts- und Hafenpolizei, Göttingen 1961
Einzelnachweise
- ↑ Hugo von Bose aaO.
Weblinks
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