- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
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Die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf den (bundeseigenen) Bundeswasserstraßen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die WSV nimmt im wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- hoheitliche Aufgaben als Verwaltung des Bundes (z. B. Förderung des Schiffsverkehrs, Genehmigungsverfahren, schifffahrtspolizeiliche Aufgaben)
- Unterhaltungsaufgaben der Bundeswasserstraßen und ihrer baulichen Anlagen
- Planung und Bauüberwachung bei umfangreichen Ersatz- oder Neubauvorhaben im Bundeswasserstraßenbereich
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 89 des Grundgesetzes, nach dem der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen ist, die er durch eigene Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Bundeswasserstraßengesetz, das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeschifffahrtsaufgabengesetz und das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.
Organisation
Aufbauorganisatorisch gehört die WSV zum nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die WSV kennt drei Organisationsebenen: Ober-, Mittel- und Unterbehörden.
Im Sinne der Linienorganisation sind die sieben selbständigen Mittelbehörden, die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD), für jeweils regionale Bereiche selbst verantwortlich; eine zentrale Oberbehörde existiert nicht. Den jeweiligen Direktionen direkt zugeordnet sind die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) als Unterbehörden für hoheitliche und Unterhaltungsaufgaben sowie die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA) als Unterbehörden für alle größeren Ersatz- und Neubauvorhaben.
Zur WSV gehören fachlich die Bundesoberbehörden Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU - ehemaliges Bundesoberseeamt). Das Havariekommando wird in Zusammenarbeit zwischen Bund und den Küstenländern verwaltet.
Darüber hinaus gibt es auf allen drei Organisationsebenen Fach- und Bündelungsstellen im Sinne von Stabsstellen, die entweder beratend tätig sind oder Querschnittsaufgaben aus der Linienorganisation wahrnehmen
Mitarbeiter
Die WSV beschäftigt derzeit (2006) rund 13.000 Mitarbeiter. Seit Jahren wird aber ein Stellenabbau von jährlich mind. 1,5 % (225 Stellen je Jahr) praktiziert. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter ist im Verwaltungsbereich, zu dem auch die Ingenieure aus Bau- und Unterhaltung, Vermessung, Neubau, Maschinenbau und Elektrotechnik zählen, die andere Hälfte im Unterhaltungs- und Betriebsbereich tätig (z.B. Handwerker aus den Bereichen Elektrotechnik, Fernmeldetechnik und Metallverarbeitung, Nautiker in Verkehrszentralen, Kartographen, Schichtleitern (ugs. Schleusenwärter), Wasserbauer, Taucher, Schiffsführer und Matrosen von Fähren, Mess-, Arbeits- und Schadstoffbekämpfungsschiffen etc.)
Kennzeichen
Die Dienst-Kraftfahrzeuge führen eine eigenes Behördenkürzel im Kfz-Kennzeichen: BW (für Bundes-Wasser- und Schifffahrtsverwaltung).
Weblinks
- http://www.wsv.de Offizielle Seite
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