- Ständekämpfe
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Die Ständekämpfe im alten Rom resultierten im Wesentlichen aus dem Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern. Die Patrizier waren Nachfahren der alten Adelsgeschlechter, worauf ihre Machtstellung beruhte, indem sie das Monopol auf die Ämterbesetzung sowie der Priesterschaft und damit die Ausübung der Auspizien innehatten.
Dem gegenüber standen die Plebejer als heterogene Masse des Populus Romanus. Die Ärmeren unter ihnen (sie waren die Volksmenge und arbeiteten als Bauern, Handwerker, Händler) sahen sich vor allem dreierlei Problemen gegenübergestellt: Zu Anfang der Römischen Republik herrschte Landnot. Viele Landgüter römischer Bürger waren zu klein, um sie mit den damals üblichen Methoden effektiv bewirtschaften zu können. Missernten konnten für viele in die persönliche Katastrophe führen. Ein weiteres Problem, das die Plebejer bedrohte, war die Schuldknechtschaft: Wer in Not geraten war und sich gezwungen sah, ein Saatdarlehen aufzunehmen, schließlich selbst aber nicht im Stande war, die Schuld zu begleichen und keinen Gläubiger fand, musste mit seiner Arbeitskraft herhalten und geriet so in die Schuldsklaverei (lat. "nexum"). Ein weiteres Privileg, das die Patrizier genossen, war die Kenntnis der Gesetze des Stadtstaates. Als Patrone vertraten sie ihre Klienten vor Gericht. Um selbst Einsicht in die Gesetzgebung nehmen zu können, verlangten die Plebejer nach einer Veröffentlichung des geltenden Rechts.
Gegen die Exklusivrechte der Patrizier bildete sich Widerstand aus der Gruppe der Plebejer, die Linderung der drängenden Probleme und Beteiligung an der Politik für sich forderten. Sie beschlossen, Rom zu verlassen (secessio plebis), um sich auf einem nahe gelegenen Berg ("mons sacer") zu versammeln und sich eine eigene Organisation zu geben. Als Gegenmacht zu den patrizischen Beamten wählten sie in einer eigenen Versammlung (lat. "concilium plebis") Volkstribune, die, geschützt durch einen kollektiven Eid ("sacrosanctitas"), fortan römische Bürger vor dem willkürlichen Zugriff der Magistrate schützen konnten, und zwar durch das Hilfsrecht der Interzession. Außerdem waren sie bevollmächtigt, die Versammlungen der Plebejer einzuberufen und - zunächst nur für die Plebejer geltende - Gesetze ("Plebiszite") zu erlassen.
Im Jahr 451/450 erreichte die organisierte plebs ihren ersten Teilerfolg: Die nunmehr abgeschlossene Kodifikation der Zwölf-Tafeln wurde in Bronze gegossen und 449 öffentlich aufgestellt. Indem man darin die Heirat zwischen Patriziern und Plebejern verbot, wurde gleichzeitig ein Aufstieg der Plebejer in den Kreis der Patrizier verhindert, wodurch das Patriziat seinen endgültigen Abschluss als Adelskaste erfuhr. Doch wurde dieses Gesetz schon 445 wegen großen Widerstands beider Seiten wieder aufgehoben.
Die plebejische Organisation konnte in den folgenden Jahrzehnten weitere Erfolge verbuchen. Bald durften auch Plebejer die ehemals rein patrizischen Ämter besetzen. Dies und die Einführung einiger Gesetze, die zur sozialen Gerechtigkeit beitrugen, führten zur Bildung einer neuen, auf Wohlstand und Einfluss basierenden Schicht, der Nobilität.
Eines der wichtigsten Gesetze war die Öffnung des höchsten Amtes für die Plebejer, des Konsulats (366 v. Chr.), durch die Leges Liciniae Sextiae. Weitere Gesetze stärkten die Position der Plebejer, bzw. rückten sie auf eine Stufe mit den Patriziern. Dazu gehörten unter anderem die Öffnung der Priesterkollegien für die Plebejer (Lex Ogulnia 300 v. Chr.), die Gleichstellung der Beschlüsse aus Versammlungen des Plebs mit vom Senat beschlossenen Gesetzen (Lex Hortensia 287 v. Chr.) sowie die Aufhebung der Schuldknechtschaft (Lex Poetelia). Die Plebejer gewannen somit an Macht.
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