Ständekämpfe (Rom)

Ständekämpfe (Rom)

Die Ständekämpfe im alten Rom resultierten im Wesentlichen aus dem Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern. Die Patrizier waren Nachfahren der alten Adelsgeschlechter, worauf ihre Machtstellung beruhte, indem sie das Monopol auf die Ämterbesetzung sowie der Priesterschaft und damit die Ausübung der Auspizien innehatten. Zu beachten ist allerdings, dass aufgrund der schlechten Quellenlage vieles umstritten ist. Das Folgende entspricht der traditionellen Sichtweise, die nicht mehr von allen Forschern geteilt wird - schon die Frage, ab wann es Patrizier und Plebejer gab, ist umstritten.

Folgt man den sehr viel später entstandenen Quellen, so gab es die Patrizier schon in der römischen Königszeit. Ihnen gegenüber standen demnach die Plebejer als heterogene Masse des populus Romanus. Die Ärmeren unter diesen sahen sich vor allem dreierlei Problemen gegenübergestellt: Zu Anfang der Römischen Republik herrschte Landnot. Viele Landgüter römischer Bürger waren zu klein, um sie mit den damals üblichen Methoden effektiv bewirtschaften zu können. Missernten konnten für viele in die persönliche Katastrophe führen. Ein weiteres Problem, das die Plebejer bedrohte, war die Schuldknechtschaft: Wer in Not geraten war und sich gezwungen sah, ein Saatdarlehen aufzunehmen, schließlich selbst aber nicht im Stande war, die Schuld zu begleichen und keinen Gläubiger fand, musste mit seiner Arbeitskraft herhalten und geriet so in die Schuldsklaverei (lat. "nexum"). Ein weiteres Privileg, das die Patrizier genossen, war die Kenntnis der Gesetze des Stadtstaates. Als Patrone vertraten sie ihre Klienten vor Gericht. Um selbst Einsicht in die Gesetzgebung nehmen zu können, verlangten die Plebejer nach einer Veröffentlichung des geltenden Rechts.

Gegen die Exklusivrechte der Patrizier bildete sich Widerstand aus der Gruppe der Plebejer, die Linderung der drängenden Probleme und Beteiligung an der Politik für sich forderten. Sie beschlossen 494 v. Chr. , Rom zu verlassen (secessio plebis), um sich auf einem nahe gelegenen Berg („Mons Sacer“) zu versammeln und sich eine eigene Organisation zu geben. Dem Bericht des Titus Livius zufolge konnte der Consul Agrippa Menenius Lanatus sie zur Rückkehr bewegen, indem er ihnen die Fabel vom Magen und den Gliedern erzählte.

Als Gegenmacht zu den patrizischen Beamten wählten sie in einer eigenen Versammlung (lat. "Concilium Plebis") Volkstribune, die, geschützt durch einen kollektiven Eid ("sacrosanctitas"), fortan römische Bürger vor dem willkürlichen Zugriff der Magistrate schützen konnten, und zwar durch das Hilfsrecht der Interzession. Außerdem waren sie bevollmächtigt, die Versammlungen der Plebejer einzuberufen und - zunächst nur für die Plebejer geltende - Gesetze ("Plebiszite") zu erlassen.

Im Jahr 451/450 v. Chr. erreichte die organisierte plebs ihren ersten Teilerfolg: Das Zwölftafelgesetz wurde nach seiner Kodifikation in Bronze gegossen und 449 v. Chr. öffentlich aufgestellt. Indem man darin die Heirat zwischen Patriziern und Plebejern verbot, wurde gleichzeitig ein Aufstieg der Plebejer in den Kreis der Patrizier verhindert, wodurch das Patriziat seinen endgültigen Abschluss als Adelskaste erfuhr. Doch wurde dieses Gesetz schon 445 v. Chr. wegen großen Widerstands beider Seiten wieder aufgehoben.

Die plebejische Organisation konnte in den folgenden Jahrzehnten weitere Erfolge verbuchen. Bald durften auch Plebejer die ehemals rein patrizischen Ämter besetzen. Dies und die Einführung einiger Gesetze, die zur sozialen Gerechtigkeit beitrugen, führten zur Bildung einer neuen, auf Wohlstand, Einfluss und Leistungen für den Staat basierenden Schicht, der Nobilität.

Eines der wichtigsten Gesetze war die Öffnung des höchsten Amtes für die Plebejer, des Konsulats (366 v. Chr.), durch die Leges Liciniae Sextiae. Weitere Gesetze stärkten die Position der Plebejer, bzw. rückten sie auf eine Stufe mit den Patriziern. Dazu gehörten unter anderem die Öffnung der Priesterkollegien für die Plebejer (Lex Ogulnia 300 v. Chr.), die Gleichstellung der Beschlüsse aus Versammlungen der Plebs mit von den Comitien beschlossenen Gesetzen (Lex Hortensia 287 v. Chr.) sowie die Aufhebung der Schuldknechtschaft (Lex Poetelia). Die Plebejer gewannen somit an Macht.

Literatur

  • Bleicken, J.: Geschichte der Römischen Republik. München 2004, S. 20-28.
  • Cornell, T. J.: The Beginnings of Rome. Italy and Rome from the Bronze Age to the Punic Wars (c. 1000-264 BC). London und New York 1996.
  • Raaflaub, K.: "The Conflict of the Orders in Archaic Rome: A Comprehensive and Comparative Approach"; in: Kurt Raaflaub (Hrsg.), Social Struggles in Archaic Rome. New Perspectives on the Conflict of the Orders. Berkeley 1986, S. 1-51.

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