Stützpunktwehr

Stützpunktwehr
Dieser Artikel behandelt das Thema Freiwillige Feuerwehr allgemein. Speziellere Informationen zu den nationalen Besonderheiten siehe auch unter Feuerwehr in Deutschland, Feuerwehr in Österreich, Feuerwehr in der Schweiz

Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung in Deutschland, Österreich und Südtirol ist FF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst etc.) zusammensetzt. Im Gegensatz dazu besteht eine Berufsfeuerwehr (BF) aus rein hauptamtlichen Einsatzkräften. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen west- und auch osteuropäischen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen. In manchen Ländern gibt es jedoch Bestrebungen ein freiwilliges System zu etablieren. Ein Beispiel hierfür ist die ESEPA in Griechenland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Saug- und Druckspritze der Freiwilligen Feuerwehr Kronach von 1882
Typisches Feuerwehrhaus einer kleinen freiwilligen Feuerwehr in ländlichem Raum, FF Philippsthal, Brandenburg
Kühlen eines Kraftstofftanks bei einer Einsatzgroßübung der freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Tübingen

Eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschlands ist die freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis im heutigen Saarland[1]. Sie wurde 1811 von der damaligen französischen Regierung gegründet. Im Jahre 1811, kurz nach einem in dem Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brand, wurde auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompanie unter Genehmigung des Präfekten von Metz Vincent-Marie Viénot de Vaublanc durch den Oberbürgermeister Renauld neu organisiert. Diese Neubildung geschah zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlassen hatte, dessen Kerngedanken Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, militärisch straffe Organisation und unbezahlter Dienst, also Ehrenamtlichkeit, waren. Obwohl dieses Dekret ausdrücklich nur für Paris galt, die Brandschutzproblematik aber überall die gleiche war, erließen in der Folge auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z. B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812). Am 1. Dezember 1815 ziehen die Preußen in Saarlouis ein (Ergebnis aus Wiener Kongress). Die Feuerwehr wird deutsch (preußisch).

In Deutschland entstand 1835 dann die erste deutsch gegründete Feuerwehr. Dies ist die Spritzengemeinschaft Kierspe-Neuenhaus (Nordrhein-Westfalen, Märkischer Kreis) die auch noch heute als Löschgruppe Neuenhaus des Löschzuges IV Neuenhaus/Vollme[2] der FF Kierspe existiert. 1841 erfolgte die Aufstellung der ersten Freiwilligen Feuerwehr nach heutigem Verständnis im sächsischen Meißen[3] 1846 entstanden dann nach und nach auch andere deutsch gegründete freiwillige Feuerwehren in Heidelberg und Durlach (Karlsruhe). Meist sind sie aus politisch revolutionär eingestellten Turnvereinen hervorgegangen (siehe Badische Revolution). Die freiwilligen Feuerwehren verwendeten damals neuartige und leistungsfähigere Spritzen, die vom Heidelberger Ingenieur Karl Metz gefertigt wurden. Da diese Spritzen noch muskelbetrieben waren, war ihre Bedienung anstrengend und erforderte besondere Fitness.

Zu den ersten Einsätzen wurde die Heidelberger freiwillige Feuerwehr gar nicht gerufen. Sie beeindruckte den Stadtrat aber dadurch, dass sie sehr schnell und erfolgreich arbeitete mit bisher in der Brandbekämpfung nicht gekannter Organisation und Logistik. Die Idee setzte sich schnell durch, und schon wenige Jahre später gab es in der Region zahlreiche weitere ähnliche Organisationen.

Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste Mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand in Karlsruhe die Stadtspritze Nr. 2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.

Auch in Österreich wurden in den 1860er Jahren die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet, die auch oft den Rettungsdienst übernahmen. Aus den Reihen der vorher unorganisierten Bürger wurden Feuerwehrvereine gegründet, die dadurch auch leichter Geldmittel erhielten. Die erste freiwillige Betriebsfeuerwehr hatte bereits 1831 die Kaiserlich-Königliche Tabakfabrik in Schwaz in Tirol. Die erste freiwillige Ortsfeuerwehr im heutigen Österreich war die 1857 gegründete Freiwillige Feuerwehr Innsbruck. In der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde bereits 1851 eine freiwillige Bürgerwehr in Reichstadt in Böhmen gegründet.

Mitgliedschaft und Werdegang in der Freiwilligen Feuerwehr

Um in die Einsatzabteilung einer Freiwillige Feuerwehr eintreten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einem Mindestalter müssen die Bewerber in der Regel "körperlich und geistig geeignet" sein, was jedoch nicht einheitlich festgeschrieben ist. In Deutschland liegt das Mindestalter je nach Bundesland bei 16 bis 18 Jahren. In Österreich ist der Eintritt in die FF teilweise schon mit 15 Jahren möglich.

Der Vorgang der Aufnahme gestaltet sich höchst unterschiedlich, möglich sind eine Aufnahme durch Handschlag nach Teilnahme an mehreren Dienstabenden bis hin zu einer schriftlichen Bewerbung bei der für den Brandschutz zuständigen Institution (z. B. Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz der Gemeinde). Üblich ist ein Aufnahmegespräch, in dem der Bewerber über die Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst aufgeklärt wird; seltener wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt je nach Bundesland oder auch Gemeinde bei verschiedenen Stellen innerhalb der Feuerwehr oder bei übergeordneten Stellen. In Österreich ist die sogenannte Angelobung im Zuge der Aufnahme bei vielen Feuerwehren üblich.

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene in Feuerwehrschulen statt. Sie gliedert sich nach der Grundausbildung in weitergehende Führungs- sowie technische Ausbildung.

Mit Dauer der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung, dem Erwerb weiterer Qualifikationen und der Wahrnehmung von Funktionen können die Feuerwehrangehörigen in der Hierarchie der Dienstgrade aufsteigen. Eine Weisungsbefugnis höherer Dienstgrade gegenüber Feuerwehrangehörigen niedrigerer Dienstgrade besteht jedoch nicht, diese ergibt sich vielmehr durch die Führungsstruktur - im Einsatz durch erworbene und ausgeübte Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer, etc.), außerhalb des Einsatzes durch die jeweilige Führungs- und Leitungsstruktur innerhalb der Feuerwehr (Wehrführung, Kommandant, etc.).

Hauptamtliche Kräfte

In einigen Städten und größeren Gemeinden können auch hauptamtliche Kräfte bei der freiwilligen Feuerwehr eingesetzt sein.

Zivildiener (Ersatzdienstleistende) als Feuerwehrkräfte

In Österreich werden bei großen Feuerwehren oft zusätzlich zum freiwilligen Stamm Zivildiener zum Feuerwehrdienst herangezogen, um die Tagesbereitschaft zu verbessern. Bevorzugt einberufen werden dabei Zivildiener, die bereits vor ihrem Wehrersatzdienst Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr waren. Dadurch wird die Ausbildung, die die Zivildiener erhalten müssen, wesentlich erleichtert. Die Zivildiener leisten den Dienst nicht wie die freiwilligen Mitglieder sondern eher wie Berufsfeuerwehrmänner, da sie während ihrer Dienstzeit ständig anwesend sind. Oft bleiben Zivildiener auch nach ihrem abgeleisteten Zivildienst bei einer Feuerwehr weiterhin freiwillige Mitglieder.

In Deutschland werden Wehrersatzdienstleistende bei jeder freiwilligen Feuerwehr, die im Katastrophenschutz eingesetzt wird, aufgenommen, soweit die Feuerwehrführung, die für den Katastrophenschutz zuständige Kreisverwaltung und das Kreiswehrersatzamt dem Antrag zustimmen. Sie verpflichten sich, sechs Jahre lang Dienst zu leisten bei einer Mitarbeit von mindestens 100 Stunden im Jahr. Dabei sind die Ersatzdienstleistenden gleichzeitig Mitglied der örtlichen freiwilligen Feuerwehr und einer Katastrophenschutz-Einheit, die von der Feuerwehr gestellt wird. Diese Ersatzdienstleistenden sind von der Wehrpflicht befreit, das heißt, sie brauchen den Dienst an der Waffe nicht zu verweigern. Auch wenn sie bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind, können sie sich statt Zivildienst zu leisten bei der Feuerwehr verpflichten.

Freiwillige Feuerwehr zur Unterstützung einer Berufsfeuerwehr

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Diese Variante ist in vielen Städten mit einer eigenen Berufsfeuerwehr (BF) anzutreffen. In Berlin oder Hamburg sind die Freiwilligen zum Teil zu zehn Dienststunden im Monat auf der Wache verpflichtet.[4] So wird die BF entlastet und der Ausbildungsstand der freiwilligen Feuerwehr hoch gehalten. Die freiwilligen Feuerwehren sind fest in die Organisation der jeweiligen Berufsfeuerwehr eingebunden. Sie werden bei Großschadensereignissen, zur Ablösung längeren Einsätzen und bei einer Vielzahl von Ereignissen (Sturm, Silvester, etc.) zur gleichen Zeit alarmiert. In Hamburg nehmen die freiwilligen Feuerwehren in einigen Stadtrandgebieten an eingehenderen Schulungen teil, um Erste Hilfe über die für Feuerwehrmänner üblichen Standards hinaus leisten zu können. Dazu zählen auch Einsätze mittels Defibrillatoren. Dadurch können längere Anfahrtszeiten von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen überbrückt werden. Manche freiwillige Feuerwehren werden aber auch bei normalen Einsätzen parallel zur Berufsfeuerwehr alarmiert. Durch die meist kürzere Anfahrt und die gute Ortskenntnis können so wichtige Minuten gewonnen werden. Zudem haben in vielen Städten freiwillige Feuerwehren Spezialaufgaben. Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr arbeiten dann Hand in Hand zusammen und ergänzen sich in ihren Fähigkeiten.

Auch in Wien gibt es noch zwei Freiwillige Feuerwehren am nördlichen Stadtrand. Diese haben auch ihren eigenen Einsatzbereich und rücken unabhängig von der Berufsfeuerwehr aus. Nur die Ausbildung ist im Rahmen der Berufsfeuerwehr möglich. Im Umland von Wien sind speziell organisierte Züge vorhanden, die bei Großeinsätzen der Feuerwehren bereits vorher zugeteilte Feuerwachen besetzten. Diese sind organisatorisch ähnlich den Katastrophenhilfsdiensten dieser Bezirke.

Alarmierung von freiwilligen Mitgliedern

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Eine Sirene zur Alarmierung
Ein Funkmeldeempfänger zur Alarmierung

Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs.

Die jeweiligen Brandschutzgesetze der deutschen Bundesländer erlauben den Angehörigen der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit im Einsatzfalle die Entfernung vom Arbeitsplatz. Die entsprechenden Arbeitgeber erhalten den Lohnausfall von der Kommune erstattet. Dies gilt auch für Ausbildungen, etwa bei der Teilnahme an Lehrgängen an einer Landesfeuerwehrschule. Die Arbeitsmarktssituation im 21. Jahrhundert verringert jedoch häufig die Einsatzfähigkeit vieler Freiwilliger Feuerwehren. So wird manchen Feuerwehrleuten von ihren Arbeitgebern untersagt, während ihrer Arbeitszeit den Arbeitsplatz wegen eines Feuerwehreinsatzes zu verlassen, obwohl dies den gesetzlichen Regelungen widerspricht. Auch das vermehrte Auspendeln zu den Arbeitsplätzen vermindert vor allem die Tagesbereitschaft der Feuerwehr des Wohnortes der Pendler. In Österreich ist die Freistellung für Feuerwehreinsätze nicht gesetzlich geregelt. Hier wird eher auf die Freiwilligkeit von Unternehmen gesetzt und jeder Feuerwehrmann oder -frau muss das im Einzelnen mit dem jeweiligen Arbeitgeber vereinbaren.

Die Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie durch Sirenen oder Funkmeldeempfängern durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall, z. B. bei einem Terroranschlag oder einem Katastrophenfall, würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Aber auch bei Stromausfällen der Sendemasten im Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht erreichbar. Auch in der Silvesternacht sind die Handynetze meist überlastet. Jedoch nimmt die Alarmierung per Flash-SMS mehr und mehr zu, die aber teilweise um ca. 2–3 Minuten später ankommen kann als die Alarmierung per Pager, je nach Netzauslastung. In Deutschland laufen Funkmeldeempfänger auf so genannten BOS-Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte vergeben werden. Auch in Österreich haben die Feuerwehren eigene Frequenzen.

Nach Alarmierung begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglich zur Feuerwache bzw. zum Feuerwehrhaus.

Bei der Anfahrt mit dem privaten PKW wissen andere Verkehrsteilnehmer meist nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen in Deutschland manche Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten (ohne Wegerecht), während der Anfahrt zur Feuerwache, mit privaten Kfz. (ohne blaues Rundumlicht und Einsatzhorn), wird in der Rechtsprechung zwar überwiegend bejaht, mehrere Innenministerien, Versicherungsträger oder Landesfeuerwehrverbände untersagen aber die Inanspruchnahme bzw. empfehlen dringend, die Inanspruchnahme zu unterlassen (Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung und Schadensersatzansprüche bei Unfällen während solcher Fahrten). Die bloße Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzern hat keine rechtliche Relevanz, ist jedoch definitionsgemäß auch nicht notwendig.

Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da blaue Blinklichter und Folgetonhörner in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden dürfen. Ausnahmen gibt es hierbei in manchen Bundesländern bei bestimmten Führungskräften.

Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort (siehe auch Sondersignal).

Nachwuchsförderung

Von Jugendfeuerwehrleuten vorgenommene Löschangriffsübung

Die Nachwuchsförderung innerhalb einer freiwilligen Feuerwehr wird häufig durch spezielle Einheiten innerhalb der Feuerwehr durchgeführt. In Deutschland ist dies die Jugendfeuerwehr, in Österreich die Feuerwehrjugend. Abhängig von den nationalen oder Länderregelungen wird hier die Möglichkeit geboten, bereits in einem jugendlichen Alter der Feuerwehr beizutreten, wobei sie nicht am aktiven Dienst teilnehmen dürfen, sondern einerseits ausgebildet, ihnen andererseits auch ein Jugendprogramm geboten werden kann. Auch das Alter, mit dem sie in den aktiven Dienst übernommen werden, ist von den Regelungen in den einzelnen Ländern abhängig. Abhängig vom Alter kann es auch Beschränkungen hinsichtlich der Einsatzart geben. Somit zählen diese Einheiten auch zu den Jugendorganisationen.

Siehe auch

Portal
 Portal: Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr

Einzelnachweise

  1. Feuerwehr Saarlouis
  2. FF Kierspe (LZ IV)
  3. Feuerwehr Meißen
  4. BF Berlin

Weblinks


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