- Supreme Court of India
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Das Oberste Gericht Indiens (englisch: Supreme Court of India) ist das höchste Gericht des Landes gemäß Teil V, Kapitel IV der Verfassung Indiens. Nach der Verfassung ist das Oberste Gericht ein Bundesgericht, Verfassungsgericht und höchste Rechtsmittelinstanz.
Zusammensetzung und Zuständigkeit ergeben sich aus den Artikeln 124 bis 147 der Verfassung. Vorrangig ist das Oberste Gericht Rechtsmittelinstanz gegenüber Entscheidungen der Obergerichte (High Courts). Es ist jedoch auch möglich in Fällen ernsthafter Menschenrechtsverletzungen oder in ernsthaften eilbedürftiger Angelegenheiten Beschwerden am Obersten Gericht (writ petitions) anzubringen.
Inhaltsverzeichnis
Konstitution des Gerichts
Die erste Sitzung fand am 28. Januar 1950, zwei Tage nach Einführung der Verfassung statt. Das Gericht tagte bis 1958 in der (ehemaligen) Fürstenkammer des Parlaments, wo bereits 1937 bis 1950 das Bundesgericht von Indien (Federal Court of India) ansässig gewesen war. Es besteht eine eigene Rechtsanwaltskammer (Supreme Court Bar Association) mit deren derzeitigem Präsidenten M. N. Krishnamani.
Zusammensetzung
Das Gericht besteht aus dem Obersten Richter und weiteren Richtern, die vom Präsidenten nach Beratung mit dem Obersten Gericht ernannt werden. Die Richter müssen sich durch eine gewisse Zeit als Oberrichter oder Anwalt an einem Obergericht qualifiziert haben. Sie treten mit 65 Jahren in den Ruhestand. Die Spruchkörper bestehen aus drei, zum Teil aus fünf Richtern. Gegenwärtiger Oberster Richter ist K. G. Balakrishnan.
Zuständigkeit
Das Oberste Gericht besitzt erstinstanzliche Zuständigkeiten, Zuständigkeiten als Rechtsmittelinstanz und Zuständigkeiten zu Rechtsgutachten.
Erstinstanzliche Zuständigkeit
Erstinstanzlich zuständig ist das Oberste Gericht für Streitigkeiten zwischen der Union und Einzelstaaten oder zwischen den Einzelstaaten. Das Oberste Gericht ist darüber hinaus gemäß Artikel 32 der Verfassung zur Durchsetzung der Grundrechte zuständig.
Weblinks
- Supreme Court of India (englisch)
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