Syndaktylie

Syndaktylie
Kutane Syndaktylie zwischen 2. und 3. Zehe des linken Fußes
Klassifikation nach ICD-10
Q70 Syndaktylie
ICD-10 online (WHO-Version 2011)
Syndaktylie zwischen 4. und 5. Finger der rechten Hand

In der Humanmedizin bezeichnet Syndaktylie (von altgriechisch σύν syn ‚zusammen‘ und δάκτυλος dáktylos ‚Finger‘)[1] eine angeborene anatomische Fehlbildung der Körperglieder (Dysmelie), die durch eine Verwachsung bzw. Nichttrennung von Finger- oder Zehengliedern charakterisiert ist. Unterschieden werden kutane, ossäre oder totale Syndaktylie.

Die Besonderheit ist angeboren und entsteht im Zeitraum der etwa 5. bis 7. Entwicklungswoche des Embryos. Zum Teil können Syndaktylien bei einem Kind schon vorgeburtlich im Rahmen pränataldiagnostischer Ultraschalluntersuchungen (häufig beim Feinultraschall) festgestellt werden.

Meist entstehen die Verwachsungen bzw. Nichttrennungen zufällig (vgl. Amniotisches-Band-Syndrom), zum Teil treten Syndaktylien jedoch auch als Symptom von genetisch bedingten Besonderheiten auf. So ist eine Syndaktylie 3/4 (also von Mittel- und Ringfinger) ein häufiges Merkmal bei Kindern mit Triploidie. Auch beim Aarskog-Syndrom, dem Adams-Oliver-Syndrom und dem Fraser-Syndrom kommt die Syndaktylie überdurchschnittlich oft vor. Beim Smith-Lemli-Opitz-Syndrom ist häufig eine Syndaktylie 2/3 der Zehen festzustellen.

Die einfache Syndaktylie (Finger zusammengewachsen, Fingerknochen aber getrennt angelegt) findet man bei ca. einem von 10.000 neugeborenen Kindern. Üblich ist die operative Korrektur im zweiten Lebenshalbjahr. In den meisten Fällen erfolgt noch vor dem dritten Lebensjahr eine operative Trennung der Gliedmaßen. Die jeweilige Ausprägung sowie die Möglichkeiten der operativen Behandlung einer Syndaktylie variieren u. a. in Abhängigkeit davon, ob die Besonderheit durch eine Verschmelzung von Knochen bzw. Knochenanschnitten (ossäre Syndaktylie) oder durch eine Hautverbindung (ähnlich einer Schwimmhaut, sog. kutane Syndaktylie) entstanden ist.

Des Weiteren gibt es die Pseudosyndaktylie, die durch Mutilation im Rahmen einer Epidermolysis bullosa dystrophica (Hallopeau-Siemens) gebildet wird. Die Syndaktylie resp. Pseudosyndaktylie entsteht dabei erst im Säuglings- resp. Kleinkindalter. Operative Trennung ist möglich.

Siehe auch

Dysmelie, Oligodaktylie, Polydaktylie, Polysyndaktylie, Brachydaktylie

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Gemoll: Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch. G. Freytag Verlag/Hölder-Pichler-Tempsky, München/Wien 1965.

Weblinks

 Commons: Syndaktylie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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  • Syndaktylie — Syn|dak|ty|lie 〈f. 19〉 erbliche, angeborene Verwachsung von Fingern od. Zehen [<grch. syn „zusammen“ + daktylos „Finger“] * * * Syndaktylie   [zu griechisch dáktylos »Finger«, »Zehe«] die, /... li|en, erbliche Hemmungsfehlbildung, bei der sich …   Universal-Lexikon

  • Syndaktylie — Syn|dak|ty|lie 〈f.; Gen.: , Pl.: n; Med.〉 erbliche, angeborene Verwachsung an Fingern od. Zehen [Etym.: <Syn… + grch. daktylos »Finger«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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