- Systematik (Recht)
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Ein Wesensmerkmal des Rechts ist seine Systematik.
Das Deutsche Recht kennt zwei Systemprinzipien:
- die Normenhierarchie
- die Kollisionsregeln
Darüber hinaus gibt es die sog. „systematische Auslegung“, wonach Normen ihrer Stellung in der Rechtsordnung oder dem Normenkatalog (z. B. BGB, GG etc.) nach ausgelegt werden. Dabei beruft man sich immer auf eine der beiden oben genannten Systemprinzipien.
Kategorie:- Grundlagen des Rechts
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