- TAB 2000
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Die TAB 2000 sind die seit dem Jahr 2000 gültigen Versionen der Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Verteilungsnetzbetreiber in Deutschland. Sie legen deren Anforderungen an die elektrischen Anlagen der Endkunden von Elektrizitätsversorgungsunternehmen fest. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs 2005 wurde der Wortlaut noch einmal geändert[1].
Seit 1. Januar 2008 gelten die TAB 2007.
Den gesetzlichen Rahmen für Technische Anschlussbestimmungen setzt mittlerweile die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ablöste. Sie lässt Technische Anschlussbestimmungen zu, soweit sie zur sicheren und störungsfreien Versorgung notwendig sind.
Bis heute konnte man sich nicht auf bundesweit einheitliche Anforderungen einigen. Jeder Betreiber hat seine eigenen Bestimmungen. Sie umfassen zum Beispiel Festlegungen zur Anordnung des Hausanschlusskastens und der Stromzähler sowie zum Anschluss von Verbrauchsmitteln, wenn bestimmte elektrische Leistungen überschritten werden.
Seit der Entflechtung des Energiemarkts ist zu beachten, dass unabhängig davon, an welches Unternehmen der Strompreis gezahlt wird, weiterhin ausschließlich die Technischen Anschlussbestimmungen des örtlichen Verteilungsnetzbetreibers zu beachten sind.
Quellen
- ↑ Schutzverein gegen Unwesen in der Wirtschaft e. V.: Tätigkeitsbericht 2005 Seite 15 Online-Version des Tätigkeitsberichts
Weblinks
- TAB 2007 VDN; PDF 590 KB
- TAB 2000. Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft, München; PDF, 75 KB.
- TAB 2000 inkl. Änderung für Ziffer 7.4. VDEW e. V. (Hrsg.)
- Niederspannungsanschlussverordnung. Bundesministerium der Justiz, Berlin 2006
- Technische Hinweise zu § 7.4 (2) des VDEW-Musterwortlauts der TAB 2000 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergleichs zum SH-Schalter, online verfügbar beim Verband der Netzbetreiber
- TAB 2000 vom Verband der Elektrizitätswirtschaft, Frankfurt, 2000
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