- Taric
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Mit der „Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif“ wurde ein EG-einheitlicher Zolltarif, der TARIC, eingeführt.
Er steht abgekürzt für „Tarif intégré des Communautés européennes“ (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften).
Die ersten acht Stellen der Zolltarifnummern entsprechen den so genannten „Warennummern“ der Kombinierten Nomenklatur der EG, bzw. in der Bundesrepublik Deutschland auch denen der Statistischen Warennummern.
Mit der neunten und zehnten Stelle (TARIC-Unterposition) und weiteren Zusatzcodes wird der EG-einheitliche Zollsatz für eine bestimmte Ware - in Abhängigkeit vom Warenursprung - bei der Einfuhr in die EG-Staaten festgelegt. Die 10-stellige Codierung wird auch TARIC-Code genannt - er ist in allen Mitgliedstaaten der EG-27 einheitlich.
Der TARIC wird neben der Festlegung von tarifären Maßnahmen (den Zollsätzen) auch für die Festlegung von handelspolitischen Maßnahmen für bestimmte Waren aus bestimmten Drittländern benutzt.
Eine weitere Unterteilung des 10-stelligen TARIC-Codes um eine 11. Stelle ist möglich - sie wird in der EG-27 nur von Deutschland und Frankreich genutzt.
Weblinks
- TARIC-Startseite (Europäische Union)
- TARIC-Abfrage (Europäische Union)
- Der österreichische Zoll informiert u.a. über den TARIC
- Informationen zum Zolltarif der Gemeinschaft (www.zoll.de)
- EZT-online - Der elektronische Zolltarif (www.zoll.de)
Siehe auch
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