- Tariftreuegesetz
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Das Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen (Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen im Land Nordrhein-Westfalen - TariftG NRW) wurde am 26. Oktober 2006 vom nordrhein-westfälischen Landtag aufgehoben. Es hatte bestimmt, dass öffentliche Bauaufträge in Nordrhein-Westfalen nur an Unternehmen vergeben werden durfen, die ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens nach dem am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarif zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt bezahlten sowie die tarifliche Arbeitszeit anwendeten. Nachunternehmer mussten dieses Gesetz ebenfalls einhalten.
Dieses Gesetz galt nur für Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro. Wenn bei Angeboten über 50.000 Euro das günstigste Angebot um mehr als 10 % unter dem nächst günstigsten lag, musste die Vergabestelle die Kalkulation prüfen.
Der öffentliche Auftraggeber hatte das Recht, die Unternehmen und Nachunternehmen zu kontrollieren, ob sie das Gesetz einhielten und die Tariflöhne bezahlten.
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