- Technische Regeln Gefahrstoffe
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Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig) ASR Arbeitsstätten-Richtlinien RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen SprengLR Sprengstofflager Richtlinien TRA Technische Regeln für Aufzüge TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagen
und CalciumcarbidlagerTRB Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
– DruckbehälterTRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRD Technische Regeln für Dampfkessel TRG Technische Regeln für technische Gase (Druckgase) TRGL Technische Regeln für Gashochdruckleitungen TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TRR Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
– Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung)TRSK Technische Regeln für Schankanlagen TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe TRFL Technische Regeln für Rohrfernleitungen TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung.
Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EG-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.
- Beispiele
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- Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GerätesicherheitsG (Gerätesicherheitsgesetz) auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
- bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BundesimmissionsschutzG (Bundesimmissionsschutzgesetz) auf den „Stand der Technik“,
- bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG (Atomgesetz) gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik“
- in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z. B. bei der Entwässerung von Grundstücken
- in der Gefahrstoffverordnung wird auf bestimmte Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) verwiesen.
Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.
Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.
Beispiele für technische Regeln sind die Arbeitsstättenrichtlinien, Technische Regeln Gefahrstoffe oder DIN-Vorschriften.
TRGS · Technische Regeln für Gefahrstoffe
Gliederung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Anwendung 100 – 199 Begriffsbestimmung 200 – 399 Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen 500 – 699 Umgang mit Gefahrstoffen (ab 600 Ersatzstoffe, - verfahren und Beschränkungen) 700 – 799 Gesundheitliche Überwachung 900 – 999 sonstige Beschlüsse TRD · Technische Regeln für Dampfkessel
Gliederung der Technischen Regeln für Dampfkessel [1] 001 Allgemeines, Aufbau und Anwendung 100 ff. Werkstoffe 201 ff. Herstellung 300 ff. Berechnung 401 ff. Ausrüstung und Aufstellung 500 ff. Prüfung 520 Erlaubnis und Anzeigeverfahren 601 ff. Betrieb 701 ff. Dampfkessel der Gruppe II 801 Dampfkessel der Gruppe I 802 Dampfkessel der Gruppe III Gesamtübersicht der Technischen Regeln für Dampfkessel 001 Allgemeines, Aufbau und Anwendung 001 Aufbau und Anwendung der TRD 100 Allgemeine Grundsätze für Werkstoffe 101 Bleche 102 Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl 103 Stahlguß 106 Schrauben und Muttern aus Stahl 107 Kesselteile aus Formstahl und Schmiedestücken 108 Gußeisen mit Lamellengraphit und Gußeisen mit Kugelgraphit 110 Armaturengehäuse 201 Schweißen von Bauteilen aus Stahl; Fertigung - Prüfung 201 Anlage 1 Schweißen von Bauteilen aus Stahl - Richtlinien für die Verfahrensprüfung 201 Anlage 2 Schweißen von Bauteilen aus Stahl -Richtlinie für die Prüfung und Überwachung von Kesselschweißern 201 Anlage 3 Schweißen von Bauteilen aus Stahl - Richtlinie für die Prüfung an geschweißten Schüssen, Trommeln und Sammlern mit höher bewerteten Längsschweißnähten - Arbeitsprüfungen 202 Prüfung von Fertigteilen aus Stahlblech 203 Nahtlose Sammler und ähnliche Hohlkörper - Fertigung und Prüfung 300 Festigkeitsberechnung von Dampfkesseln 301 Zylinderschalen unter innerem Überdruck 301 Anlage 1 Berechnung auf Wechselbeanspruchung durch schwellenden Innendruck bzw. durch kombinierte Innendruck- und Temperaturänderungen 301 Anlage 2 Berechnung von Rohrbögen 303 Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck 303 Anlage 1 Berechnung von Kugelschalen mit Ausschnitten gegen Dehnungswechselbeanspruchung der Lochränder innen 304 Gewölbte Flammrohrböden 305 Ebene Wandungen, Verankerungen und Versteifungsträger 306 Zylinderförmige Schalen unter äußerem Überdruck 309 Schrauben 320 Glatte Vierkantrohre und Teilkammern unter innerem Überdruck 401 Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV 401 Anlage 1 Anforderungen an ovale Hand-, Kopf- und Mannloch-Verschluß-Systeme von Dampfkesselanlagen 402 Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV 403 Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV 411 Ölfeuerungen an Dampfkesselanlagen 411 Anlage 1 Ölschlammverbrennungsanlagen an Dampfkesseln auf Seeschiffen 412 Gasfeuerungen an Dampfkesseln 413 Kohlenstaubfeuerung an Dampfkesselanlagen 414 Holzfeuerungen an Dampfkesseln 415 Wirbelschichtfeuerungen an Dampfkesseln 421 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung - Sicherheitsventile - für Dampfkessel der Gruppe I, III und IV 431 Rauchgas-Wasservorwärmer für Dampfkessel der Gruppe IV 451 Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen - Druckbehälter 451 Anlage 1 Anlagen zur drucklosen lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen - Lagerbehälter 451 Anlage 2 Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen - Lagerbehälter 452 Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen - Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb 452 Anlage 1 Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen - Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb 452 Anlage 2 Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen - Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb 460 Anlagen zur Verminderung von luftverunreinigenden Stoffen in Rauchgasen von Dampfkesselanlagen - Rauchgasreinigungsanlagen 500 Prüfung von Dampfkesselanlagen 501 Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige - Prüfung der Ausrüstung, der Aufstellung und der Betriebsverhältnisse 502 Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige - Prüfung der Bemessung der druckführenden Teile und der Konstruktion 503 Prüfung vor Inbetriebnahme - Bauprüfung und Wasserdruckprüfung 504 Prüfung vor Inbetriebnahme - Abnahmeprüfung 505 Wiederkehrende Prüfung - äußere Prüfung 506 Wiederkehrende Prüfung - Innere Prüfung 507 Wiederkehrende Prüfung - Wasserdruckprüfung 508 Zusätzliche Prüfung an Bauteilen, berechnet mit zeitabhängigen Festigkeitswerten. 508 Anlage 1 Zusätzliche Prüfungen an Bauteilen - Verfahren zur Berechnung von Bausteinen mit zeitabhängigen Festigkeitswerten 509 Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen 511 Prüfung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkessel der Gruppen I, II oder III 520 Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb und das Verfahren der Anzeige von Dampfkesselanlagen 601 Blatt 1 Betrieb der Dampfkesselanlagen - Teil I - Allgemeine Anweisung für den Betreiber von Dampfkesselanlagen für Dampfkessel der Gruppe IV 601 Blatt 2 Betrieb der Dampfkesselanlagen - Teil 2 - Allgemeine Anweisung für die Wartung von Dampfkesselanlagen - Betriebsvorschriften für Dampfkessel der Gruppe IV 601 Blatt 3 Erprobung von Dampfkesselanlagen 602 Blatt 1 Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV 602 Blatt 2 Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV 602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 602 für Dampfkessel der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle 603 Blatt 1 Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Dampferzeuger der Gruppe IV mit herabgesetztem Betriebsdruck ohne Beaufsichtigung 603 Blatt 2 Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur ohne Beaufsichtigung 604 Blatt 1 Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung 604 Blatt 1 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 1 an Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle 604 Blatt 2 Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung 604 Blatt 2 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 2 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerungen für Kohle 611 Speisewasser und Kesselwasser von Dampferzeugern der Gruppe IV 612 Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV 701 Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe II 702 Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II 702 Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen zu TRD 702 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II mit automatischen oder teilautomatischen Feuerungen für Kohle 702 Anlage 2 Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II, Zusätzliche Anforderungen 721 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung -Sicherheitsventile für Dampfkessel der Gruppe II 801 Dampfkessel der Gruppe I 802 Dampfkessel der Gruppe III Weblinks
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