- Technologiebonus
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Als Technologie-Bonus wird eine Zusatzvergütung bezeichnet, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für in das Netz eingespeisten, regenerativ erzeugten Strom, der mit bestimmten innovativen Technologien erzeugt wurde, vorsieht. Diese innovativen Technologien sind in der Anlage 1 EEG aufgezählt. Der Technologie-Bonus beträgt 2,0 Cent pro Kilowattstunde bei Erfüllung der Kriterien für Innovative Anlagentechnik im Sinne der Anlage 1 EEG2009. Für auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas ist der Technologie-Bonus abhängig von der maximalen Kapazität der Gasaufbereitungsanlage:
- 2,0 ct/kWh Strom bis zu einer maximalen Kapazität von 350 Normkubikmetern aufbereitetem Rohgas pro Stunde und
- 1,0 ct/kWh Strom bis zu einer maximalen Kapazität von 700 Normkubikmetern aufbereitetem Rohgas pro Stunde.
Gefördert wird damit Strom aus Deponiegas (§ 24 EEG), Klärgas (§ 25 EEG), Grubengas (§ 26) und Biomasse (§ 27 EEG).
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