Telepinus

Telepinus

Telipinu war nach Absetzung seines Vorgängers und Schwagers Huzzija I. für etwa 25 Jahre hethitischer Großkönig. Mit ihm ging in unserer Zählung das Alte Reich zu Ende, es folgte das Mittlere.

Inhaltsverzeichnis

Datierung

Ultra-kurze Chronologie Kurze Chronologie Mittlere Chronologie
1478 v. Chr. - 1458 v. Chr. 1510 v. Chr. - 1490 v. Chr. 1574 v. Chr. - 1554 v. Chr.

Quellen

Quelle für das Leben Telipinus sind der Telipinu-Erlass und der Vertrag mit Išputahšuš von Kizzuwatna. Ebenso datiert ein Annalentext, wie er auch von anderen Hethiterherrschern bekannt ist, in seine Regierungszeit

Leben

Telipinu war ein Sohn des Großkönigs Ammuna. Dessen Söhne Titti und Hantili waren, samt ihren Familien, von einer Adelsclique um den auf ihn folgenden König Huzzija, den Obersten der Leibwache, Zuru, und dessen Sohn Tahurwaili ermordet worden, worauf Huzzija Labarna wurde. Sein Anspruch auf die Herrschaft beruhte auf der Heirat Telipinus mit seiner Schwester Istaparija, weshalb dieser zunächst am Leben gelassen werden sollte. Da er aber eine Gefahr darstellte, wurde auch seine Ermordung geplant. Telipinu erfuhr davon, setzte Huzzija ab und erklärte sich zum Großkönig.

Bei seinen Urteilen über die Mörder seiner Familie ließ er Milde walten. Huzzija und seine fünf Brüder wurden verbannt. Es wurde eine Verfügung erlassen, dass ihnen kein Leid geschehen dürfe. Trotzdem brachte ein Mann namens Tanuwa sie um. Er wurde, wie auch die Anhänger Huzzijas, der Goldlanzenträger Tahurwaili und Tarusuh, zum Tode verurteilt und später, wie diese auch, begnadigt. In der Folgezeit starben seine Frau und sein Sohn Ammuna (einige Quellen legen die Interpretation nahe, dass sie ebenfalls ermordet wurden). Um die Königssippe vor solchen Taten künftig zu schützen, erließ er den sogenannten Telipinu-Erlass (siehe unten).

Telipinu eroberte während seiner Regierungszeit einige Gebiete nördlich von Karkemisch, südwestlich des Marassanta.

Er unternahm auch einen Feldzug in den Norden von Kizzuwatna, das den Weg nach Syrien kontrollierte. Schließlich handelte er mit dessen König Išputahšuš einen Bündnisvertrag aus, der der älteste bekannte hethitische ist. Von dem Text sind allerdings nur Teile vorhanden. Die Städte Hassuwa, Lawazantija und Zizzilippa gehörten fortan zur hethitischen Einflusssphäre.

Über Telipinus letzte Jahre herrscht Unklarheit, da die diese Zeit beschreibenden Schriften nicht gefunden sind. Entweder folgte ihm sein Schwiegersohn Alluwamna nach oder ein gewisser Tahurwaili, der möglicherweise mit erwähntem Goldlanzenträger identisch ist. Die letztgenannte Version gilt als die wahrscheinlichere.

Der Telipinu-Thronfolgeerlass

Von besonderer Bedeutung ist der Telipinu-Erlass, dessen Regelungen nach zahlreichen Morden und Kämpfen um die Thronfolge die Verhältnisse stabilisieren sollte. Der Erlass blieb bis zum Ende des Großreichs in Kraft, wenn es auch weiterhin bisweilen zu Usurpationen und Morden kam.

„König kann nur ein erstrangiger Königssohn werden. Falls kein erstrangiger Königssohn vorhanden ist, folgt der Nächstrangige. Wenn es keinen Königssohn gibt, soll eine erstrangige Königstochter einen Mann heiraten, der dann zum neuen König ernannt wird. Wer nach mir als König folgt, soll rein dem Land dienen und nicht jemanden von der königlichen Familie töten, denn das ist nicht gut. Wenn aber jemand Böses gegen seine Brüder oder Schwestern plant, um selbst König zu werden, möge die zuständige Ratsversammlung (Panku) darüber entscheiden. Es soll in die Gesetzestafel geschaut werden, dass es eine Bluttat ist, denn früher waren Bluttaten groß im Reich. Den Schuldigen soll man aber nicht heimlich Böses zufügen,[1] sondern öffentlich enthaupten. Seinem Haus[2] aber soll nichts Böses widerfahren. Aus welchem Grund die Königssöhne sterben, hat keine Bedeutung für die zugehörigen Häuser. Wer in meiner Zeit gegen den König frevelt, soll ebenfalls enthauptet werden, nicht aber sein Haus. Jetzt, von diesem Tage an, merkt euch in eurem eigenen Interesse diese Sache. Wer sich dennoch gegen die hier erlassenen Vorschriften wendet, wird vor die Ratsversammlung zu Gericht geführt und von dessen Zähnen erfasst.“

Auszüge aus dem Telipinu-Thronfolgeerlass[3]

Es herrschte also nicht die Primogenitur. Des weiteren wurden die Sippenhaftung und Blutrache vollständig abgeschafft. Der Erlass befasst sich aber auch mit Wirtschaft und Verwaltung. Zudem ist ihm eine Königsliste der hethitischen Herrscher vorangestellt, die hauptsächlich die Umstände der einzelnen Regierungsübernahmen enthält.

Siehe auch

Literatur

  • Otto Kaiser: Texte aus der Umwelt des Alten Testaments, Bd. 1 - Alte Folge -, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 1985
  • Birgit Brandau, Hartmut Schickert: Hethiter Die unbekannte Weltmacht
  • Jörg Klinger: Die Hethiter, Beck, München 2007, ISBN 3-406-53625-5, S. 42-44, 77

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Namentliche Nennung von Zuru, Danuwa, Tahurwaili und Taruhsu.
  2. Ehefrau, Kinder, Angehörige, Sklaven, Sklavinnen, Rinder, Schafe, sonstiges Vieh, Grundbesitz, Sachgüter sowie gepachtete Flächen.
  3. Hans-Martin Kümmel: Der Thronfolgeerlass des Telipinu In: Otto Kaiser (Hrsgb.): Texte aus der Umwelt des Alten Testaments, Bd. 1 - Alte Folge -, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 1985, S. 468-470.



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