- Tentativliste
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Eine Tentativliste ist die nationale Vorschlagsliste von Kultur- und Naturstätten der einzelnen Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt[1] (Welterbekonvention), die jeweils die Objekte enthält, die der Staat dem Welterbekomitee zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes vorzuschlagen beabsichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Stellung im Verfahren
Der Name „Tentativliste“ ist ein Anglizismus. Die Übersetzung des Sprachendienstes[2] des Auswärtigen Amtes lautet „Vorschlagsliste“: „Die Vorschlagsliste ist ein Verzeichnis der Güter, die sich im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates befinden und die er für die Eintragung in die Liste des Erbes der Welt für geeignet hält.“[3] Nur für Stätten, die auf der Tentativliste eingetragen sind, kann ein Konventionsstaat die Aufnahme in die Welterbeliste beim Welterbekomitee beantragen.[4]
Deutschland
In Deutschland erstellt die Kultusministerkonferenz (KMK) eine einheitliche deutsche Tentativliste. Die Beiträge dazu kommen aufgrund der Kulturhoheit der Länder aus den einzelnen Bundesländern, wo entsprechende Vorschläge von dem für Denkmalschutz zuständigen Ministerium zuvor geprüft werden.
Die derzeit geltende deutsche Tentativliste wird etwa im Jahr 2014 abgearbeitet sein. Ab 2012 wird die KMK deshalb eine nächste Tentativliste vorbereiten, aus der Deutschland seine Anmeldungen entnehmen wird, sobald die derzeit geltende Liste abgearbeitet ist.
Literatur
- UNESCO-Kommissionen von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg (Hrsg): Welterbe-Manual. Handbuch zur Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 2. Aufl., Bonn 2009.
Weblinks
- Aufnahmeverfahren zum Welterbe auf der Internetseite der deutschen UNESCO-Kommission
- Tentativliste für weitere Deutsche Welterbe-Stätten auf der Internetseite der deutschen UNESCO-Kommission
- Tentativlisten aller Staaten
- Tentativliste der Bundesrepublik Deutschland (private Website)
Einzelnachweise
- ↑ Text der Welterbekonvention – Deutsche UNESCO-Kommission.
- ↑ Vgl. Welterbe-Manual, S. 191, 218ff.
- ↑ Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Nr. 62 – WHC. 08/01 vom Januar 2008. In:. Welterbe-Manual, S. 218.
- ↑ Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Nr. 63 – WHC. 08/01 vom Januar 2008. In:. Welterbe-Manual, S. 219.
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