- Terminierungsentgelt
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Unter dem Begriff Terminierungsentgelt (allgemein auch Interconnection-Gebühr oder Interconnect-Entgelt – je nach Fall auch Zuführungsentgelt, Originierungsentgelt, Zusammenschaltungsentgelt oder auch kurz IC-Gebühr oder IC-Entgelt genannt) versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung (Anrufzustellung, Gesprächsabschluss) eines Telefongesprächs in ein fremdes Netz bzw. für die Entgegennahme eines solchen aus einem fremden Netz zahlen muss.
Das Terminierungsentgelt wird jeweils dann fällig, wenn ein Anrufer (A-Teilnehmer) ein Gespräch zu einem Telefonanschluss (B-Teilnehmer) über einen Netzbetreiber herstellt, wobei der angewählte Anschluss nicht von diesem Netzbetreiber betrieben wird.
Ein Zuführungsentgelt wird fällig für die Zuführung des Gesprächs vom A-Teilnehmer in das Netz von Verbindungsnetzbetreibern (Call-by-Call/Preselection-Anbieter; diese zahlen damit sowohl das Zuführungs- als auch das Terminierungsentgelt) sowie zu Sonderrufnummern von Diensteanbietern, die diese selbst bepreisen (Offline-Billing; in Deutschland 0800, 0900, 0137, 0181, 118-Auskunftsdienste, 019-Internet-by-Call).
Auf vielen Märkten müssen sich die Netzbetreiber die Höhe ihrer IC-Gebühren von einer Regulierungsbehörde (beispielsweise in Deutschland der Bundesnetzagentur) genehmigen lassen.
Die Entgelte rechnen die Telekommunikationsunternehmen im Sekundentakt untereinander ab und kalkulieren sie entsprechend in ihre Endkundenpreise ein.
Auch bei Gesprächsübergang in ausländische Netze oder in die Mobilfunknetze fordern deren Betreiber Terminierungsentgelte.
Die IC-Gebühren können dabei je nach Flussrichtung deutlich abweichen, also asymmetrisch ausfallen. Hierdurch lassen sich auch die vergleichsweise hohen Tarife der Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber in fremde Mobilfunknetze erklären, wohingegen Gespräche ins eigene Netz und ins Festnetz von den Anbietern häufig günstiger angeboten werden.
Inhaltsverzeichnis
Entgelte nach Ländern
In Deutschland wurden die Terminierungsentgelte für Gespräche in die deutschen Mobilfunknetze seitens der Bundesnetzagentur von bislang rund 7 ct/Min. (netto – gültig bis Ende November 2010) auf nunmehr knapp 3,4 ct/Min. (netto) festgelegt.[1] Einige Marktteilnehmer, darunter auch die Deutsche Telekom AG, haben bereits Widerstand gegen die so drastisch gesenkten Terminierungsentgelte angekündigt und schließen eine gerichtliche Prüfung nicht aus.[2]
In Österreich wurden bis Ende 2008 je Mobilfunknetz individuelle Terminierungsentgelte festgesetzt. Dabei wurden kleinere Anbieter durch höhere Terminierungsentgelte bevorzugt. Die Unterschiede waren teilweise sehr groß, beispielsweise waren im zweiten Halbjahr 2007 die Entgelte für Telefonate in das Netz von Hutchison 3G mit 11,86 ct/Min. (netto) mehr als doppelt so hoch als jene für Gespräche in das Netz der Mobilkom Austria mit 5,91 ct/Min. (netto).[3] Seit 2009 sind die Terminierungsentgelte in sämtliche Mobilfunknetze symmetrisch – also gleich hoch. Beginnend mit 4,5 ct/Min. (netto) wurden sie anschließend in halbjährlichen Abständen jeweils um rund 0,5 ct/Min. (netto) gesenkt, so dass Anfang 2011 eine Rate von 2,51 ct/Min. (netto) erreicht wurde. Seit Juni 2011 beträgt die Rate bis zum Abschluss eines neuen Verfahrens 2,01 ct/Min. (netto).[4]
In der Schweiz werden die Mobilfunkterminierungsgebühren von der Swisscom mit den übrigen Marktteilnehmern frei verhandelt. Sind diese mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden, können sie Klage bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) einreichen. Im Jahr 2010 betrugen die Terminierungsentgelte in die Mobilfunknetze von Sunrise und Orange zunächst 17 Rappen pro Minute, in das Netz der Swisscom 14 Rappen pro Minute,[5]. In der Folge einigte man sich auf niedrigere Entgelte, die ab Oktober 2010 erhoben wurden: 10 Rappen pro Minute in die Netze von Sunrise und Orange, 8 Rappen pro Minute in das Netz der Swisscom. Zum 1. Januar 2011 erfolgte eine weitere Senkung auf 8,75 Rappen pro Minute in die Netze von Sunrise und Orange sowie 7 Rappen pro Minute in das Netz der Swisscom.[6] Die Terminierungsentgelte sind doppelt bis dreimal so hoch wie z.B. in den Nachbarländern Österreich und Deutschland.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt vom 24. Februar 2011
- ↑ heise online: Telekom prüft Klage gegen gesenkte Terminierungsentgelte vom 5. Dezember 2010
- ↑ RTR: Mobilterminierungsentgelte 2004 bis 2009
- ↑ RTR: Mobilterminierungsentgelte ab 01.07.2009
- ↑ inside-it.ch: Gegenseitige Vorwürfe im Streit um Terminierungsgebühren vom 4. August 2010
- ↑ Swisscom: Mobilfunkterminierungsgebühren sinken auf das europäische Niveau Medienmitteilung vom 9. September 2010 (PDF)
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