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Die Hitlerjugend oder Hitler-Jugend (abgekürzt HJ) war die Jugend- und Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie wurde in der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 zum einzigen staatlichen Jugendverband mit bis zu 8,7 Millionen Mitgliedern (98 Prozent aller deutschen Jugendlichen) ausgebaut.
Der totalitäre Anspruch sollte möglichst ungehemmt von Familie und Schule verwirklicht werden: „Die HJ will sowohl die Gesamtheit der Jugend, wie auch den gesamten Lebensbereich des jungen Deutschen erfassen.“[1] Dies galt seit Gründung des Bundes Deutscher Mädel (BDM) 1930 für beide Geschlechter.
Der 1939 auch gesetzlich geregelte Pflichtdienst aller HJ-Angehörigen war nach dem „Führerprinzip“ organisiert und umfasste rassistische und sozialdarwinistische Indoktrination, gemeinsame Wanderungen bzw. Märsche und körperliche Übungen im Freien. Diese sollten schon die zehnjährigen männlichen Jugendlichen abhärten und langfristig auf den Kriegsdienst vorbereiten: „Was sind wir? Pimpfe! Was wollen wir werden? Soldaten!“[2] Das Einüben von Befehl und Gehorsam, Kameradschaft, Disziplin und Selbstaufopferung für die „Volksgemeinschaft“ gehörten zu den vorrangigen Erziehungszielen. Im Zweiten Weltkrieg versahen HJ-Einheiten spezifische soziale, polizeiliche und militärische Hilfsdienste und stellten in der Endphase des Krieges einen hohen Anteil der Kriegsopfer.
Am 10. Oktober 1945 wurde die HJ zusammen mit allen übrigen der NSDAP angeschlossenen Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt. Sie gehört in der Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Untergliederungen zu den verfassungswidrigen Organisationen im Sinne von § 86 StGB. Ihre Symbole und Kennzeichen unterliegen dem Verbreitungsverbot nach § 86a StGB.
Vorläufer
Den historischen Hintergrund der HJ bilden Konzepte zur „Jugendpflege“ im Kaiserreich, die allgemein „Wehrertüchtigung“ und nationale Erziehung der männlichen Jugend zwischen Volksschule und Kaserne vorsahen und seit 1888 in Staatsgesetzen eingeführt wurden. Seit 1916 sahen Pläne der dritten OHL eine allgemeine Dienstpflicht der Jugend zur Vorbereitung auf die Front vor, die der „Vaterländische Hilfsdienst“ großenteils erfüllte. Diese militaristischen Konzepte wurden nach der Novemberrevolution in Form zahlreicher „Wehrsportgruppen“ rechtsgerichteter Parteien und paramilitärischer Vereine weitergeführt. Militärische Disziplinierung war auch üblicher Bestandteil der Aktivitäten der meisten nicht parteigebundenen Jugendorganisationen.[3]
Im März 1922 wurde der „Jugendbund der NSDAP“ als erste offizielle Jugendorganisation der Partei in München gegründet. Die Initiative dazu ging vom NSDAP-Mitglied Adolf Lenk, nicht von der Parteiführung aus. Der Jugendbund war untergliedert in „Jungmannschaften“ (14- bis 16-Jährige) und den „Jungsturm Adolf Hitler“ (16- bis 18-Jährige). Letzterer unterstand unmittelbar der SA und galt als deren Jugendabteilung. Anfangs trugen die Jugendlichen daher die gleiche Uniform wie SA-Angehörige. Folglich wurde der Jugendbund öffentlich und innerparteilich kaum als eigenständige Organisation wahrgenommen.
Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde die NSDAP zunächst verboten. Daraufhin löste sich der Jugendbund weitgehend auf. Nach der Wiederzulassung der Partei konkurrierten verschiedene Einzelgruppen daraus unter Decknamen um Anerkennung als Parteijugend: darunter die von Gerhard Roßbach gegründete „Schilljugend“. Kurt Gruber in Plauen im Vogtland gelang es 1926, einige dieser Gruppen zu vergrößern und zur „Großdeutschen Jugendbewegung“ (GDJB) zusammenzuschließen, die sich zunächst auf Sachsen beschränkte. Nach kurzem Machtkampf setzte sich Gruber gegen Roßbach durch und erreichte, dass die GDJB als Parteijugend anerkannt wurde.
Entwicklung bis 1933
Auf dem ersten Parteitag der neu gegründeten NSDAP im Juli 1926 in Weimar wurde die GDJB auf einer Sondertagung für Jugendfragen im Vereinslokal „Armbrust“ in „Hitlerjugend, Bund deutscher Arbeiterjugend“ umbenannt. Namensgeber war Hans Severus Ziegler, später stellvertretender Gauleiter in Thüringen; Julius Streicher schlug den Namen erfolgreich vor. Gruber wurde zum „Reichsführer“ der HJ ernannt und in die Reichsleitung der Partei berufen.
Die HJ war fortan die wichtigste Jugendorganisation der NSDAP, blieb aber bis 1932 der SA unterstellt. Mitglied konnte man frühestens mit 14 Jahren werden, mit 18 musste man der NSDAP bzw. ab 1927 der SA beitreten. Alle HJ-Führer mussten sich schriftlich von NSDAP-Ortsgruppenführern bestätigen lassen. Sie leisteten anfangs keine Jugendarbeit, sondern nahmen an Straßenkämpfen und Aufmärschen der NSDAP teil. Ab 1928 veranstaltete man Heimabende, Gruppenfahrten, Ausflüge usw. Ab 1929 entstanden HJ-Schülergruppen, die Adrian von Renteln im Nationalsozialistischen Schülerbund (NSS) zusammenführte. Auch das Deutsche Jungvolk von 10- bis 14-Jährigen entstand damals. Die ebenfalls seit 1926 gebildeten „Schwesternschaften“ wurden 1930 in „Bund Deutscher Mädel“ umbenannt.
Im März 1931 trat Gruber vom Amt des Reichsführers der HJ zurück. Die HJ-Zentrale wurde von Plauen nach München verlegt. Der bislang selbständige Bund Deutsches Jungvolk wurde der HJ angegliedert: 15-Jährige mussten zur eigentlichen HJ, 18-Jährige weiterhin in die SA wechseln. Baldur von Schirach, der auf dem Gründungsparteitag nur als Melder fungiert hatte, führte seit 1929 den NSDStB. Er wurde im Oktober 1931 von Hitler zum „Reichsjugendführer“ der NSDAP im Rang eines SA-Gruppenführers ernannt und führte nun auch die HJ und den NS-Schülerbund.
Im März 1932 hob Hitler die Eingliederung der HJ in die SA auf, da der SA ein staatliches Verbot drohte. Dennoch wurde die HJ am 13. April 1932 kurzzeitig verboten. Schirach behauptete, in diesen Monaten habe die HJ 35.000 Mitglieder dazugewonnen. Nach Aufhebung des SA- und HJ-Verbots übernahm er die Gesamtleitung der NS-Jugendarbeit, gliederte den NS-Schülerbund in die HJ ein und zentralisierte deren Strukturen. Ab September 1932 wurden auch HJ-Betriebszellen aufgebaut.
Beim Reichsjugendtag der HJ in Potsdam am 1. und 2. Oktober 1932 nahmen ca. 80.000 Jugendliche teil, die sieben Stunden lang in Kolonnen an Hitler vorbeimarschierten.[4] Die HJ wurde überraschend in den Reichsausschuss der Deutschen Jugendverbände, in dem alle deutschen Jugendverbände sich freiwillig vereint hatten, aufgenommen.[5]
Gleichschaltung der Jugendverbände
Zum Jahresbeginn 1933 hatte die HJ 108.000 Mitglieder. Seit Hitlers Amtsantritt am 30. Januar 1933 lief eine gewaltige Werbekampagne, um die Jugendlichen zum Eintritt in die HJ zu bewegen. Geworben wurde mit Fahrten und Zeltlagern. Die Reiter-, Motor-, Flieger-, Marine-, Nachrichten-HJ und weitere Sonderformationen sprachen die technisch begabten und sportlichen Jugendlichen an; für künstlerisch Talentierte gab es Fanfarenzüge und Theaterspielscharen. Feiern wie zur Sommersonnenwende oder zum Gedenken an die „Märtyrer der Bewegung“ versprachen Gemeinschaftserlebnisse.
Am 5. April 1933 besetzte die HJ unter Schirach die Geschäftsstelle des Reichsausschusses deutscher Jugendverbände. Daraufhin ernannte Hitler ihn am 17. Juni zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“. Schirach führte den Reichsausschuss noch bis zum 22. Juli 1933 fort und berief die entmachteten Verbandsführer in einen „Jugendrat“. Einige hatten zwar gegen die Besetzung protestiert, ließen sich aber nun auf Schirachs Berufung ein, darunter Erich Stange für den Reichsverband der evangelischen Jungmännerbünde und die Vertreter des Katholischen Jungmännerverbands und der Wehrverbands-Jugend.[6]
Nach dem Verbot aller politischen Parteien außer der NSDAP im Juli 1933 forderte Schirach auch die Gleichschaltung der Jugendverbände: „Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muß die HJ die einzige Jugendorganisation sein.“[7] Durch Verbot, Auflösung, Selbstauflösung, Übertritt und Übernahme anderer Jugendverbände – unter den ersten der Großdeutsche Bund – wuchs die HJ bis 1935 auf knapp vier Millionen Mitglieder an. Das Amt des Reichsjugendführers wurde zu einer „Obersten Reichsbehörde“, in der staatliche Jugendpolitik und HJ-Leitung vereint waren. Schirach führte es bis 1940, ihm folgte Arthur Axmann. Wer der HJ nicht beitrat, zählte als Außenseiter. Beamte wurden dazu verpflichtet, ihre Kinder in die HJ zu schicken.
Dem Versuch einer Eingliederung der evangelischen Jugendverbände kamen diese großenteils durch ihre Selbstauflösung zuvor. Die missglückte Gleichschaltung der evangelischen Jugend verschärfte in einigen Landeskirchen den Kirchenkampf innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche.
Ideologische Ausrichtung
„Der nationalsozialistische Staat verstand sich als die Verkörperung des ‚jungen‘ Deutschland“ und „sah in der Jugend den wichtigsten Träger einer politisch-soldatischen Zukunftsgestaltung“.[8] Die HJ sollte die Jugendlichen frühzeitig auf die ihnen zugedachte Rolle als nationale Rasseelite vorbereiten, sollte dazu anhalten, alles Schwache zu verachten und „auszumerzen“ und hatte die vielseitige Einsetzbarkeit der Heranwachsenden im Krieg vorzubereiten.
Der autoritätshörigen Gesamtausrichtung des NS-Staates entsprechend, hatten Hitlers „Führerworte“ auch in der Erziehung richtungweisendes Gewicht. Bereits in seiner während der Landsberger Festungshaft angelegten Schrift Mein Kampf, die dann später den Brautpaaren zur Eheschließung übereignet wurde, hatte Hitler sein Erziehungsideal entwickelt. Demnach sollte ein körperlich und geistig „unverdorbenes Geschlecht“ herangezogen werden, „das bewußt wieder zurückfindet zum primitiven Instinkt“ und das alles zu bekämpfen hatte, was nach Hitlers Vorstellungen in der abendländisch-christlich geprägten Zivilisation zu „Verweichlichung“ und „Zersetzung“ des nationalen Selbstbehauptungswillens geführt hatte.
In Massenveranstaltungen verkündete Hitler seine Erziehungsziele propagandistisch-bildhaft. So forderte er in seiner Rede vom 14. September 1935, vor rund 50.000 HJ-Jungen im Nürnberger Stadion, sie sollten „flink wie die Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl“ sein:
„Es wird nichts im Völkerleben geschenkt; alles muß erkämpft und erobert werden. […] Ihr müßt lernen, hart zu sein, Entbehrungen auf euch zu nehmen, ohne jemals zusammenzubrechen.“
Ein körperlicher Aktivismus war es also, der zu den vorrangigen Merkmalen der HJ-Erziehung gehörte und den jugendlichen Betätigungsdrang zweckgerichtet kanalisieren sollte. Mit einem Großangebot an verschiedensten Wettkämpfen und Leistungsabzeichen wurde die „Auslese der Tüchtigsten“ gefördert und eine kämpferische Haltung zur Pflicht gemacht. „Nur Kampf und Sieg“, heißt es in der Dissertation eines HJ-Führers, „gibt dem Einzelnen wie auch dem ganzen Volk Stolz und Selbstvertrauen gegenüber seinen Widersachern.“[9]
Im HJ-Organisationsrahmen wurde dieses Leistungs- und Ausleseprinzip in einem sehr ausgeprägten System von Rangstufen, Beförderungen und Rangabzeichen zur Wirkung gebracht. Nach Arno Klönne ergab sich aus der Linie „Aktivismus-Leistung-Kampf-Sport-Körperertüchtigung“ zugleich der Zugang zur biologistischen Weltanschauung des NS in Gestalt der Rassenlehre.[10] Auf geistige Bildung im herkömmlichen Sinn wurde dagegen in der NS-Erziehung wenig Wert gelegt. Die Stoßrichtung war vielmehr antiintellektuell. Es gehe nicht an, hatte Hitler bereits in „Mein Kampf“ gemeint, die jungen Gehirne mit unnötigem Ballast zu beladen. Die Schule, schrieb er, müsse „unendlich mehr Zeit freimachen für die körperliche Ertüchtigung.“ Vor allem das Boxen dürfe nicht vergessen werden. Geschult und entwickelt würden dadurch Angriffsgeist, blitzschnelle Entschlusskraft und stählerne Geschmeidigkeit. „Das mag in den Augen unserer heutigen Geisteskämpfer natürlich als wild erscheinen. Doch hat der völkische Staat eben nicht die Aufgabe, eine Kolonie friedsamer Ästheten und körperlicher Degeneraten aufzuziehen.“ [11] Dass diese Ziele unerwünschte Folgen hatten, geht aus dem „ganz niederschmetternden“ Urteil nach einer 1942 stattgefundenen Musterung des Jahrgangs 1925 im fränkischen Bezirk Ebermannstadt hervor:[12]
„Es scheint doch so zu sein, daß unmittelbar nach der nationalen Erhebung die Schulkinder vor lauter Schulferien, Staatsjugendtagen (schulfreie Sonnabende), freien Ganztagen und Halbtagen, beschränkten Stundenzahlen, sportlichen Veranstaltungen, Wanderungen, Beurlaubungen, Durchführung von Sammlungen usw. gar nicht mehr dazu gekommen sind, in erster Linie einmal richtig Schreiben und Rechnen usw. zu lernen.“
Das der HJ verordnete nationalsozialistische Erziehungsleitbild bedeutete eine vollständige Abkehr von den seit der Aufklärung auch in Deutschland wirksamen freiheitlichen Traditionssträngen, die unter anderem in den reformpädagogischen Ansätzen der Weimarer Republik noch vielfältig zur Entfaltung gekommen waren. In der HJ dagegen ging es um den Kampf gegen alles, was als „undeutsch“ und „unsoldatisch“ galt, darunter die Werte des Humanismus, die allgemeinen Menschenrechte und die Demokratie. Der kulturelle Bruch hatte neben der innergesellschaftlichen auch eine gezielt antibolschewistische und antiwestliche Stoßrichtung. Diese betraf im allgemeinen das „dekadente internationale Judentum“, führte aber auch speziell zur Abgrenzung etwa von als Entartete Kunst apostrophierten amerikanischen Filmen, vom Jazz und von modernen Kunstformen.[13]
Durchsetzung der Dienstpflicht
Der von Hitler am 17. Juni 1933 zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“ ernannte Baldur von Schirach führte im selben Jahr einen „Staatsjugendtag“ ein, an dem für alle Mitglieder von Jungvolk und Jungmädeln für den HJ-Dienst eine Befreiung vom Schulunterricht bestand. So wurden als Nebenfolge die Nichtmitglieder angereizt und sozial unter Druck gesetzt, ebenfalls in die HJ einzutreten.
Am 1. Dezember 1936 wurde das „Gesetz über die Hitler-Jugend“ erlassen:
„Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
- § 1 Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitlerjugend zusammengefaßt.
- § 2 Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.“
Damit wurde die HJ für alle deutschen Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr zur einzigen Erziehungsinstitution neben Familie und Schule. Sie wuchs bis 1938 auf sieben Millionen Jugendliche. Der Staatsjugendtag wurde wieder aufgehoben, weil eine nur noch fünftägige Schulwoche Nachteile mit sich brachte. Der Schulunterricht am Samstag wurde stattdessen auf vier Schulstunden begrenzt. Nun wurden immer mehr Dienstpflichten für HJ-Angehörige eingeführt, darunter ein „Landjahr“, ein „Arbeitsjahr“ und ein „Pflichtjahr für Mädchen“ im Alter wehrpflichtiger Männer.
Mit Erlass der zweiten Durchführungsverordnung zum HJ-Gesetz wurde am 25. März 1939 die Jugenddienstpflicht eingeführt: Nun konnte die Mitgliedschaft in der HJ auch gegen den Willen der Eltern polizeilich erzwungen werden. Damit waren schon die zehnjährigen Jugendlichen zum Eintritt in das Jungvolk gezwungen. Fortan wurden nochmals 1,7 Millionen Jugendliche zusätzlich in der HJ erfasst.[14]
Aufgabenfelder des HJ-Dienstes
Der allgemeine Dienstplan sah bis zum Krieg einen je zweistündigen „Heimnachmittag“ – immer samstags – und „Sportnachmittag“ – oft mittwochs – für Jungvolk und Jungmädel vor, ab 16 Jahren entsprechende „Heim- und Sportabende“. Hinzu kamen schon für das Jungvolk „Gelände-“ und „Schießdienst“. Einmal im Monat musste jede der vier Gliederungen in Uniform zu einem „Gruppenappell“ antreten, bei dem Dienstanweisungen weitergegeben wurden. Ebenfalls einmal monatlich ging jede Gruppe der vier Hauptgliederungen auf eine Fahrt. Auf dem Tagesplan der Zeltlager standen Exerzieren, jede Art von Sport, Schießübungen, Fahnenappelle und Geländemärsche. Die Sondereinheiten mussten zusätzlich zwei Abende für ideologische Schulung und einen Sonntag für praktische Dienste aufbringen.
Nach dem Motto „Jugend soll durch Jugend geführt werden“ wurden in der HJ Jungen und Mädchen jeder Altersstufe von nur wenig älteren Kindern und Jugendlichen geführt. Schirach gab die Linie vor, dass „Charakterbildung durch Erfahrung“ höher einzustufen sei als „formale Geistschulung.“ Im Unterschied zur Jugendbewegung der Weimarer Zeit wurden diese Jugendführer von oben bestimmt und konnten von den ihnen unterstellten HJ-Mitgliedern nicht zur Verantwortung gezogen werden. Arno Klönne resumiert:[15]
„Der Führungsaufbau der HJ war somit völlig hierarchisch; eine formelle Verantwortung der Führerschaft war nur jeweils nach oben hin gegeben […] Die Befehlswege, Dienstbereiche und Kompetenzen waren nach militärischem Vorbild bis ins letzte geregelt.“
Dabei waren die höheren Führungsränge von der Position des Bannführers bzw. der Bannmädelführerin an hauptamtlich tätig, die Hauptstellenleiter der Bannstäbe wurden besoldet, in den Gebietsführungen fast der gesamte Stab. Ein Historiker urteilt:[16]
„Dieses Führerschaftsprinzip mag jungen Deutschen damals verlockend erschienen sein, es öffnete aber Inkompetenz, Missbrauch und Korruption Tür und Tor.“
Karl-Heinz Janßen beschrieb die Wirkungsmechanismen aus eigenem Erleben als Hitlerjunge folgendermaßen:[17]
„Zwölfjährige Hordenführer brüllten zehnjährige Pimpfe zusammen und jagten sie kreuz und quer über Schulhöfe, Wiesen und Sturzäcker. Die kleinsten Aufsässigkeiten, die harmlosesten Mängel an der Uniform, die geringste Verspätung wurden sogleich mit Strafexerzieren geahndet – ohnmächtige Unterführer ließen ihre Wut an uns aus. Aber die Schikane hatte Methode: Uns wurde von Kindesbeinen an Härte und blinder Gehorsam eingedrillt […] Wie haben wir das nur vier Jahre ertragen? Warum haben wir unsere Tränen verschluckt, unsere Schmerzen verbissen? Warum nie den Eltern und Lehrern geklagt, was uns da Schlimmes widerfuhr? Ich kann es mir nur so erklären: Wir alle waren vom Ehrgeiz gepackt, wollten durch vorbildliche Disziplin, durch Härte im Nehmen, durch zackiges Auftreten den Unterführern imponieren. Denn wer tüchtig war, wurde befördert, durfte sich mit Schnüren und Litzen schmücken, durfte selber kommandieren, und sei es auch nur für die fünf Minuten, in denen der ‚Führer’ hinter den Büschen verschwunden war.[...]“
Die Hauptaufgabe der HJ bildete also die „Körperertüchtigung“ der Jugend. Seit 1934 führte sie den zweistündigen wöchentlichen schulischen Pflichtsport für Jugendliche durch. 1936 übernahm sie auch den außerschulischen freiwilligen Sport der 10- bis 14-jährigen und richtete fortan sämtliche Jugendsportwettkämpfe aus. Bis 1937 erreichte Schirach auch gegenüber konkurrierenden NS-Organisationen wie dem Reichsbund für Leibesübungen und der Organisation Kraft durch Freude ein Monopol der HJ auf Breiten- und Leistungssport, die nun stärker als vor 1933 miteinander verschmolzen wurden. Die Jugendabteilungen des Reichsbundes wurden nun von HJ-Führern geleitet und sicherten den Sportvereinen den Nachwuchs. Große Teilnehmerzahlen fanden jährliche Wettkämpfe wie der Reichssportwettkampf und der Reichsberufswettkampf für Lehrlinge aller Berufssparten. [18]
Damit sowie mit Ernteeinsätzen, Land- und Gesundheitsdiensten besetzte die HJ einen großen Teil der Freizeit der Jugendlichen. Dabei kam es den HJ-Führern nicht darauf an, das selbstständige und kritische Denken der Kinder zu fördern. Ziel war allein die körperliche Tüchtigkeit und die soldatische Disziplin der Mitglieder. Dabei sollte vor allem das Gefühl und Empfinden der Kinder angesprochen werden, sie sollten von den gemeinsamen Ausflügen und Fahrten ein Gesamterlebnis „mitnehmen“.
Außerdem wurden die Angehörigen des Jungvolks und der HJ zum Hilfsdienst für das Winterhilfswerk (WHW) herangezogen: Sammeln von Geldspenden mit Sammelbüchsen auf der Straße mit Abzeichenverkauf, Sortieren und Verpacken der Sachspenden. Zu den Aufgaben gehörte auch das regelmäßige Einsammeln von Altmetall und Altpapier für die Wiederverwendung in der NS-Wirtschaft. Es gab auch einen vorerst freiwilligen Reichsarbeitsdienst (RAD) für Jugendliche. Ab 1935 wurde dieser Pflicht für die männliche und ab 1939 für die weibliche Jugend. Dieser Dienst wurde unter anderem beim Bau von Straßen, Kanälen und Befestigungen wie dem Westwall eingesetzt.
Stellung der HJ in Staat und Gesellschaft
Gegenüber Partei und Staat, schreibt Klönne, habe die HJ sich auf unterer Ebene zwar relativ selbständig dargestellt, „tatsächlich aber war die HJ in ihrer Führung völlig von der Führung des Regimes abhängig und stellte lediglich eine erzieherische Exekutive derselben dar“. Innerhalb der HJ selbst seien wiederum die hauptamtlichen Führungskader bestimmend gewesen.[19]
Schule und Elternhaus waren auf der Basis des HJ-Gesetzes von 1936 als Erziehungsinstanzen neben der HJ formal garantiert, allerdings in äußerst begrenzter Eigenständigkeit, da das gesamte Erziehungsrecht als „primär dem ‚Volke‘, das heißt dem ‚Führer‘ und dem NS-Regime zustehend“ galt.[20] Ein führender NS-Jugendrechtler brachte das auf die Formel, der völkische Staat als höchste Gewalt überlasse „[...]der Familie den völkischen Nachwuchs zu treuen Händen.“[21] Durch Radioansprachen Schirachs an die Elternschaft und durch HJ-Elternabende wurde der Anspruch des Regimes auf innerfamiliäres Einwirken unterstrichen. Die HJ wiederum suchte „nicht ohne Erfolg“, wie es bei Klönne heißt, „durch Forcierung einer bestimmten Art von Selbstbewußtsein (sic!) und Selbständigkeit der Jugendlichen“, die Einflussnahme durch das Elternhaus geringzuhalten.“[22]
Im Verhältnis zu Schule und Lehrern wurde die Eigenständigkeit und Sonderrolle der HJ von der NS-Führung deutlich hervorgehoben, indem Lehren und Führen zu grundverschiedenen Dingen erklärt wurden, sodass Lehrer nach den Worten Schirachs von vornherein nicht besser zum Jugendführer geeignet waren „als irgendein anderer Volksgenosse.“[23] In den Schulen selbst wurde unter anderem die Funktion des „Schuljugendwalters“ als eines speziellen HJ-Vertrauenslehrers geschaffen. Im Zuge der Umsetzung von Vorgaben der Schuladministration und auf Grund der nahezu durchgängigen Besetzung der Schulleiterstellen mit NS-Pädagogen spielten die höheren Schulen eine wichtige Rolle bei der Erfassung der HJ-Mitglieder sowie bei Sanktionen und Zwangsmaßnahmen gegenüber Unangepassten und HJ-Dienstverweigerern.[24]
Eine eigene kirchliche Jugendarbeit, die über die religiöse Unterweisung hinausging, wurde von der HJ ebenso abgelehnt und bekämpft wie die Arbeit konfessioneller Jugendverbände. Die Unterdrückungsmaßnahmen gingen mit häufigeren Polemiken in Zeitungen und Zeitschriften der HJ gegen den „politischen Konfessionalismus“ einher. Im Bereich der legalen Jugendarbeit wurden die Kirchen auf diese Weise tatsächlich ausgeschaltet.[25]
Die konzentrierteste Form der elternunabhängigen und weitestgehend auch schulunabhängigen erzieherischen Einflussnahme auf den HJ-Nachwuchs stellten die während des Zweiten Weltkriegs eingerichteten Kinderlandverschickungslager (KLV) dar. Denn die anfänglich noch als Lagerleiter fungierenden Lehrer der aus bombengefährdeten Gebieten evakuierten Klassen wurden im Zuge des systematischen Ausbaus der KLV dem HJ-Führungsapparat untergeordnet, den „KLV-Standortführern“ oder „Hauptlagermannschaftsführern“, die ihrerseits den Gebietsführungen der HJ unterstanden.[26]
Die in der Zeit bis 1933 noch vorhandenen selbständigen Gestaltungsmöglichkeiten der HJ-Führer vor Ort gingen zunehmend durch die Übernahme hoheitlicher Funktionen nicht nur bei der Kinderlandverschickung, sondern auch im HJ-Streifendienst, HJ-Landdienst und beim Reichsberufswettkampf verloren. Die HJ-Karriere wurde zur wesentlichen Grundlage für die spätere Übernahme höherer Funktionen beispielsweise in der NSDAP, in der SS oder auch im Reichsarbeitsdienst.[27] Außerdem spielte die HJ auch für die allgemeine Berufsnachwuchslenkung zwischen 1938 und 1945 eine immer stärkere Rolle. So wurden die von der HJ erstellten Beurteilungskarten für die Schulabgänger zur Grundlage von Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung der Arbeitsämter, die über eigene HJ-Sachbearbeiter verfügten. Auch zu Jugendämtern und Gerichten unterhielt die HJ enge Beziehungen. Straftäter aus den Reihen der HJ mussten gemäß Erlass des Justizministeriums den HJ-Verantwortlichen verpflichtend gemeldet werden, sodass es zu parallel laufenden HJ-Disziplinarverfahren kam.[28]
Gliederung
Die ursprünglich der SA angegliederte Hitlerjugend geriet nach dem Röhm-Putsch 1934 zunehmend unter den Einfluss der SS. Manche 17-jährigen Hitlerjungen wurden bereits der SS-Eliteeinheit „Leibstandarte Adolf Hitler“ zugeführt.[29]
Neben der Gliederung nach Alter und Region gab es eine Vielzahl von HJ-Sonderorganisationen, um die Jugendlichen hinsichtlich ihrer Talente und Interessen zu erfassen und an das Regime zu binden. Den Sinn des umfassenden Organisationswesens sprach Hitler 1938 in einer Rede in Reichenberg (Sudetenland) unter dem Jubel der angetretenen und ihm im Kollektivrausch verfallenen Jugendlichen unverblümt aus: „Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln. Und, wenn hier dieser Knabe, dieses Mädchen mit ihren zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen, und dort nun so oft zum erstenmal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend. Und dort behalten wir sie wieder vier Jahre, und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger (Lachen), sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei, oder in die Arbeitsfront, in die SA, in die SS, in das NSKK undsoweiter. […] Und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben! (Heil-Rufe)“
Altersgliederung und Regionalstruktur
Bereits im Juli 1933 gab Schirach entsprechende Bestimmungen für die „HJ-Gliederungen“ heraus:
- Das Deutsche Jungvolk (DJ) umfasste nun die 10- bis 14-jährigen Jungen, genannt Pimpfe,
- der Jungmädelbund (JM) umfasste die 10- bis 14-jährigen Mädchen,
- die eigentliche Hitlerjugend umfasste die 14- bis 18-jährigen Jungen,
- der Bund Deutscher Mädel (BDM) die 14- bis 18-jährigen Mädchen. Später wurde der BDM auf 17 Jahre Höchstalter begrenzt, ihm folgte
- das BDM-Werk Glaube und Schönheit für 17- bis 21-jährige Mädchen.
Die Strukturen der vier Hauptgliederungen trugen zwar unterschiedliche Bezeichnungen, waren aber gleich aufgebaut. Unterhalb der Reichsjugendführung wurde das Reichsgebiet in – je nach Zeitstellung – zwischen 20 und 42 Gebiete (bei DJ und eigentlicher HJ) oder Obergaue (bei JM und BDM) aufgeteilt, die ihrerseits immer feiner untergliedert waren, bis hin zu den nach Wohnorten organisierten Kleingruppen aus je zehn Mitgliedern, die als Jungenschaft (DJ), Kameradschaft (eigentliche HJ), Jungmädelschaft (JM) oder Mädelschaft (BDM) bezeichnet wurden.
Deutsches Jungvolk Hitlerjugend Jungmädel Bund Deutscher Mädel Gebiet Obergau Bann Untergau Jungstamm Stamm Jungmädelring Mädelring Fähnlein Gefolgschaft Jungmädelgruppe Mädelgruppe Jungzug Schar Jungmädelschar Mädelschar Jungenschaft Kameradschaft Jungmädelschaft Mädelschaft Unterhalb der Ebene Jungstamm/Stamm/… umfassten die Gliederungen der HJ jeweils vier Einheiten der nächstniedrigeren Ebene, oberhalb war der Umfang von geografischen Gegebenheiten abhängig, ein Bann bzw. Untergau bestand aus vier bis sechs Jungstämmen/Stämmen/…, die Gebiete bzw. Obergaue aus etwa 20 Bannen oder Untergauen. Ein Jungstamm/Stamm/… umfasste durchschnittlich etwa 600 Mitglieder, ein Bann oder Untergau zwischen 2400 und 3600 Mitglieder.[30]
Das Deutsche Reich war 1934 insgesamt in fünf Obergebiete und 19 Gebiete bzw. Obergaue unterteilt, 1938 kam mit dem Anschluss Österreichs ein sechstes Obergebiet dazu.[31] Bis 1942 stieg die Zahl der Gebiete bzw. Obergaue auf insgesamt 42, dazu kamen vier Befehlsstellen in den besetzten Staaten (Reichsprotektorat Böhmen und Mähren, Generalgouvernement, Niederlande, Osten für Ost- und Südosteuropa). Im Reichsgebiet orientierten sich die Grenzen der Gebiete an der Gaueinteilung der NSDAP.[32]
Sonderformationen
In den Folgejahren wurden „Sonderausbildungen“ in einigen Sonderformationen eingerichtet, die für Jugendliche bestimmter Begabungen oder Interessengebiete attraktiv waren:
- die Flieger-HJ
- die Motor-HJ
- die Marine-HJ
- die Nachrichten-HJ
- die Reiter-HJ
- die HJ-Bergfahrtengruppen
- der HJ-Streifendienst einschließlich der HJ-Feuerwehrscharen
- die HJ-Feldschere
- die BDM-Gesundheitsdienstmädel
- die Gebirgsjäger-HJ
- der HJ-Landdienst
Die meisten dieser Sondereinheiten waren den Bannführern unterstellt, wurden aber je nach örtlichen Gegebenheiten auch als Sonderscharen, -gefolgschaften und -stämme eingerichtet. Mit der Vermittlung von Fachkenntnissen vor allem in technischen und militärischen Bereichen gingen die HJ-Aktivitäten über die gewöhnliche Jugendarbeit weit hinaus.
Als Sonderformationen seien auch die Spielscharen erwähnt (Fanfarenzüge beim DJ; Spielmanns- u. Musikzüge bei der HJ).
Im BDM gab es gemäß dem nationalsozialistischen Frauenbild anfangs nur „Spieleinheiten“ und „Gesundheitsdienstscharen“ als Sondereinheiten. Im Krieg kamen Fernmeldedienste, Haushaltsführung und Sanitätsdienste hinzu. So ausgebildete Einheiten wurden gezielt zusammengefasst und in Notfällen eingesetzt, wobei die Mädchen von ihrer Schul- oder Berufsausbildung freigestellt wurden.[33]
Die HJ im Zweiten Weltkrieg
Mit dem Angriff des nationalsozialistischen Deutschen Reiches auf Polen im September 1939 wurde die HJ mit eben der Situation konfrontiert, für die sie ideologisch und praktisch geschult worden war. Allein 314 Vollzeit-HJ-Führer fielen diesem ersten Feldzug zum Opfer.[34] Diese und die darauffolgenden Kriegsverluste wurden in der HJ aber als Erscheinungsformen des propagierten Heldentums vermittelt: „Die Schrecken des Krieges störten uns Knaben nicht, sie zogen uns an. Daß unsere Väter einberufen wurden, schien nur recht und billig. Und der ‚Heldentod‘ gehörte dazu. Viele der Lieder, die wir in der Schule und später in der Hitlerjugend lernten, handelten von der Ehre, fürs Vaterland zu sterben: Die Fahnen wehten ins Morgenrot und leuchteten zum frühen Tod, heilig Vaterland war in Gefahren, mochten wir sterben, Deutschland stürbe nicht, und fern bei Narvik lag ein kühles Grab.“[35]
Einsatz in der „Heimat“
Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs ordnete Schirach an, dass „alle Arbeit allein der Kriegführung zu dienen“ habe. Mit dem Einzug aller wehrfähigen Männer verlor auch die HJ viele Leitungskräfte. Die nachrückenden HJ-Führer waren oft nicht älter als ihre Untergebenen. Damit geriet die hierarchische Gliederung und Disziplin unter den übrigen Verbänden in eine Krise. Darauf reagierte das NS-Regime am 9. Mai 1940 mit einer „Polizeiverordnung“ „Zum Schutz der Jugend“, die die Bestimmungen und Vorschriften zur HJ vermehrte und verschärfte. Auch der HJ-Streifendienst sollte polizeiliche Aufgaben übernehmen. Unter dem Etikett der „Selbstführung“ wurden noch bestehende Einrichtungen für die Nachwuchssicherung aufgelöst.[36]
Die Einführung der Dienstpflicht veränderte die Aufgaben von HJ-Jugendlichen zunächst kaum. Sie ersetzten in den ersten Kriegsjahren vor allem die Arbeitskräfte von zum Wehrdienst eingezogenen Männern und leisteten z. B. Ernteeinsätze, Sammelaktionen, Boten- und Kurierdienste, halfen bei der Postzustellung, beim Roten Kreuz und bei Behörden. Jungen blieben bis zum 16. Lebensjahr, Mädchen bis zum 18. Lebensjahr von Dienstverpflichtungen an auswärtigen Orten befreit und behielten Urlaubsrecht.[37]
Seit 1940 vermehrten sich die alliierten Bombenangriffe auf deutsche Städte. Nun wurden Angehörige der HJ verstärkt mit Aufgaben des Luftschutzes betraut. Schon 15-jährige HJ-Führer wurden auch als Führungskräfte bei der Kinderlandverschickung (KLV) verpflichtet. Sie leiteten dort zusammen mit einem Lehrer Lager für Kinder und Jugendliche auf dem Land und waren dabei für die unterrichtsfreie Zeit zuständig.
Einsatz in besetzten Gebieten
In den von Deutschen besetzten Gebieten erhielten HJ-Gruppen Polizeiaufgaben, die denen der SS ähnelten. Zudem wurden nach einer Idee von Reichsjugendführer Axmann, Schirachs Nachfolger, Eliteeinheiten von 16- bis 18-jährigen Hitlerjungen aufgestellt: so im Juli 1943 eine Panzergrenadierdivision mit dem Namen „Hitlerjugend“, die unter SS-Brigadeführer Kurt Meyer im Oktober 1943 in die 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“ überführt wurde.[38] Sie wurde im Juni 1944 an der Westfront gegen die Invasion der Alliierten eingesetzt und dort nahezu vollständig aufgerieben.
Einsatz in der Kriegsendphase
Mit „Wehrertüchtigungslagern“ wurden etwa 20.000 Jugendliche als Freiwillige für den „Endsieg“ mobilisiert.
1943 scheiterten Versuche der Reichsjugendführung, die Dienstabläufe der als Flakhelfer dienstverpflichteten Schüler nach dem Vorbild des HJ-Dienstes zu gestalten; die Flakhelfer blieben aber formal Mitglieder der HJ, dies blieb durch den Zusatz in der amtlichen Bezeichnung „Luftwaffenhelfer (HJ)“ und durch die als Teil der Uniform vorgeschrieben HJ-Armbinde erkennbar.
HJ-Angehörige wurden schließlich auch im Volkssturm eingesetzt und für den Werwolf angeworben.
Forschungstendenzen
Wie die „Vergangenheitsbewältigung“ insgesamt setzte auch die gründliche Aufarbeitung des Komplexes Hitler-Jugend im Nachkriegsdeutschland erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung ein. Bis in die 1960er Jahre hinein gab es kaum mehr als die Erlebnisberichte Betroffener.[39] In den Akten und Aufzeichnungen aus den ersten Nachkriegsjahren wurde eine schuldhafte Mitverantwortung für NS-Verbrechen nach Kater nur sehr selten eingestanden. Vor allem junge NS-Offiziere wiesen das „Re-education“-Programm zurück, mit dem etwa die britische Siegermacht in ihrer Besatzungszone und ihren Kriegsgefangenenlagern eine demokratische Kultur unter den Deutschen wiederherstellen wollte. Wer sich mit ihnen kooperationswillig zeigte, wurde als „Nestbeschmutzer“ diffamiert.[40]
Im Zuge der Studentenbewegung setzte sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit seit etwa 1965 intensiver mit der NS-Vergangenheit und ihren Folgen auseinander. Dazu trugen auch NS-Kenntnisdefizite bei Schülern, fremdenfeindliche oder antisemitische Haltungen, häufigeres Auftreten rechtsextremer Jugendgruppen sowie eine latente Demokratiefeindlichkeit in Teilen der Bevölkerung bei.[41] Nun wurden die sozial- und tiefenpsychologischen Bedingungen und autoritären Grundhaltungen stärker reflektiert, die Aufstieg und Herrschaft der NSDAP, vor allem die Massenverbrechen der NS-Zeit ermöglicht und begleitet hatten. Dabei erforschten die Sozialwissenschaften nicht mehr vorrangig die Aktionen der NS-und HJ-Führung, sondern den Bevölkerungsalltag der NS-Zeit „von unten“. Für Focke/Reimer galt es zu zeigen, „wie die Nazis die Jugendlichen in ihre Organisationen preßten, ihre Freizeit praktisch abschafften und sie mit ihrer Ideologie vollstopften.“[42]
Eine zweite Welle von Erlebnisberichten und Memoiren ehemaliger HJ-Mitglieder fand nun Aufnahme. Sie vermittelten ein vielschichtigeres Bild der Lage Jugendlicher während der NS-Zeit und zeigten auch Formen der Anpassungsverweigerung. Kater schließt:[43]
„Das traumatische Wissen um die von einer totalitären Diktatur erzeugte Gewaltherrschaft und Intoleranz hatte diese Menschen davon abgehalten, sich zu erinnern, solange ihnen die Schande und die Katastrophe noch zu nahe gingen. Im Alter fiel es ihnen leichter, sich den Erinnerungen zu stellen und sich noch einmal vor Augen zu führen, wo in dieser Schreckensherrschaft ihr Platz gewesen war und was sie dazu beigetragen hatten…“
Die neuere Forschung rückte vom Bild des monolithischen Blocks ab, das die NS-Führung für die damalige deutsche Jugend entworfen und erfolgreich propagiert hatte. Nach Klönne misslang die NS-Sozialisation bei vielen damaligen Jugendlichen: Jugendbanden entzogen sich dem HJ-Drill, illegale oppositionell eingestellte jugendbündische Gruppen bestanden fort.[44] Mancherorts bewirkten auch angedrohte Strafen für HJ-Dienstverweigerung nichts. So wurde im bayerischen Landkreis Landsberg Mitte 1942 festgestellt, dass seit zwei bis drei Jahren kein HJ-Dienst mehr stattgefunden hatte.[45] Andererseits schien die HJ nach Klönne weitverbreitete Erwartungen der Zeit vor und um 1933 zu erfüllen, besonders für bis dahin „unterprivilegierte“ (das heißt von der Jugendbewegung kaum erfasste) Gruppen wie die Landjugend und den Großteil der weiblichen Jugend. Beiseite geräumt schienen nun „soziale Abstände, Stadt-Land-Unterschiede oder geschlechtsgebundene Differenzen“.[46]
Die langfristige Wirkung der HJ-Indoktrination auf die Betroffenen ist eher individuell als allgemein ermittelbar. Rolf Schörken weist darauf hin, dass flächendeckende „Kurse“ und „Lehrpläne“ dazu erst 1936 eingeführt wurden und ab 1939 kriegsbedingt nur noch eingeschränkt umgesetzt werden konnten. Vielfach habe es am einzelnen HJ-Führer gelegen, welchen Umfang die ideologische Unterweisung annahm.[47] Die ab 1937 errichteten, der HJ unterstellten Adolf-Hitler-Schulen hatten 1943 nicht mehr als 2027 Schüler und stagnierten bei fortschreitendem Krieg aus Geldmangel.[48]
Siehe auch
- NS-Schülerbund
- Erziehung im Nationalsozialismus
- Führergeburtstag
- Landsberg „Stadt der Jugend“
- Vorwärts! Vorwärts! schmettern die hellen Fanfaren
Literatur
- bis 1933
- Peter D. Stachura: Nazi Youth in the Weimar Republic. Clio Books, Santa Barbara (California/USA) 1975 (= Studies in comparative politics, 5), ISBN 0-87436-198-2; S. 20–40 (engl.)
- gesamt
- Hannsjoachim W. Koch: Geschichte der Hitlerjugend. Ihre Ursprünge und ihre Entwicklung 1922–1945. 2. Auflage, Schulz-Verlag, Percha am Starnberger See u. a. 1979, ISBN 3-7962-0070-2 (dt. Übers.; engl. Originaltitel: The Hitler youth)
- Werner Klose: Generation im Gleichschritt. Die Hitlerjugend. Ein Dokumentarbericht. Im Anhang aktualisierte und um ein Nachwort erweiterte Neuausgabe, Stalling-Verlag, München u. a. 1982, ISBN 3-7979-1365-6
- Karl-Heinz Huber: Jugend unterm Hakenkreuz. Ungekürzte Ausgabe, Ullstein Verlag, Frankfurt am Main u. a. 1986, ISBN 3-550-07959-1
- Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Juventa-Verlag, Materialien zur historischen Jugendforschung, Weinheim u. a. 1993, ISBN 3-7799-1123-X
- Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner. 3., erweiterte und verbesserte Auflage, Papyrossa Verlagsgesellschaft, Köln 2008, ISBN 3894382619
- Michael Buddrus: Totale Erziehung für den totalen Krieg. Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik. 2 Teile, Saur-Verlag, München 2003 (= Texte und Materialien zur Zeitgeschichte, 13), ISBN 3-598-11615-2
- Michael H. Kater: Hitler-Jugend. Lizenzausgabe, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-17673-1 (engl. Originaltitel: Hitler youth; Rezension)
- Heinz Schreckenberg: Erziehung, Lebenswelt und Kriegseinsatz der deutschen Jugend unter Hitler. Lit, Münster 2001, ISBN 3-8258-4433-1
- Matthias von Hellfeld, Arno Klönne: Die betrogene Generation. Jugend im Faschismus. Pahl-Rugenstein, Köln 1985, ISBN 3-760-90954-X
- Erfahrungsberichte
- Hans Siemsen: Die Geschichte des Hitlerjungen Adolf Goers. Nachdruck der deutschen Erstausgabe vom Komet-Verlag, Düsseldorf 1947, mit einem Nachwort von Jörn Meve, Verlag Rosa Winkel, Berlin 2000, ISBN 3-86149-090-0
Weblinks
- LeMO: Die Hitler-Jugend (HJ)
- André Krajewski: Hitlerjugend
- Gesetz über die Hitlerjugend (RGBl. I 1936, 993)
- 1. und 2. DVO zum Gesetz über die Hitlerjugend (RGBl. I 1939, 709 ff.)
- Aufruf zum HJ-Beitritt
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Helmut Dietze: Die Rechtsgestalt der Hitler-Jugend; Berlin 1939; S. 88; zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 19
- ↑ Motto des Jungvolks nach Michael H. Kater: Hitler-Jugend; Darmstadt 2005; S. 30
- ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches, Juventa, München 1993; S. 9ff
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 18
- ↑ Artikel Hitlerjugend, in: Christian Zentner, Friedemann Bedürftig (Hrsg.): Großes Lexikon des Dritten Reiches; München: Südwest Verlag, 1985; ISBN 3-517-00834-6; S. 264f
- ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Weinheim u. a. 1993, Teil 4
- ↑ Hilde Kammer, Elisabeth Bartsch (Hrsg.): Jugendlexikon Nationalsozialismus, Artikel Hitlerjugend; Reinbek: Rowohlt, 1982; ISBN 3-499-16288-1; S. 91
- ↑ Rolf Schörken, a. a. O.; S. 203 ff.
- ↑ Wilhelm Heußler: Aufbau und Aufgaben der NS-Jugendbewegung; Würzburg 1940; S. 25 f.; zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 78
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich; a.a.O. S. 78.
- ↑ Adolf Hitler: Mein Kampf, 85.-94. Auflage, München 1934, S. 454
- ↑ zitiert nach Harald Focke / Uwe Reimer: Alltag unterm Hakenkreuz, Reinbek 1979, S. 115
- ↑ Kater, S. 29
- ↑ Artikel Hitler-Jugend; in: Wolfgang Benz, Hermann Graml u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus; Stuttgart: Klett-Cotta, 1997; ISBN 3-608-91805-1; S. 513
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 45
- ↑ Kater, S. 50
- ↑ zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 144f
- ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches; Weinheim u. a. 1993; Teil 4.3
- ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 19.
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 52f
- ↑ Hans-Helmut Dietze: Die Rechtsgestalt der Hitler-Jugend; Berlin 1939; S. 199; in Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 53.
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 55.
- ↑ Baldur von Schirach: Die Hitler-Jugend, Idee und Gestalt; Leipzig 1934; S. 169 f.; zit. n. Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln: PapyRossa Verlag, 2008; S. 53f.
- ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 53 f.
- ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 50.
- ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 54 f.
- ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 129.
- ↑ Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 49.
- ↑ Kater, S. 56
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich; Köln: Diederichs, 1982; S. 42 ff. (Stand 1939)
- ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Weinheim u. a. 1993, Teil 4.2
- ↑ Werner Klose: Generation im Gleichschritt. Ein Dokumentarbericht. Stalling, Oldenburg 1964. S. 271
- ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches. Weinheim u. a. 1993, Teil 4.3
- ↑ Kater, S. 153
- ↑ Karl-Heinz Janßen, zitiert nach Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 137
- ↑ Artikel Hitlerjugend, in: Großes Lexikon des Dritten Reiches, a. a. O.
- ↑ Christoph Schubert-Weller: Hitlerjugend. Vom „Jungsturm Adolf Hitler“ zur Staatsjugend des Dritten Reiches; Weinheim u. a., 1993; Teil 5
- ↑ Artikel Hitlerjugend, in: Großes Lexikon des Dritten Reiches, a. a. O.
- ↑ Kurt Haß (Hrsg.): Jugend unterm Schicksal – Lebensberichte junger Deutscher, Hamburg 1950
- ↑ Kater, S. 213f, verweist u. a. auf Helmut Schmidt: Kindheit und Jugend unter Hitler; Berlin 19922; S. 203
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich; Lizenzausgabe München 1995; S. 9
- ↑ Harald Focke, Uwe Reimer: Alltag unterm Hakenkreuz, Reinbek 1979, S. 9
- ↑ Kater, S. 226
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich, a.a.O. S. 142
- ↑ Kater, a.a.O. S. 28
- ↑ Arno Klönne: Jugend im Dritten Reich, a.a.O. S 285f
- ↑ Rolf Schörken: Jugend, in: Hermann Graml, Wolfgang Benz u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 203ff
- ↑ Kater, a.a.O. S. 46
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