- Tierfriedhof
-
Ein Tierfriedhof ist ein Sonderfall eines Friedhofes speziell für Tiere, er befindet sich in Trägerschaft der Gemeinde und steht nur für Tiere aus Haushalten von ebendieser offen.
Heute haben sich weltweit unzählige Tierfriedhöfe etabliert. Jede Großstadt verfügt über mindestens einen Tierfriedhof. Die ersten modernen Tierfriedhöfe in Deutschland entstanden etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Bestattet werden größtenteils die klassischen Haustiere wie Hunde oder Katzen, aber auch Zirkustiere oder Pferde. Der weltweit bekannteste Tierfriedhof ist der Cimetière des chiens ("Hundefriedhof") in Paris. → Haustierbestattung
Analog zur Bestattung toter Menschen erfolgt heute die Tierbestattung in speziell angefertigten Särgen oder in Urnen.
Ungeachtet der Existenz dieser Tierfriedhöfe hat sich jedoch in der westlichen Welt vielfach die Einäscherung (Kremierung) von Heimtieren in einem speziell dafür errichteten Tierkrematorium durchgesetzt. Rigide Umweltbestimmungen einerseits und der Wunsch vieler Tierbesitzer, die Asche – vielfach auch in einer Urne beigesetzt – bei sich zu wissen oder im eigenen Umfeld zu bestatten, haben die Entstehung von Tierkrematorien begünstigt.
Gründe
Der Besitzer eines Haustieres verspürt oft den Wunsch, ein verstorbenes Haustier nicht anonym einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu übergeben. Er leidet unter der postmortal zu erwartenden Behandlung des toten Körpers seines geliebten Wesens und möchte darüber hinaus durch die räumliche Nähe zum verstorbenen Tier den Verlustschmerz überwinden („Trauerarbeit“).
Bestattungsformen
Haustiere können ein Erdgrab (auch mit Sarg und Grabmonument) auf speziellen Tierfriedhöfen oder unter bestimmten Bedingungen (siehe gesetzliche Bestimmungen) auf einem Grundstück in Privatbesitz/-nutzung erhalten. Ebenso ist eine Einäscherung in einem Krematorium möglich. Die Urne kann dann eine Erd- oder Seebestattung erfahren. Eine Tierurne kann aber auch zu Hause aufbewahrt werden und z. B. in einer Vitrine oder auf dem Regal/Schrank dekorativ ausgestellt werden. Tierfriedhöfe und Tierkrematorien unterhalten oft Leichenwagen, Sarg-/Urnengräber, Grabpflegeverträge, Abschiedsräume und verkaufen Traueraccessoires und Friedhofsartikel (Särge, Tierurnen, Grabschmuck, Grabmonumente etc).
Gesetzliche Bestimmungen
Körper toter Tiere sind rechtlich gesehen Sachen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit und Eigenheit eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen darstellen können. Sie sind daher besonderen Behandlungen zu unterziehen.
Rechtsgrundlage ist das Tierkörperbeseitigungsgesetz.
Asche kremierter Tiere ist hinsichtlich seines Gefährdungpotentials unbedenklich und bedarf keiner zusätzlichen Behandlung.
- Tierbestattung ist nur mit Einwilligung des Grundstückseigentümers/Nutzungsberechtigten auf einem räumlich eingegrenzten Grundstück zulässig. Alle Regelungen bezüglich des Grundstückes sind in einer Hausordnung an allen Zugängen zum eingegrenzten Grundstück gut sichtbar auszuhängen.
- Grabmonumente dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Grundstückseigentümers/Nutzungsberechtigten errichtet werden.
- Tierkörper/-aschen dürfen nicht auf öffentlichem Grund ,land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und in der Nähe von Wasserschutzgebieten ver-/begraben, verstreut werden.
- Tierkörper müssen bei Erdbestattung mit Löschkalk abgedeckt und von mindestens einem Meter verdichtetem Erdreich bedeckt/überdeckt sein.
- Särge, Urnen, sonstige Behältnisse müssen umweltverträglich sein und im Boden verwesen/sich auflösen können.
- Mindestruhezeiten werden nicht durch Gesetze und Verordnungen geregelt; sind meist Bestandteil von Verträgen mit Tierfriedhöfen.
Bei Auflassungen müssen die im Friedhofsbuch vermerkten Angehörigen der betroffenen Tiere rechtzeitig informiert werden.
Die Beisetzung im eigenen Garten bzw. auf eigenem Grundstück ist an obige Regelungen gebunden, eine Auflassung des Grabes entfällt hier.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.