- Tilgungsersatz
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Als Tilgungsaussetzung wird im Zusammenhang mit einem Kredit (z. B. einer Immobilienfinanzierung) die vertragliche Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer über die Abtretung eines Tilgungsersatzes bezeichnet.
Hierbei werden keine direkten Zahlungen zur Rückführung des Darlehens vereinbart sondern nur die anfallenden Zinsen werden dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt. Als Tilgungsersatz (Tilgungssurrogat) werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Dabei ist die Mindestbesparung Bestandteil des Kreditvertrages.
Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Tilgungsaussetzung
Es gibt im wesentlichen 3 Gründe für Tilgungsaussetzungen bei Kreditverträgen:
Einbindung bestehender Verträge in die Finanzierung
Bestehen bereits Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge, so ist es häufig nicht sinnvoll, diese aufzulösen um das darin angesparte Kapital für die Finanzierung zu nutzen. Statt dessen wird ein Teil des Darlehens tilgungsfrei aufgenommen, und die Kapitalzahlung bei Fälligkeit zur Tilgung genutzt. Der Kreditvertrag war dann eine Zwischenfinanzierung bis zur Fälligkeit des Vertrags.
Steuerliche Motive
Bei vermieteten Immobilien sind die Schuldzinsen steuerlich als Kosten abzugsfähig. Nach altem Recht waren die Erträge aus Lebensversicherungen nach 12 Jahren steuerfrei. Aus diesem Grund war es für Steuerpflichtige mit entsprechender Steuerlast sinnvoll, eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren.
Zinsdifferenzgeschäfte
Die Anlage in Aktienfonds bietet statistisch eine Risikoprämie in Höhe von ca. 2 % auf sichere Anlagen. Eine Kreditaufnahme mit Tilgungsaussetzung und Tilgung durch Fonds ist häuftig motiviert durch den Wunsch, eine positive Zinsdifferenz zu erwirtschaften. Dies ist jedoch mit entsprechenden Risiken verbunden.
Bei einer sicheren Geldanlage (z. B. Lebensversicherung, Bausparvertrag) besteht aber meist eine negative Zinsdifferenz, d. h. die gezahlten Zinsen übersteigen die gleichzeitig erwirtschafteten Erträge. Ökonomisch führt eine Tilgungsaussetzung daher typischerweise zu einer Verteuerung des Kredits.
Siehe auch: Kreditantrag, Finanzierungsplan, Anschaffungskosten
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