- Endfälliges Darlehen
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Als Endfälliges Darlehen (auch Fälligkeitsdarlehen) bezeichnet man ein Darlehen, bei dem die Darlehensschuld am Laufzeitende zurückgezahlt wird, also entweder am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung. Im Falle einer vorläufigen Kündigung spricht man in diesem Zusammenhang dann auch vom Endfällig Stellen, hier fordert der Kreditgeber nach angemessener Frist die komplett aushaftende Summe zurück.
Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Zinsen. Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein.
In der Regel wird ein Tilgungsersatz (Tilgungsträger, Tilgungssurrogat) in Form einer Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds vereinbart. Diese werden dann separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Dabei ist die Mindestbesparung Bestandteil des Kreditvertrages.
Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Tilgungsaussetzung
Es gibt im Wesentlichen drei Gründe für Tilgungsaussetzungen bei Kreditverträgen:
Einbindung bestehender Verträge in die Finanzierung
Bestehen bereits Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge, so ist es häufig nicht sinnvoll, diese aufzulösen, um das darin angesparte Kapital für die Finanzierung zu nutzen. Statt dessen wird ein Teil des Darlehens tilgungsfrei aufgenommen, und die Kapitalzahlung bei Fälligkeit zur Tilgung genutzt. Der Kreditvertrag war dann eine Zwischenfinanzierung bis zur Fälligkeit des Vertrags.
Steuerliche Motive
Bei vermieteten Immobilien sind die Schuldzinsen steuerlich als Kosten abzugsfähig. Nach altem Recht waren die Erträge aus Lebensversicherungen nach 12 Jahren steuerfrei. Aus diesem Grund war es für Steuerpflichtige mit entsprechender Steuerlast sinnvoll, eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren.
Zinsdifferenzgeschäfte
Die Anlage in Aktienfonds bietet statistisch eine Risikoprämie in Höhe von ca. 2 % auf sichere Anlagen. Eine Kreditaufnahme mit Tilgungsaussetzung und Tilgung durch Fonds ist häufig motiviert durch den Wunsch, eine positive Zinsdifferenz zu erwirtschaften. Dies ist jedoch mit entsprechenden Risiken verbunden. Wenn die Wertentwicklung des Investmentfonds geringer ist als erwartet, dann entsteht am Ende der Darlehenslaufzeit eine Finanzierungslücke, da der Wert der Investmentanteile geringer ist als die dann fällige Darlehensschuld.
Bei einer sicheren Geldanlage (z. B. Lebensversicherung, Bausparvertrag) besteht aber meist eine negative Zinsdifferenz, d. h. die gezahlten Zinsen übersteigen die gleichzeitig erwirtschafteten Erträge. Ökonomisch führt eine Tilgungsaussetzung daher typischerweise zu einer Verteuerung des Kredits.
Siehe auch
- Annuitätendarlehen
- Tilgungsdarlehen (Abzahlungsdarlehen)
- Tilgungsträger
- Kreditantrag
- Finanzierungsplan
- Anschaffungskosten
Kategorien:- Kreditgeschäft
- Finanzierung
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