- Toilettengeburt
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Sturzgeburt ist ein Begriff der Rechtsmedizin. Er bezeichnet das Stürzen des Kindes aus dem Geburtskanal der Mutter. Wichtig ist gegebenenfalls die Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes an den Folgen einer Sturzgeburt verletzt worden oder gestorben sein kann, oder an den Folgen von Mißhandlungen durch die Mutter oder Dritte.
Eine Sturzgeburt kann auch im Zusammenhang mit einer überstürzten Geburt auftreten, die Begriffe sind aber nicht synonym.
Literatur
- Naujoks, H.: Gerichtliche Geburtshilfe, Thieme 1958.
- Schneider H., Husslein P., Schneider K. T. M.: Die Geburtshilfe, Springer Heidelberg, 3. Auflage 2006, Kapitel 37.2.2, Seite 709; hier online.
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