- Barcelona Traction
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Die Barcelona Traction, Light and Power Company war ein 1913 in Kanada gegründetes Unternehmen mit mehrheitlich belgischen Eignern. Der Großteil der wirtschaftlichen Aktivitäten wurde hingegen in Spanien durchgeführt. 1948 wurde die Firma in Spanien für Bankrott erklärt, was einen Prozess zwischen Belgien und Spanien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) nach sich zog, den Belgien verlor. Das 1970 ergangene Urteil gilt als wegweisend in Bezug auf den diplomatischen Schutz juristischer Personen und zu völkerrechtlichen Pflichten erga omnes.
Der Prozess
Nachdem Kanada, als Mutterland der Gesellschaft, keinen Prozess angestrengt hatte, weil Kanadier nur in geringem Maße involviert waren[1], legte Belgien die Angelegenheit dem IGH vor. Spanien führte daraufhin vier preliminary objections an.
Das Urteil
In seinem Urteil vom 5. Februar 1970 verneinte der IGH das ius standi, also das Klagerecht, Belgiens. Da die Barcelona Traction in Kanada als juristische Person weiterhin Bestand hatte, konnte auch nur Kanada um Rechtsschutz nachsuchen.
Als Gegensatz werden im Urteil auch Pflichten erga omnes eingegangen, also Rechtspflichten, die ein Staat gegenüber allen anderen Staaten einhalten muss. Bei einem Verstoß gegen eine erga omnes-Pflicht ist somit jeder Staat zu völkerrechtlichen Maßnahmen berechtigt. Als Beispiele für solche Pflichten werden das Aggressionsverbot, das Verbot des Völkermordes, die Prinzipien und Rechte die grundlegenden Menschenrechte betreffend, insbesondere der Schutz vor Sklaverei und Rassendiskriminierung, aufgezählt.
Weblinks
- ↑ Ignaz Seidl-Hohenveldern: Die Entwicklung der diplomatischen Protektion für juristische Personen, in:Vorträge Reden und Berichte aus dem Europa-Institut(Nr.249) S.11
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