- Trutzwehr
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Von Trutzwehr wird gesprochen, wenn eine aktive Abwehr des Angegriffenen vorliegt, z. B. ein Gegenangriff.
Von Schutzwehr wird gesprochen, wenn sich jemand defensiv verteidigt (Ausweichen und Flucht).
Eine Notwehrsituation kann in Ausnahmefällen auf Schutzwehr beschränkt sein. So dürfen Angriffe von Kindern, offensichtlich Irrenden und schuldlos Handelnden grundsätzlich nicht durch Gegenangriffe pariert werden.[1]
Einzelnachweise
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